In Italien, besser: in Südtirol gelten harte Sitten.
Wenn ich mir vorstelle, daß die Kontrolletties der Berliner Verkehrsbetriebe oder die Eisenbahner die Kompetenz hätten, Schwarzfahrer festzunehmen und zu inhaftieren, gäbe es weitaus mehr Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des hiesigen Landgerichts.
Vereinbar mit EU-Wettbewerbsrecht?