Ganz geschickt gefragt

Die Kriminaloberkommissarin vernimmt den Verdächtigen:

Frage:
Sie können sich immer noch nicht daran erinnern, am Straßenraub beteiligt gewesen zu sein?

Antwort:
Nein.

Frage:
Wollen sie sonst noch Angaben machen?

Antwort:
Nein.

vernehmungsende

Manchmal ist man aber auch sowas von vergeßlich …

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Polizei veröffentlicht.

6 Antworten auf Ganz geschickt gefragt

  1. 1
    ballmann says:

    Richter zum Angeklagten: Wir haben jetzt 3 Zeugen gehört, die Sie am Tatort gesehen haben. Wollen Sie nicht endlich gestehen?

    Angeklagter: Nein, ich könnte Ihnen 100 Zeugen nennen, die mich nicht gesehen haben.

  2. 2
    sparta says:

    Was passiert eigentlich, wenn man zurückfragt: „Schlagen Sie ihre Frau weiterhin nur Samstags?“

  3. 3

    Ich fürchte, diese Frage führt in diesem Zusammenhang zur Überforderung des Vernehmungsbeamten.

  4. 4
    doppelfish says:

    Vernehmungsbeginn war wann? 11:45h? Geht ja schnell.

  5. 5
    holgi says:

    Die erste Frage hätte er mit ja beantworten müssen, oder sehe ich das falsch?

  6. 6

    @holgi:
    Solcher Art Fragen werden regelmäßig falsch herum beantwortet, aber trotzdem meist richtig verstanden. Beantwortet man sie richtig herum, fordert man eine Nachfrage heraus.