Fröhliche Weihnachten, yeah!

Ich hatte der Strafkammer meinen Anruf angekündigt, um meiner Beschwerde gegen den Haftbefehl ein paar warme Worte hinzuzufügen. Der Berichterstatter der Kammer ließ mir gestern ausrichten, ich möge von einem Anruf absehen.

Eine mangelnde Gesprächsbereitschaft widerspricht meinem Verständnis von einem modernen Strafprozeß, deswegen war ich durchaus ein wenig angefressen.

Heute bin ich wieder versöhnt: Meiner Beschwerde (immerhin lockere 60 Seiten insgesamt) wurde stattgegeben und der Haftbefehl aufgehoben.

Das wird meinen Mandanten und – noch mehr – die Familie freuen.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Mandanten, Verteidigung veröffentlicht.

5 Antworten auf Fröhliche Weihnachten, yeah!

  1. 1
    suann says:

    herzlichen glueckwunsch. das ist doch ein schoenes weihnachtsgeschenk und versoehnt dann wieder mit den unbillen der jurisprudenz.

  2. 2
    egal says:

    60 Seiten für eine Beschwerde?

  3. 3

    Wenn Sie der Mandant gewesen wären, hätte ich sogar 80 Seiten geschrieben.

  4. 4
    egal says:

    gut zu wissen :)

  5. 5

    […] meiner Haftbeschwerde stattgegeben wurde, gab es nun auch in Berlin einen Grund zum Feiern, berichtet die taz: Als Richterin Petra […]