Generalprävention für die Galerie

Auch wenn es sich bei dem Angeklagten nicht um „den typischen Krawallmacher“ handele, sei eine deutliche Strafe auch zur Abschreckung geboten, urteilte das Gericht. Die grundlose Randale am 1. Mai sei eine traurige Tradition geworden, …

Quelle: Morgenpost

18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.

Ohne die weiteren Details des Verfahrens zu kennen: Ich verwette meinen guten alten Schönfelder, daß das Urteil keinen Bestand haben wird. Just for the gallery.

Ich bin gespannt, was bei Alexandra R. noch herauskommt.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

10 Antworten auf Generalprävention für die Galerie

  1. 1
    das ich says:

    Da wette ich nen Sixpack Kölsch gegen…(Und ja, wenn ich verliere bekommen sie es wirklich)

  2. 2
    corax says:

    @ das ich

    gekühlte in Flaschen abgefüllte Pferdepisse als Wetteinsatz?

    LOL

    Ich halte dagegen, CRH entscheidet wer gewonnen hat,
    ich setze statt KöPi (Hausmarke) eine Schachtel Köstritzer Schwarzbier.

    Gruß

  3. 3
    Ann O. Nym says:

    Zu „Genossin“ Alexandra R. – laut ihren „Freunden“ hat sie nicht nur ein „festes soziales Umfeld“, sondern sogar „gute Noten“. Ich wette, in 20-25 Jahren arbeitet die Genossin bei Gazprom und fährt selbst eine der Automarken, die sich derzeit in Berlin so leicht entzünden :-)

    Leider wird man diese „Theorie“ von mir nie verifizieren können. Ihre „Freunde“ nennen zwar die Nachnamen von Richtern und Polizisten, aber nicht ihren.

  4. 4
    Hans says:

    Ich frage mich, was der Richter als typische Krawallmacher versteht. Zwar war diesen ersten Mai verstärkt links-autonomer Aktionismus zu sehen, aber im Großen und Ganzen gibt es doch gar keine typischen Täter mehr an diesem Tag. Da schmeißt jeder mal, so traurig es ist.

  5. 5
    Bullweih says:

    Tut mir leid, aber „ein folgenloser Wurf“… Was ist denn, wenn auf jemanden mit einer Pistole schieße, und nicht treffe! Steht mir dann auch Straffreiheit zu. Ich hab ja schließlich nicht getroffen, war wohl zu besoffen!
    Ich setze ein Kasten Reissdorf 0,33.
    Jroß aus Köln

      Es geht nicht um Straffreiheit insgesamt. Aber: Die „verschuldeten Auswirkungen der Tat“ haben eben (zu Recht) Einfluß auf das Strafmaß. Das mit dem Reissdorf geht in Ordnung. Kreuzberggruß. crh
  6. 6
    rodpython says:

    @03: check ma unter ‚kontakt‘, da steht der volle name.

  7. 7
    das ich says:

    @Corax Hey, du verwechselst Kölsch mit Alt;)
    Wenn hier keiner Kölsch mag, dann gibts eben den Dom als Nippesfigürchen als Wetteinsatz , hehe.

    PS: Ich selber trinke kein Alkohol…deshalb darfst du dein Schwarzbier gerne selber trinken;)

  8. 8
    MaM says:

    Bemerkenswert ist auch, dass wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt wurde. Da muss jetzt in der Beweiswürdigung einiges kommen.
    Ferner tut der Richter gut daran, sich noch einmal genau durchzulesen, was er strafschärfend berücksichtigen darf (ich hoffe doch, dass über den zur generalpräventiven Schärfung herangezogenen Krawalltourismus Beweis erhoben wurde).

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