Der Mandant wurde verhaftet. Am Donnerstag. Einen Tag später, nachmittags, wurde ihm vor dem Haftrichter der Haftbefehl verkündet. Danach (!) fiel dem Mandanten ein, daß er ja einen Verteidiger hat. Den hat er dann per Post am Montag benachrichtigen und um einen Besuch bitten können.
Mittwochvormittag war ich im Knast, nachmittags ging der Haftprüfungsantrag an das Gericht und parallel an die Staatsanwaltschaft.
Am Freitagnachmittag erreichte uns erst die telefonische Nachricht des Staatsanwalts, daß er beantragt hat, den Haftbefehl wieder aufzuheben. Ein, zwei Stunden später rief der Haftrichter hier an: Der Haftbefehl wurde aufgehoben, meinen Haftprüfungsantrag könne ich mir irgendwo hinstecken nun zurücknehmen.
Ich frage mich, was das Ganze sollte. Das werde ich dann wohl irgendwann per Akteneinsicht erfahren.
Was denn sonst? Die U-Haft sichert die Ermittlungen – davor, dass der Verdächtige flieht oder verdunkelt. Es behauptet doch niemand, dass die auf diese Weise abgesicherten Ermittlungen nicht auch ergeben könnten, dass der Tatverdacht ausgeräumt wird.
Zwischen Verhaftung und Aufhebung des Haftbefehls sind keine erkennbaren (und keine vorstellbaren) Ermittlungen geführt worden. Aber das ist jetzt nur mit einem Blick in die Kristallkugel zu bestätigen oder zu widerlegen. Deswegen warte ich mal lieber auf die Akteneinsicht.
Durfte er seinen Verteidiger nicht kurzfristiger informieren?
Oder „hat“ er einfach erst am Montag einen Brief weggeschickt?
Burschi-Syndrom, weil Sonntags gibts Hähnchen?
Wie schnell hätte das denn im besten Fall laufen können, von einsperren über Haftbefehl, Haftprüfungsantrag, Aufhebung bis zur Wieder-Freilassung?
Was wird ihm denn im Haftbefehl vorgeworfen?
Vielleicht hat er alles gestanden. U-Haft schafft Rechtskraft ;-)
passt doch: „Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder frei kommen.“
Mich hat die Polizei mal auf Revier mitgenommen, im Rahmen einer „verdachtsunabhängigen Kontrolle“, obwohl keine ernsthaften Zweifel an meiner Identität bestanden. Mir wurde nicht gestattet einen Anwalt anzurufen und ich kenne solche Spielchen auch von anderen… klar rechtswidrig aber das stört die Polizei nicht… nachher haben die Beamten behauptet, ich sei freiwillig mitgekommen…
So wirk´s off-topic…
Es liegt nicht immer am Mandanten, daß der Anwalt so spät informiert wird…