So überschreibt Sabine Rückert ihr Dossier in der Zeit vom 23.4.09. Einleitend heißt es in der „Reise hinter die Kulissen der Strafverfolgung“ weiter:
Wer eines Verbrechens verdächtigt wird, muß die Nerven bewahren – besonders, wenn er es begangen hat. Die besten Chance davon zu kommen hat, wer schweigen kann. Wer kaltblütig jeder Falle ausweicht, die ihm Polizisten stellen. Wer zu keiner Vernehmung freiwillig erscheint und nach dem Klingeln nicht zur Tür geht. Wer sich sofort einen Anwalt nimmt – am besten einen aggressiven.
Dem ist an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.
Hier ist der Artikel:
http://www.zeit.de/2009/18/DOS-Gestaendnis
Danke.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sich Polizisten häufig einen feuchten Kehricht um die Rechte von Betroffenen/Beschuldigten scheren. Deshalb: Auch wenn man nix zu verbergen hat, Nix sagen und gegen jede Anordnung explizit widersprechen.
Beliebte Masche ist nämlich nachher zu behaupten, es wäre ja alles nur eine Bitte gewesen, der der Betroffene/Beschuldigte freiwillig nachgekommen wäre…
Dazu kommt – wie im Artikel beschrieben – daß die Polizei auch dem Beschuldigten verwehrt, einen Anwalt sprechen zu dürfen. Und was passiert dem sich rechtswidrig verhaltenden Beamten: NICHTS!
Man kann erhebliche Zweifel am Rechtsstaat bekommen…
Nach dem Klingeln nicht zur Tür gehen? Könnte das nicht manchmal eine neue Tür bedeuten?