Kennt jemand diese beiden Urlauber, die sicherlich eine SD-Card vermissen?
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Das geheime Erkennungsmerkmal scheint jedenfalls das Victory-Zeichen zu sein…
Victor und Victoria
Die Veröffentlichung der Lichtbilder und der Personen ist allerdings nicht ganz unproblematisch und im Ergebnis eine Rechtsverletzung:
http://oby.de/alfonso-vermisst
DIe Namensgebung ist sehr lustig
@dpms: Tatbestandsmäßig vielleicht, aber rechtswidrig?
Mutmaßliche Einwilligung?!
1) Keine ausdrückliche Einwilligung erteilt oder ausdrücklich abgelehnt.
(+) Wie denn auch ..?
2) Wille des Berechtigten steht nicht erkennbar entgegen.
(+)Ich erkenne da nichts..
3) Handlung entspricht dem hypothetischen Willen des Berechtigten
(+) Nach meinem Dafürhalten schon, denn die Handlung entspricht dem objektiven Interesse des Berechtigten.
4) Subjektives Rechtfertigungselement
(+) Herr Hoenig handelt im INteresse des Berechtigten.
Nach meinem Dafürhalten in jedem Fall…
Hypothesen können voll nach hinten losgehen.
Was wäre zum Beispiel, wenn Victoria auf dem Bild nicht Victors Frau, sondern eine Affäre wäre?
@dpms:
Der Punkt den Sie ansprechen zielt im Endeffekt auf den hypotetischen Willen des Berechtigten.
Die Ermittlung des hypothetischen Willens wird
im Wege einer ex ante Betrachtungsweise vollzogen. Sprich: Wie Stellt sich die Situation zum Zeitpunkt der Tathandlung (hier: Veröffentlichung der Bilder) dar. Liegen zu diesem Zeitpunkt keine
Anhaltspunkte vor, die einen entgegenstehenden Willen des Berechtigten vermuten lassen, ist davon
auszugehen, dass sein hypothetischer Wille mit dem übereinstimmt, was gemeinhin
als normal und vernünftig angesehen wird. In unserem Fall ist also die Intention, dem Eigentümer den unm. Besitz zu verschaffen, nach meinem Dafürhalten in jedem Fall als normal und vernünftig anzusehen.
Welche andere Möglichkeit würde sich denn bieten? Auf einer SD-Karte einer Kamera sind im Gegensatz zu anderen Speichermedien regelmäßig nur Bilder vorhanden, sodass eine anderweitige Ermittlung der Eigentümer ausscheidet.
Wenn Hr. Hoenig also nach dem ebengesagten von einem hypothetischen Willen ausgehen kann (wovon ich immer noch überzeugt bin), ist die Veröffentlichung sogar dann gerechtfertigt, wenn sich später herausstellt, dass der Berechtigte einen abweichenden Willen besaß.
Strafrechtlich ist die Sache für mich eindeutig. Aber menschlich-moralisch gebe ich Ihnen Recht, falls sich die liebe Victoria für unseren Victor letztendlich doch als Femme fatale entpuppt. ;-)
@ derneue: „… was gemeinhin
als normal und vernünftig angesehen wird.“
Also normal und vernünftig wäre die Abgabe der Karte an das dem Fundort nächstgelegene Fundbüro… Nicht jeder mag seine Bilder im Internet wiederfinden. Ich denke, das sehen sehr sehr viele Leute (die Mehrheit?) genauso.
Bitte teilen Sie mir das zuständige Fundbüro mit, das für den Wald im Grenzgebiet Italien/Österreich/Schweiz zuständig ist. crh
das erinnert mich daran, dass ich auf allen meinen Karten noch ein Foto mit meiner E-Mail speichern wollte, damit sich ein etwaiger Finder mit mir in Verbindung setzen kann
@MC Neubert: Warum nicht einfach ne TXT-Datei mit dem Titel „Kontakt“?
@Malte S: Weil die Möglichkeit besteht, daß der Finder damit überfordert ist :-) Ein Bild kann er in seiner eigenen Kamera anzeigen lassen, und proprietäre Bildübertragungssoftware wird es ebenfalls zeigen. Textdateien werden bei beiden Varianten u.U. nicht angezeigt.
Sie sehen aus wie Amerikaner.
Bei CSI New York würde man nun an die gut hervorstehenden Zähne der Frau heranzoomen, das durch den Computer jagen um daraus ein Zahnschema zu erstellen, dann problemlos auf die Datenbanken aller Zahnärzte weltweit zugreifen und schon könnte man der Frau ihre SD-Karte zusenden ;)