Fristsetzung

Unsere Klage stammt vom 30.6.2009. Das Landgericht stellt die Klage dem Gegner zu und lädt zum Termin am 3.2.2010.

Der Beklagte erwidert am 24.9.2009 auf die Klage. Das Landgericht schickt uns am 6.10.2009 die Klageerwiderung und fordert uns auf, binnen 14 Tagen dazu Stellung zu nehmen. Würden wir die Frist einhalten, läge unsere Stellungnahme ein gutes Vierteljahr auf der Geschäftsstelle des Landgerichts und würde Patina ansetzen.

Ich frage mich, warum es das Gericht so eilig hat. Eigentlich sollte es doch ausreichen, wenn unser Schriftsatz im Laufe der ersten Januarhälfte beim Gericht eintrudelt. Mir kann doch keiner erzählen, daß sich das Gericht unsere Stellungnahme noch im Oktober anschaut, um im Januar darüber zu verhandelt.

Die Wege eines Zivilgerichts sind unergründlich.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht veröffentlicht.

8 Antworten auf Fristsetzung

  1. 1
    RA JM says:

    Sei doch froh, dass der Termin überhaupt in der Zukunft liegt – und nicht in der Vergangenheit, wie hier schon vorgekommen. ;-)

  2. 2
    Kostas says:

    Natürlich wird die Stellungnahme/Replik jetzt gelesen (jedenfalls wenn lege artis verfahren wird) – auf ihrer Grundlage muss doch entschieden werden, welche vorbereitenden Maßnahmen noch zu treffen sind, um die Sache am 3.2. über die Bühne zu bringen.

  3. 3
    Tom Paris says:

    Diese Fristen werden wohl ohne viel Nachdenken in jedem Fall verfügt. Wir haben im Oktober 08 eine Klage bei einem NRW-LG eingereicht. Der Beklagte antwortete im Dezember, uns wurde eine Frist zur Stellungnahme bis Ende Januar 09 gesetzt, die ich – ausnahmsweise – auch einmal eingehalten habe.

    Im Mai 2009 habe ich mich nach dem Sachstand erkundigt. Antwort: Es werde Ende Juni terminiert (soll heißen: Ende Juni fällt die Entscheidung über den Termin). Bis heute liegt mir keine Terminsnachricht vor.

    Üblicherweise halte ich deswegen diese Fristen nicht ein. Schadet ja auch nichts.

  4. 4
    Ernst says:

    Besteht nicht die Möglichkeit einer Duplik usw.? Also, dass die Beklagten wiederum auf den zweiten Schriftsatz der Kläger antworten müssen, und diese wieder hierauf…? Im Schach ist doch auch die Zeit für jedene einzelnen Zug begrenzt, auch wenn der entscheidende erst ganz am Schluss kommt.

  5. 5
    Andre says:

    Manchmal würde ich mich freuen, wenn uns auch so eine Möglichkeit ggü. Gerichten zustünde. „…erhalten Sie anliegenden KFA mit der Bitte um Beschlussfassung binnen zwei Wochen. Bei Nichteinhaltung der Frist können die Kosten gegen die Staatskasse festgesetzt werden.“ Dann würde man vermutlich nicht drei Monate auf einen KFB warten. In diesem Sinne, schönes Wochenende.

  6. 6
    Ö-buff says:

    Bei den üblichen internen Postlaufzeiten halte ich die Frist für reichlich optimistisch. Wird wohl auf ne Terminverschiebung hinauslaufen.

  7. 7
    ballmann says:

    anfängerhafte Dummverfügung, mehr nicht

  8. 8
    doppelfish says:

    Dann hat das Gericht immerhin genut Zeit, sich in die Akten einzuarbeiten. Macht sich gut im Bericht.