„Ich war von der Entwicklung überrascht“, sagt Anwalt Uden, „aber wir sind gut vorbereitet.“ Schon seit Übernahme des Mandats vor eineinhalb Jahren versuche er Gelowicz vom Nutzen eines Geständnisses zu überzeugen.
Ich frage mich, ob Herrn Uden bekannt ist, daß ein Verteidiger besser nicht mit den Medien über Interna der Verteidigung sprechen sollte.
Am Dienstag nahmen die Angeklagten das Angebot nun an und berieten sich. Zwei BKA-Beamte hörten dabei zu. […] Dass die Anwälte an dieser Beratung teilweise nicht teilnehmen durften, hatte keine rechtlichen Gründe, sondern ist Ausdruck des Misstrauens mancher Angeklagter gegenüber ihren Verteidigern.
Darüber darf man sich dann aber nicht mehr wundern.
Quelle der Zitate: taz
Update:
“Mein Mandant ist halt so. Er ist nicht wirklich in der Lage, der Verhandlung zu folgen.”
So zitiert Holger Schmidt in seinem Blog „Sauerland-Verfahren“ die Strafverteidigerin Ricarda Lang.
Offenbar ist es in jenem Verfahren üblich, auf diese Weise seine Mandanten zu verraten verteidigen.
Für Nicht-Insider: Es geht um den sog. „Sauerland-Prozess“. ;-)
Die islamischen Angeklagten haben sowieso keinerlei Verständnis für das deutsche Rechtssystem. Da wird die Arbeit der Verteidiger vom Angeklagten selbst sabotiert und dieser sagt dann, er könne nicht verstehen, warum der Anwalt so viele Fragen stelle und so den Prozess absichtlich in die Länge zöge. Und dass man ja bloß nicht im Ramadan verhandeln solle und lieber jahrelang ins Gefängnis gehen würde…
Solche religiös verwirrten Mandanten wünscht man sich ja auch. Der Wunsch nach baldiger Bestrafung wird ja in Kürze erfüllt werden.
Ich bin mir nicht sicher, aber gilt die Verschwiegenheitspflicht nur solchen Mandanten gegenüber, die ein abgeschlossenen Hochschulstudium haben, katholisch und auch im übrigen klaren Geistes sind?
CRH: Das wird doch heutzutage nach dem gesunden Volksempfinden entschieden. Bei Terroristen jedenfalls.
Warum liegt ihnen denn eigentlich so viel daran, dass diese Menschen möglichst nicht verurteilt werden? Hassen Sie dieses Land so sehr, dass es Ihnen nichts ausmacht, wenn unschuldige Menschen in die Luft gesprengt werden sollen?
Und kommen Sie nicht mit dem „jeder Mensch muss eine faire Verteidigung bekommen“.
@ Trop:
Mit wem diskutieren Sie hier und worüber??
„Trop“ ist offensichtlich ein Schreibfehler, sollte Troll heißen. ;-)
Sind das eigentlich Wahl- oder Pflichtverteidiger ?
@ ballmann:
Ich bin mir nicht sicher, aber es deutet einiges darauf hin, daß es sich um bestellte, also um Pflichtverteidiger handelt.
Sie werden es wissen:
habe ich an anderer Stelle mal geschrieben.
Insbesondere hinsichtlich der Schweigepflicht bestehen keine, aber auch überhaupt keine Unterschiede zwischen einer Wahl- und einer Pflichtverteidigung. Und vor diesem Hintergrund ist Ihre Frage hier eigentlich „nicht zulässig“.
Die zitierten Äußerungen der Verteidiger – wenn sie denn so gefallen sind – sind so oder so völlig inakzeptabel. Jedenfalls für mein Verständnis von einer Verteidigung.
@ egal:
Zur Kenntnisnahme: Der Islam hat mit Fundamentalismus
und Extremismus gar nichts zu tun. Ich hoffe, dass beim nächsten Thread steht: Der katholische oder evangelische Angeklagte ………..
MfG Managersos Karin Schneider
Ich würde eine solchen Verteidigungsauftrag nicht annehmen wollen und den Vorsitzenden auch bitten, einen anderen Pflichtverteidiger zu suchen, falls einer der Angeschuldigten noch keinen Verteidiger haben sollte (eher unwahrscheinlich).
Es ist in solchen Verfahren schon schwer genug, wenn man „gegen“ das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die öffentliche Meinung kämpfen muß. Auf einen zusätzlichen „Kampf“ mit dem Mandanten kann ich gut verzichten.
Zum Thema Wahl-/Pflichtverteidiger. Es ist in solchen Fällen eher selten, daß ein Beschuldigter bis zur Erhebung der Anklage oder nach mehrmonatiger U-Haft noch keinen Verteidiger gewählt hat, sondern einen Pflichtverteidiger „aufgenötigt“ bekommt. Regelmäßig lassen sich die Wahlverteidiger – viele „schlagen“ sich sogar um solche medienwirksamen Mandate – zum Pflichtverteidiger bestellen, weil der Mandant kein Geld hat, niemand bereit ist, die Verteidigung zu bezahlen (zumindest niemand, von dem man Geld annehmen möchte/darf), das Verfahren Aussicht auf viele Verhandlungstage und einige Medienauftritte bietet und ein Pflichtverteidiger im laufenden Verfahren schwerer ausgetauscht werden kann als der Wahlverteidiger, den der Mandant einfach durch Kündigung des Mandats loswerden kann (regelmäßig, ohne danach noch das offene Honorar zu bezahlen). Selbst ein üppiges Wahlverteidigerhonorar – das man vorliegend wohl gleich vergessen kann – stünde in keinem Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand, den ein solches Verfahren verursacht. Und eine angemessene Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger steht ebenfalls nicht zu erwarten. Um Mißverständnissen vorzubeugen: ich verteidige auch viele mittellose Mandanten „pro bono“ und für lau. Aber nicht Leute, die das nicht zu würdigen wissen.
Abgesehen davon habe ich auf Richter wie den Herrn Senatsvorsitzenden „keinen Bock“.
Es ist mittlerweile Normalität auf Presseberichte, die meist andere Presseberichte adaptieren, reflexartig zu reagieren und die Dinge als gegeben anzunehmen.Spekulationen, Vermutungen und aus dem Zusamenhang gerissene Zitate, die wieder aus „Pressequellen“ stammen, sind Ausgangspunkt für persönliche Positionierung und vernichtende Urteile.