Den Gesichtsausdruck („Marke: Boah ey, ich habe ja sowas von keeeinen Bock heute.„), das Aussehen (Schlabberjeans, kariertes Hemd, drei Knöpfe oben offen; Sandalen, Socken.) und das Auftreten („!! Kommense rein und setzen Sie sich gefälligst hin, der Dolmetscher da und der Verteidiger da!!“) des Herrn Haftrichters E. am Amtsgericht Tiergarten heute morgen hätte ich zum Anlaß genommen, ihm sofort seine Papiere zu geben und zum Arbeitsamt zu schicken – wenn ich sein Arbeitgeber wäre. Der muß echt ’ne schwere Kindheit gehabt haben, dieser unkündbare Richter auf Lebenszeit.
Gut tuend war die Fröhlichkeit des Dolmetschers und das breite Kreuz meines Mandanten.
Was gibt es daran auszusetzen? Ich dachte, das sei die übliche Berufstracht von Haftrichtern? Mit Jacket, geschweige denn mit Anzug, erscheint im hiesigen Gerichtsbezirk kein Haft- oder Strafvollstreckungsrichter. Mitunter muß man dem Mandanten erklären, daß der KiK-Kunde, der dort gerade Platz genommen hat, der Richter bzw. die Richterin ist.
Im Ernst: die Bekleidung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nimmt immer schlimmere Formen an. Die Pulli- und Jeansfraktion ist unaufhaltsam auf dem Vormarsch. In Unternehmen, die etwas auf sich halten, darf man so nicht auftreten gegenüber Kunden auftreten. Man muß sich mitunter fremdschämen. Selbst im lila Pulli über Freiheit und Unfreiheit richten, aber wahrscheinlich erwarten, daß der Sparkassenangestellte Anzug trägt…
Bitte im Beitrag korrigieren:
„Den Gesichtsausdruck (…) hätte ich gerne zum Anlass genommen, (…)“ anstatt „Der Gesichtsausdruck (…).“
Angesehen davon: guter Beitrag!
Rainer
Danke! Doppelt. crh
Dann also doch wieder
den Lügenkitteldie Robe vorschreiben? Obwohl, mit Socken und Sandalen … nee, lieber nicht.Zum Glück ist Justitia blind!
@ Lexus:
Ja, aber nicht der (als unschuldig geltende) Beschuldigte, dem der derart schlampig gekleidete und dienstunlustige Richter massiv in die grundlegenden Rechte eingreift. Der Beschuldigte sieht das ganz genau, was für einen [censored] er da vor sich hat, der ihm die Freiheit nehmen will.
Einfach abstoßend, sowas.
Daß ich keinen Dreiteiler und auch keinen Schlips trage, dürfte bekannt sein. Aber so, wie dieser RiAG E. auftritt, würde selbst ich es mich nicht trauen.
Mal provokant gefragt:
Würde der Beschuldigte für freiheitsentziehende Maßnahmen denn mehr Verständnis haben, wenn der Richter jenen Schlips trüge, den Sie selbst nicht tragen wollen? 8)
Auf das Verständnis kommt es hier nicht an. Eigentlich mehr auf Respekt und Würde.
Kann es sein, dass hier einige vielleicht selber über den Anzugszwang frustriert sind? Sich so über so etwas aufzuregen, ist doch wohl eher ein Zeugnis von Oberflächlichkeit.
Sein Ton und die Entscheidung, die er fällt kann vielleicht ein Anlass zu einer Kündigung sein, aber diese Kleidung sicherlich nicht…
Der Richter hat nicht irgendwelchen Kunden zu dienen, denen er gefallen muss, sondern dem Staat oder den Bürgern. Und mir als Bürger ist es ziemlich scheiß egal, ob er bei seiner Arbeit ein Jackett oder ein Hemd. Wenn er 3 Knöpfe oben aufmacht, ist mir das sogar lieber, denn ein schwitzender Richter trifft vielleicht schlechtere Entscheidungen
o nein! wie kann man bloß ohne anzug arbeiten, wo kommen wir denn da hin? kann ein mensch ohne sakko überhaupt seriös sein!?
Wäre Ihnen das „lächelnde Fallbeil“ lieber ? Perfekte Kleidung und Umgangsformen, so ein einnehmendes Lächeln bei der Verkündung des HB ?
Mir ist irgendwie nicht ersichtlich, wie sich die Kleidung auf die Leistung des Richters auswirken soll.
Meine Erfahrung: Je mehr die Leute auf Oberflächlichkeit Wert legen (Anzug, Schlips, Kostüm, …), desto schlechter sind sie inhaltlich.
Als Rechtsunterworf^^^Nichtjurist muß ich Hr. Hoenig Recht geben.
Natürlich urteilt der Richter nicht besser, wenn man ihn in eine Robe zwängt.
Allerdings trägt er mit solch unpassender Kleidung deutlich zur Schau, was er von seinem Beruf hält.
Der Situation angemessenes Auftreten und entsprechende Kleidung zeigen die Achtung, die man seiner Aufgabe und seinem Gegenüber entgegen bringt.
Nicht zuletzt hilft formale Kleidung nicht so schnell aus der Rolle zu fallen, was dem Herrn sicher nicht schaden kann.
Letztendlich steht er dort aber als Repräsentant der Staatsgewalt. Und wenn das Schule macht, möchte ich wissen, wieso man dann noch wegen Beamtenbeleidigung oder Missachtung des Gerichts belangt werden kann.
Ein Richter in unpassender Kleidung ist ja nun wirklich um einiges unhöflicher [aka anstandsloser], als es ein Anwalt wäre, der während der Verhandlung ohne höflichst um Erlaubnis zu fragen einen Schluck Wasser trinken würde. Nicht wahr Herr Richter?
Natürlich machen Kleider Leute.
Und Autorität.
Seit Jahrtausenden.
Wer das nicht schnallt, macht sich und das Autoritätssystem unglaubwürdig.
Gehe doch als Frau auch nicht glatzköpfig mit abgeschnittener Brust daher und verlange, als Göttin der Weiblichkeit betrachtet zu werden.
*Kopfschüttel*
Soso. Ich glaube, dass der Mandant nach Verkündung des Haftbefehls recht schnell merkt, dass es gar nicht darauf ankommt, ob er das System oder den Richter glaubwürdig oder autoritär findet. Oder ist ein Haftbefehl angenehmer, wenn er von einem Krawattenträger verkündet wird? ;)
Es geht m.E. weniger um den Respekt vor den anderen anwesenden Personen als um den Respekt vor der Institution, die er als Richter vertritt.
Mal davon abegesehen, könnte der Richter von mir aus tragen, was er will. Aber dann möchte ich ihn auch anreden dürfen, wie ich will. Wer durch die Wahl seiner Klamotten keinen Respekt hervorruft, sollte sich nicht beschweren dürfen, wenn ihm kein Respekt entgegengebracht wird.
Im ersten Moment habe ich gedacht es wird das Auftreten des Angeklagten beschrieben….
Merkwürdigerweise sind es oftmals die Richter in Pulli und Jeans, die von den anderen Verfahrensbeteiligten nachdrücklich ein angemessenes Auftreten einfordern. Ich sehe z.B. nicht ein, weshalb mein Mandant anläßlich der Verkündung des Haftbefehles seine Baseball-Kappe absetzen und sein Kaugummi aus dem Mund nehmen soll, wenn der Richter im Sweatshirt – oder im Sommer gerne auch im T-Shirt und Sandalen – erscheint. So sollte ich als Anwalt einmal auftauchen (z.B. bei nicht-öffentlichen Anhörungen oder vor dem AG in Zivilsachen, wo keine Robenpflicht besteht). Aber dann ernsthaft ausflippen, wenn man „unerlaubt“ trinkt (Gell, Herr Ballmann?) oder nicht aufsteht, wenn der Richter erscheint.
Wer seinen Respekt vor der Funktion die er ausübt, nicht durch seine Kleidung zum Ausdruck bringt, darf auch keine Achtung von den anderen Verfahrensbeteiligten erwarten. Selbstverständlich kann man das auch anders sehen und auf Beerdigungen oder im Weihnachtsgottesdienst mit Boxershorts auftauchen. Irgendwo fängt es mit der Nachlässigkeit aber an. Der ehemalige Leiter des hiesigen rechtsmedizinischen Instituts hat – zugegebenermaßen etwas übertrieben – immer gesagt: „Wer bei Rot über die Ampel geht, ist ein potentieller Mörder.“
Die – zugegebenermaßen auch etwas übertriebene – Ergänzung dürfen Sie aber nicht vergessen: „Wer (nur) bei Grün geht, ist ein potentieller KZ-Wärter“.
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