Die Kriminaloberkommissarin vernimmt den Verdächtigen:
Frage:
Sie können sich immer noch nicht daran erinnern, am Straßenraub beteiligt gewesen zu sein?Antwort:
Nein.Frage:
Wollen sie sonst noch Angaben machen?Antwort:
Nein.
Manchmal ist man aber auch sowas von vergeßlich …
Richter zum Angeklagten: Wir haben jetzt 3 Zeugen gehört, die Sie am Tatort gesehen haben. Wollen Sie nicht endlich gestehen?
Angeklagter: Nein, ich könnte Ihnen 100 Zeugen nennen, die mich nicht gesehen haben.
Was passiert eigentlich, wenn man zurückfragt: „Schlagen Sie ihre Frau weiterhin nur Samstags?“
Ich fürchte, diese Frage führt in diesem Zusammenhang zur Überforderung des Vernehmungsbeamten.
Vernehmungsbeginn war wann? 11:45h? Geht ja schnell.
Die erste Frage hätte er mit ja beantworten müssen, oder sehe ich das falsch?
@holgi:
Solcher Art Fragen werden regelmäßig falsch herum beantwortet, aber trotzdem meist richtig verstanden. Beantwortet man sie richtig herum, fordert man eine Nachfrage heraus.