Fachanwalt für alles

Durch das „Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht pp.“ wird es ab dem 01. September 2009 möglich, dass Rechtsanwälte künftig drei statt wie bisher maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen dürfen. Der Gesetzgeber trägt damit der Tatsache Rechnung, dass es inzwischen 20 Fachanwaltschaften gibt und sich auch sinnvolle Dreier-Kombinationen anbieten.

Aus dem Newsletter des DeutscherAnwaltVerein Nr. 31/09 vom 13. August 2009

Dann sind wir ja bald wieder dort, wo wir angefangen haben: Beim Generalisten, der von allem und jedem eine Ahnung hat. Es wird wohl eher die Ausnahme bleiben, daß eine Dreierkombination sinnvoll (und nützlich für den Mandanten) sein kann.

In unserer Kanzlei wird es dabei bleiben, daß wir jeweils nur von einer Sache etwas verstehen; das dann aber richtig. Rechtsanwalt Tobias Glienke ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ich einer für Strafrecht. Wir gehen nicht in die Breite, sondern in die Tiefe.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

18 Antworten auf Fachanwalt für alles

  1. 1

    Preußischer Purist ;-)

  2. 2
    Tom Paris says:

    Wenn es wenigstens noch Fachrichtungen wären, die nah beieinander liegen wie Straf- und Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Arbeits- und Sozialrecht. Aber die Mischungen sind ja mitunter sehr bunt. Ohnehin scheinen mir die Anforderungen angesichts der Flut der Fachanwälten etwas zu lasch zu sein. Was zählt, sind hauptsächlich die erforderlichen Fallzahlen. Und die haben selbst Berufsanfänger nach wenigen Jahren zusammen. Und benötigen wir wirklich für jedes exotische Gebiet einen Fachanwaltschaft?

    Wenn man als Nichtfachanwalt für das fragliche Gebiet gelegentlich mit Fachanwälten auf der anderen Seite zu tun hat, fragt man sich ohnehin, für was der seinen Titel bekommen hat. Keine Ahnung von Familienrecht habe ich auch ohne den Fachanwaltstitel…

  3. 3
    RALupo says:

    die Mandanten werden zudem auch extremst verunsichert und rennen nach nem kleinen Blechschaden beim Einparken auf dem Supermarktparkplatz gleich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.

    naja, was solls, in zwei Wochen beginnt mein Lehrgang zum FA Arbeitsrecht…

  4. 4
    egal says:

    Das ist doch Ihre persönliche Entscheidung und grad das Strafrecht kann man ja ganz gut abgrenzen als großes originäres Gebiet.

    Es gibt durchaus bei einigen Fachanwaltsdefinitionen Überschneidungen, zB. Medizinrecht und Versicherungsrecht bei größeren Kanzleien.

    Es besteht bei einem zivilrechtlichen Generelisten mit Erbrecht und Familienrecht ja durchaus die sinnvolle Gelegenheit zur Ergänzung etwa mit Miet- & Grundstücksrecht oder dem Arbeitsrecht (oder gar in ländlichen Gegenden mit dem Agrarrecht).

    Klar, dass das ein immenser Mehraufwand sein wird sich auf 3 Gebieten fit zu halten. Wobei man natürlich auch sagen muss, dass die einzelnen Bereiche auch unterschiedlich groß sind. Man vergleiche etwa „Agrarrecht“ mit „Steuerrecht“ oder „Verwaltungsrecht“ mit „Transport- und Speditionsrecht“.

    Offenbar geht der Trend dazu hin, dass man dem gewöhnlichen Generalisten nichts mehr zutraut. Wenn man ein arbeitsrechtliches Problem hat, geht man zum FA; wenn man geblitzt wurde, geht man zum FA. An sich unnötig in den meisten Fällen, wenn man davon ausgeht, dass ein normaler Anwalt normale bis mittlere Fälle ohne Probleme wegschafft.

    Schlußendlich ist das wohl alles dem erhöhten Abgrenzungsdruck von der Konkurrenz geschuldet, dem sich wohl kein eigenständiger Anwalt mehr entziehen kann.

  5. 5
    Tom Paris says:

    Wir bearbeiten in unserer ländlichen Zwei-Mann-Kanzlei grundsätzlich alle Fälle, die an uns herangetragen werden. Nun versteht es sich aber von selbst, daß wir z.B. keine Mandate von Großbanken oder die komplizierten Wirtschaftsstrafsachen oder die Scheidung mit 5 Mios. Streitwert erhalten. Deshalb stellt sich auch die Frage überhaupt nicht, ob wir das können. Wenn wir uns nicht zutrauen, ein Mandat fachgerecht zu bearbeiten, verweisen wir freundlich an einen kompetenten Kollegen.

    Schon mein ausbildender Richter am Landgericht sagte vor vielen Jahren zutreffend: „Wenn ein Fall schwierig ist, entscheiden wir auch mal mit der ganzen Kammer. Aber was ist schon schwierig?“

    Ich will mich nicht auf 1-3 Rechtsgebiete verengen. Ich schätze die breitgefächerte Tätigkeit und weiß, wie tief ich tauchen kann.

  6. 6
    RA JM says:

    @ RA Lupo:

    Da gehören sie auch hin, oder gegen Sie mir einem Beinbruch zum Allgemeinmediziner? ;-)

  7. 7
    sso says:

    Ich werf mal den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Informationstechnologierecht und Urheber- und Medienrecht in die Runde.
    Find ich eigentlich ganz sinnvoll. Wer sich trotz einer gut laufenden Kanzlei/Großbudenstelle den Aufwand macht, ist natürlich wieder eine andere Frage.

  8. 8
    Kantig says:

    „Wir gehen nicht in die Breite (…)“

    Das kommt noch mit fortschreitendem Alter.

  9. 9
    JJ Preston says:

    @sso
    Heißt nicht die verkürzte Form „Abmahnanwalt“? ;)

  10. 10

    […] Mann – zwei Briefköpfe Rechtsanwalt Hoenig berichtet, dass es demnächst möglich sein wird, als Anwalt 3 (statt bislang 2) […]

  11. 11
    sso says:

    JJ Preston
    Nicht verwechseln: Das ist die Kurzform für „Fachanwalt für Abmahnen, Abzocken und Abkassieren“. ;-)

  12. 12
    le D says:

    @sso & @jj: Bitte kein pars pro toto. Es gibt mehr als genug saubere FA für GewRS & IT-Recht (& natürlich auch UrhR & Medienrecht), die handwerklich saubere & brilliante Arbeit leisten und nicht als Massenabmahner (oder Mißbrauchsabmahner) in Erscheinung treten. (Im Gegenteil ist mir bislang noch kein gebietsnaher FA als Massenabmahner aufgefallen).

    Bei uns im Büro sitzt ein Fachanwalt für gewerblichern Rechtsschutz (und 5 weitere haben den Kurs gemacht) und ich bin grade durch den Fachanwalt IT-Recht durch. Massenabmahnungen kommen uns nur auf den Tisch, wenn wir auf der Passivseite involviert sind.

    Also bitte nicht die Fachanwaltschaften aus dem Bereich als neue Sau erfinden, die anschlissend durch’s Dorf soll.

    Herzliche Grüße
    le D

  13. 13
    Edding says:

    Tja, über den Tellerand zu schauen schadet nicht. Schließlich kann ein Vertrag gesellschaftrechtlich sinnvoll sein, steuerrechtlich aber der komplette Murks. Und bei einer VerkehrsOwi Sache wüßte ich nicht, ob ich eher zu einem Strafrechtler oder einen Verkehrsrechtler gehen sollte. Wenn beide FA hat viele die Entscheidung leichter…

  14. 14
    Edding says:

    Die Spracherkennung ist echt für nichts.

  15. 15

    @ Edding:

    Sie nuscheln!

  16. 16
    Christian says:

    @le de:

    Ich bin so eine durchs Dorf getriebene Sau. Was mich ärgert ist weniger der Spott fachfremder Kollegen oder geifernder Moralisten mit schrägem Gerichtigkeitssinn als der Umstand, dass der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Antrag ist eingereicht) von keiner Sau (um im Bild zu bleiben) richtig wahrgenommen wird. Ich werde wohl den FA IT-Recht hinterher schieben, um klarzumachen, dass ich Internet kann. Auch wenn ich den ganzen Tag Wettbewerbs- und Markensachen mache und mich das Zählen von Nullen und Einsen mehr am Rande interessiert.

    Man wird wegen der dämlich gewählten Benennung fast dazu gezwungen, einen zweiten Fachanwalt zu machen. Welcher Mandant ohne eigene Rechtsabteilung weiß schon, dass gewerblicher Rechtsschutz nicht das allgemeine Wirtschaftsrecht meint? Ich tauche ja auch gern tief, aber verkaufen kann ich das mit diesem Titel eigentlich nicht. Und dafür gut 2.000 Mücken. Und versaute Wochenenden.

    Massenabmahnungen kommen übrigens selbstverständlich nicht ansatzweise in die Tüte. Die Vollfritten, die das mit unseren Mandanten versuchen, werden vielmehr gefrühstückt.

  17. 17
    RALupo says:

    @ RA JM

    also mein Allgemeinmediziner, der auch Sportarzt ist, wird einen alltäglichen Beinbruch, der nicht operiert werden muß, auch gut verarzten, genauso wie jeder gute Feld- Wald- und Wiesen-RA einen Parkplatz-Blechschaden abwicklen kann/können sollte.

    Für Großschadensereignisse auf der Autobahn ab <50 Beteiligte, wäre der FA VerkehrsR sicher der Mann der Wahl.

  18. 18
    Thomas says:

    Mal wieder eine sehr „sinnvolle und Bürgerbezogene“ Gesetzgebung. Gruss Thomas