Getty Images und der Traumtanz

Es geht um die angebliche Nutzung eines Bildes auf einer Internet-Präsentation. Getty Images behauptet, Rechte daran zu haben, verlangte die Entfernung und einen Schadensersatz. Das Bild wurde entfernt und ich habe Getty darum gebeten, die Rechte zu substantiieren und nachzuweisen. Darauf schickt mir Getty Images die nachfolgend zitierte eMail (Hervorhebungen von mir):

Wir begrüßen die Entfernung des Bildes von der Webseite und werten dies als Zeichen für Ihre Kooperationsbereitschaft. Dennoch bleibt neben dem Unterlassungsanspruch unser Anspruch auf Bezahlung für die unberechtigte Nutzung der Bilder nach wie vor bestehen. Der erhebliche Bearbeitungsaufwand und unsere Verpflichtung gegenüber unseren Fotografen, die für jede Verwendung eines ihrer Bilder Honoraransprüche haben, haben Kosten verursacht, die über dem Preis für eine von Anfang an ordnungsgemäße Lizenzierung liegen. Unsere Forderung bleibt davon unberührt.

Getty Images stellt im Vorfeld außergerichtlicher Einigung keine derartigen Nachweise zur Verfügung. Im Moment versuchen wir diese Angelegenheit einvernehmlich zu regeln und sind deshalb nicht verpflichtet, derartige Nachweise vorzulegen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir jedoch lediglich, falls es zu gerichtlichen Schritten kommt, diese vertraulichen Verträge Dritten gegenüber zugänglich machen.Alle Getty Künstler unterschreiben einen Vertrag, in dem sie bestätigen, dass sie die einzigen Inhaber der Urheberrechte sind.

[…]

Der Zweck unserer Abteilung (License Compliance) ist Angelegenheiten von Urheberrechtverletzung schnell und kostengünstig zu regeln, ohne Mitwirkung unserer Anwälte. Unsere Sammlung ist sehr groß und der entsprechende Nachweis entweder bei uns oder unserem Fotograf zu finden würde weitere Kosten verursachen. Wenn Sie auf diesen Nachweis bestehen, muss Ihre Angelegenheit an unsere Anwälte weitergeleitet werden. In diesem Fall wird die Schadensersatzforderung wegen zusätzlich anfallender Anwaltsgebühren erheblich höher ausfallen.

Sollten Sie hingegen zusagen unsere Forderung zügig zu zahlen können wir Ihnen mit einem erheblichen Nachlass entgegenkommen:

Getty Images ist demnach bereit, die Höhe der Forderung um 15% auf 1032.75 EUR (inkl.MWST) zu reduzieren, vorausgesetzt eine vollständige Zahlung dieses Betrags erfolgt bis zum 29.10.2009. Die Zahlung dieses Betrags unter den zuvor genannten Bedingungen gilt als vollständige und abschließende Abgeltung unserer Forderung betreffs der angemahnten unberechtigten Nutzung von Getty Images Photos, die bis dato identifiziert und in unserer Forderung bezeichnet ist. Dieses Angebot gilt vorbehaltlos und wird automatisch unwirksam, sollte keine Zahlung unter den zuvor genannten Bedingungen erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Referenznummer 5892724 an und bestätigen Sie mir kurz per Email, ob Sie auf den Zahlungsvorschlag eingehen.

Sollten Sie über eine internationale UST-ID (beginnt mit DE und ist 9-stellig) verfügen, so möchte ich Sie bitten, uns die Nummer vor der Zahlung mitzuteilen, denn dann müssen Sie nur den Nettobetrag von 850.00 EUR begleichen. Sollte es nicht der Fall sein, so muss unsere Forderung inklusive Mehrwertsteuer beglichen werden. Sollten Sie aber eine Überweisung ohne Mehrwertsteuer vorzunehmen, ohne uns vorher über Umsatzsteuer ID Nummer informiert zu haben, so wird der Fall weiterverfolgt und die Mehrwertsteuer wird immer noch von uns eingefordert.

Dieses Vergleichsangebot steht unter der auflösenden Bedingung der vertraulichen Behandlung. Sofern Sie das Angebot annehmen, sind Sie daher verpflichtet, die Konditionen sowie den Abschluss der Regelung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Getty Images behält sich andernfalls sämtliche Rechte und Rechtsmittel vor.

Bekommen die Mitarbeiter dieses Unternehmens morgens ein Medikament in den Frühstückkaffee eingerührt, damit man dort solche eMails schreiben kann?

Ich verschicke demnächst auch mal eine Rechnung an – sagen wir mal – Melanie Adam, fordere die Dame unter Androhung empfindlicher Übel zur sofortigen Überweisung auf und teile mit, daß ich aus Datenschutzgründen nicht mitteilen kann, weshalb ich die Forderung aufstelle.

Tolle Geschäftsidee. Was ein Staatsanwalt wohl zu sowas sagen wird?

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

27 Antworten auf Getty Images und der Traumtanz

  1. 1

    Na dann noch weiterhin viel Spassssss mit Getty Images! Bei diesem Thema kann auch so manch andere Firma ins „schwärmen“ geraten.

    Uach der Passus mit der USt-ID passt da sehr schön in das (nicht urheberrechtsgeschützte) Bild.

  2. 2
    A.N. says:

    Vorsicht. Durch Veröffentlichung im Blog hat sich das günstige Vergleichsangabot doch aufgelöst… ;)

  3. 3
    Tom Paris says:

    Also grundsätzlich ist die Auffassung, man müsse nicht schon außergerichtlich alles belegen und beweisen, richtig.

    In einfachen Fällen und wenn man tatsächliche eine außergerichtliche Lösung anstrebt, ist das Anheften eines Belegs aber durchaus sachgerecht und nicht zuviel verlangt. Zumal bei solchen Firmen, die auch auf die 3. Beleg-Anforderung durch einen Maschinenbaustudenten antworten lassen: „Bitte beachten Sie, daß unsere Forderung berechtigt ist.“

  4. 4

    @ A.N.:

    Huch! Schade, das habe ich doch glatt übersehen. Vielen Dank für den Hinweis. 8-)

  5. 5
    Hannes says:

    @RA CRH: Haben Sie nicht, denn es ist kursiv hervorgehoben :) Aber das wussten Sie ja… Geile Nummer

  6. 6
    Das Ich says:

    Schicken sie unter der RGnR nen Scheck über 10 Euro hin…den werden die bestimmt einlösen so gierig wie die sind…dan sollte die Sache gegessen sein. Getty Images ist bekannt für ihre Abmahnungen…häufig unberechtigt.

  7. 7
    Ref.iur. says:

    @ Tom Paris
    Vollkommen richtig, ergänzend ist aber zu beachten, dass wenn man außergerichtlich angibt, gegen Nachweis sofort zu zahlen und dann aber keinen Nachweis, sondern eine Klage zugestellt bekommt, dann hat der Kläger bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO die Kosten zu tragen…

  8. 8
    ra kuemmerle says:

    Kann aber ein teurer Spaß werden, sich die Rechte erst im Verfahren um Schadenersatz in Höhe analoger Lizenzgebühren nachweisen zu lassen…
    http://digg.com/u1EIdZ

  9. 9
    nutella says:

    das kenne ich auch schon. genau denselben spaß habe ich bei einer vorherigen firma auch schon gehabt:
    getty hat ein foto, behauptet die rechte zu haben und will geld.
    antwort: es gibt geld, aber nur gegen nachweis der rechtsträgerschaft (interessant: in den schreiben behauptet getty selbst, die rechte lägen beim fotografen!).
    dann kriegt man eine abmahnung (weshalb eigentlich?) mit einer völlig überzogenen kostennote einer kanzlei, wenn man mal selbst über deren rechner die lizenzgebühren berechnet. wir hatten damals ein verhältnis von ca. 1:6 zu unseren gunsten.
    das kann man einige male im kreis drehen. ich würde wetten, dass die noch nie geklagt haben.

  10. 10
    Tourix says:

    Das mit den Umsatzsteuern ist der Knüller.
    Wenn die mal ein Finanzbeamter besucht,
    kann Getty anschliesend gleich dicht machen.

    Wurden nicht kürzlich die Abmahngebühren
    auf 100 € gedeckelt ?

  11. 11
    doppelfish says:

    Die Jungs sind ja schon ein Weilchen unterwegs. Gibt’s inzwischen einen Fall, in dem tatsächlich geklagt wurde? Oder kommt da das OLG Düsseldorf in’s Spiel?

  12. 12

    […] This post was mentioned on Twitter by corax, KanzleiHoenigBerlin. KanzleiHoenigBerlin said: Kanzlei-Hoenig-Info: Getty Images und der Traumtanz http://bit.ly/N9qOa […]

  13. 13
    Marco G says:

    Heutezutage hat doch wirklich niemand mehr geld…. :D

  14. 14

    Guten Tag!
    Sicher hört sich das alles so an, als ob Ghetty nur dran ist, Geld einzukassieren.

    Nun aber mal zu den betroffenen Fotografen. Ich bin auch einer von denen! Ich habe mehr als 10 Jahre in Griechenland eine Region systematisch auf meine Kosten fotografiert. Daraus ist ein Archiv geworden, dessen Teile ich auf meiner Webseite veröffentliche – alles mit Hinweis auf meine Urheberrechte.

    Trotzdem werden Fotos von mir geklaut und z.B. in Drucksachen der Präfektur Piräus illegal veröffentlicht. Auch eine griechische „Rechts“-Anwältin konnte – außer Kassieren – nichts tun (wollen). Die Kosten liegen für mich schon weit über 2000 €. Aussicht auf Regelung? 0!

    Ich muß von meiner Arbeit leben können. Eine zeitgemäße, professionelle Fotoausrüstung kostet weit über 20.000 € + Reparaturen, kaputte Geräte und mein Zeiteinsatz. Um diese Fotos in GR zu machen, habe ich auf sämtliche Gemütlichkeiten in DE verzichtet.

    Da Rechtsanwälte mein Urheberrecht NICHT vertreten, das Urheberrecht nur auf dem Papier steht und ich mit meinen begrenzten finanziellen Mitteln nicht jahrelang prozessieren kann, werde auch ich meine Rechte bald in die Hände von Ghetty geben!

    JEDES Foto, das ohne Genehmigung irgenwo und von irgendjemanden verwendet wird, ist rechtlich GESTOHLEN! Die Rechte hat der Fotograf oder seine Agentur und die kann zu RECHT (!!!) verlangen, was sie will! Wenn ich einen Fernseher klaue und erwischt werde, kann ich auch nicht über den Preis (oder die Strafe) verhandeln.

    Würde unser europäisches „Rechtsystem“ (hahaha) funktionieren und man könnte sein Recht auch ohne Rechtsanwälte & Prozesse einfordern (durch eine Anzeige!), dann wäre das eindeutig und einfach.

    Wer mal als Fotograf versucht hat, zu überleben. wird verstehen, daß JEDES Foto seinen Preis hat.

    Fazit: Preis vorher verhandeln und nicht klauen!

  15. 15
    Kand.in.Sky says:

    Bleibt GI selbst am Ball oder beauftragen sie Kanzleien/Inkassos?

    #k.

  16. 16
    Peter Heyers says:

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie die von den bösen Abmahnern verfolgten reagieren, wenn man sie fragt, ob Sie gute Fotos machen können, Gedichte schreiben und sich die Mühe machen und sich dabei vorstellen, welchen Arbeitsaufwand das bedeutet. Wenn das nicht reicht, fragt man einfach mal, was Sie davon halten, wenn Fremde über deren Rechtsgüter wie Eigentum verfügen. Manchmal kommt dann doch schon ein Stirnrunzeln….
    Allerdings sehe ich es auch kritisch, wenn die Rechteinhaber glauben, nicht den Rechtserwerb nachweisen zu müssen. Erst dann ist ja überhaupt nachprüfbar, ob die Rechte tatsächlich vorliegen und man kann sich außergerichtlich einigen. Aber wie so oft: pauschal auf „den Abmahner“ schimpfen, zeigt meistens das fehlende Unrechtsbewußtsein, denn dass das Werk ohne Einwilligung verwendet wurde, ist ja meist nie streitig….

    Peter Heyers

  17. 17

    Was bekommt der Künstler/Fotograf denn eigentlich für die Veröffentlichung eines Bildes? (Ja, ich weiß, es kommt darauf an … ). Die oben geforderten 850 Euro?

  18. 18
    Dietz Pröpper says:

    @16:

    Tja. Ich kann gute Fotos machen und verdiene mein Geld zum Großteil mit Softwareentwicklung. Ich bin also durchaus jemand, der weiß, daß gute Bilder und gute Software nicht an Bäumen wachsen.

    Ich mag es ebenfalls nicht, wenn Dritte ohne entsprechende Gegenleistung meine Werke verwenden.

    Was ich allerdings noch wesentlich weniger mag – Leute wie Sie, die nicht einsehen daß nicht die Entschädigung der Werkeschaffenden das Problem ist sondern die Art und Weise, mit welcher Rechtebesitzer (häufig nicht mit den Werkschaffenden identisch) in geradezu unglaublich frecher Art und Weise vorgeben, Rechte zu schützen obwohl in Fällen wie dem hier offensichtlich ist daß es nicht um die Sache sondern ausschließlich um Umsatzgenerierung geht.

    Damit tut man niemandem einen Gefallen und bei all dem Geheule über die armen Schaffenden wird leider oft vergessen, daß niemand verpflichtet ist, einen einfachen Fall wie den obigen auf Basis künstlich hochgerechneter Abmahnungen zu verfolgen. Und zumindest ich wurde so erzogen daß ich vor dem Schwingen großer juristischer Knüppel erstmal freundlich nachfrage und eine andere Vorgehensweise für zumindest grob unhöflich halte.

    @14:
    Sie Armer. Tipp: Die Bilder nicht ins Netz stellen, dann werden sie nicht „geklaut“.

  19. 19
    nutella says:

    noch ein nachtrag:
    realistischerweise kann man vermuten, dass getty wirklich nicht inhaber der rechte an den fotos ist, sondern dass diese beim fotografen liegen.
    wahrscheinlich hat getty nur eine exklusive lizenz für die verwertung über einen bestimmten zeitraum und beteiligt den fotografen an den erlösen. aber eben erst, wenn es auch wirklich erlöse gibt.
    anders dürfte das getty-archiv (angeblich über 2 mio fotos) wegen der mit dem ankauf von rechten verbundenen kapitalbindung gar nicht finanzierbar sein.
    getty behauptet auch meines wissens nach nirgends, tatsächlich inhaber aller rechte zu sein.
    damit ergäbe sich evtl noch eine andere lösung für das problem: den fotografen finden und von diesem eine rückwirkende lizenz kaufen.

  20. 20

    Siehe dazu auch S. 280 meines neuen Buchs PiratK-UrhG
    http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

  21. 21
    MaxR says:

    @Tobias Schorr – und warum haben Sie bei den auf Ihrer Webseite veröffentlichten Bildern keine digitalen Wasserzeichen verwendet?

  22. 22
    Liz says:

    @Dietz Pröpper: Bildverkauf im Internet ist schlicht der Hauptanteil der Bildvermarktung geworden. Dass dieser Weg marktgänig geworden ist, rechtfertigt Diebstahl geistigen Eigentums ebensowenig wie das unerlaubte Kopieren und Verbreiten von Text- und Buchveröffentlichungen Dritter, nur weil Sie in einem Laden im Buch blättern und es dort einfach mal so mit dem Handy zB ablichten können. Und nur weil man den Zaun eines Gartens vielleicht leicht überkletten kann, wird keiner daran zweifeln, dass Eigentümer das nicht hinnehmen müssen.
    @MaxR: Wer sich mit Wasserzeichen bei Bildveröffentlichungen wenigstens ansatzweise beschäftigt, weiss dass diese mit simpelsten Methoden auch zu beseitigen sind. Um beim Beispiel des Gartens im Bilde zu bleiben: Halten Sie es für nötig und gegen Störungen für geeignet, eine Riesenplakatwand in den Garten zu stellen mit dem Text „DAT IS MEINS UND NICHT DEIN SEINS“?

  23. 23
    jusch says:

    Sie sprechen über Bilder, die offensichtlich über Diebstahl z.B. aus dem Internet „besorgt“ werden.
    Was ist aber mit den unzähligen Nutzern, die Bilder bzw. Webvorlagen ordentlich über CDs bzw. Internetshops erworben haben?
    Auch diese werden von Getty Images abgemahnt.
    Wenn das Schule macht, haben auch die Fotografen nichts mehr davon da jederman auf die Nutzung dieser Quellen verzichten würde und lieber eigene, meist auch schlechtere Bilder benutzt.
    Unser Rechtssystem ist für mich in diesem Sinn nicht mehr nachvollziehbar. Selbst wenn sie die Kaufbelege (auch von einer amerikanischen Firma) nachweisen, bleibt die Rechnung bestehen. Das Geld können sie sich ja nachher von dieser Firma wieder zurückholen (Meist nicht möglich). So ist es auch kein Wunder, dass GettyImages hauptsächlich den deutschprachigen Raum nach Abmahnopfern abgrast.

  24. 24

    Der Abmahnwahn nimmt bedrohliche Züge an!
    Auch ich habe eine Abmahnung von dieser Firma GI mit ihren dubiosen Geschäftspraktiken erhalten.
    Ich habe mir ganz legal eine Software zum Erstellen einer Website gekauft.
    Wenn ich dies so benutze, wie es die Geschäftsbedingungen verlangen, dann verstehe ich es nicht, warum ich mich damit strafbar mache.
    Da stellt sich für mich die Frage, warum soll ich mir etwas kaufen, wenn ich mich sowieso strafbar mache.
    Dann kann ich gleich auf Raubzug durch das WWW gehen. Wenn ich dann erwischt werde, weiß ich wenigstens warum ich bestraft werde.
    Wäre es nicht ratsam das die Gerichte diesen Irrsinn endlich mal Einhalt gebieten???

    Wenn ich über GI im Internet recherchiere, kommt mir der Verdacht, das die ihr Geld nur mit Abmahnungen verdienen. Haben die Überhaupt noch Kunden?

    Mein ganzer Fall ist zu finden unter: http://www.harzhexe.com/hexenjagd

  25. 25
    sachsenpaule says:

    Ok. Mich hat auch eine Rechnung von Gi erreicht.
    Fakt ist die Bilder die stammten von einem nicht mehr existenten Anbieter, der diese Bilder als „frei“ anbot.
    Das war 2005. Der Anbieter war nie dafür in Verruf kekommen illagae Bilder anzubieten.
    Nachweisen kann man das heute nicht mehr, da der Anbieter seit drei Jahren nicht mehr existent ist.
    Aber egal worauf ich eigentlich hinaus will ist der Sachverhalt, dass est schlicht unmöglich ist eine Reverssuche zu starten um einen Autor/Rechteinhaber ausfindig zu machen.
    Bei Software kein Problem oder?
    Bei Musik kein Problem oder?
    Bei Bildern … unmöglich.
    Da GI den israelischen Dienst PicScout nutzt wird eine Möglichkeit dargebote, jedoch kostenplichtig.
    Ein kostenloses Plugin für Mozilla ist existent, jedoch funktioniert das Ding keineswegs.
    Ich habe mit einigen Testbildern das Plugin mahl probiert… keine Urheber auffindbar.
    Und jetzt kommts, sellbst ein Bild von GI lieferte keine Ergebnisse!
    Nächstes Problem was mich bewegt ist folgendes:
    ein angebotenes Bild von GI mit 6,5 Megapixel (also 2614×2599 Pixeln).
    Das auf meiner Seite gefundene Bild hatte eine Auflösung von 0,01 Megapixel (170×70 Pixeln).
    Nun die Frage die mich bewegt, wie kann man aus einer Hautzelle auf das Gesicht schließen?
    Oder anders formuliert, wer höhrt sich ein MP3 mit 0,01 KHz an ?
    Und wie kann aus einer derartig verstümmelten Leiche aufs Original schließen?
    Also ich glaube der PicScout Service hat ein echtes Problem.
    Dann gibt es noch das angeführte Screencopy, hahaha, ich lieg schon in der Ecke.
    Diverse Gerichtsverhandlungen in Deutschland haben einen Screencopy als Beweis abgeleht, da dieser zu einfach zu manipulieren ist.
    Einfaches Beispeil:
    Irgend eine Website ansteuern und warten bis sie geladen ist. Dann einfach eine neue Adresse in der Adressleiste eintippen und nicht Enter drücken.
    Wenn ich davon ein Screenshot mache sieht das so aus als ob die angegebene URL den Inhalt einer völlig anderen Seite darstellt.
    Es geht noch besser http://www.piratbyran.org/bevismaskinen/
    Jetzt kann man sagen Picscout ist ein unabhängiger Dienst, jedoch ist mir bis jetzt nicht bekannt, das deren Dienste in Deutschland als rechtsverbindlich gelten (Testate, Gutachten …)
    Jede Finanzbuchhaltung die in Deutschland erhältlich und Anerkannt ist muß ein Gutachten erbringen das sie ordnungsgemäß funktioniert.

    Der Gesetzgeber regelt das Urheberrecht eindeutig, soweit so gut und auch akzeptiert.
    Jedoch sollte der Gesetzgeber auch die Plattform schaffen ein solches einzuhalten (Reverssuche nach Autoren/Fotografen/Künstlern).

    So ende hier, ich hoffe das sind einige Anregungen für Anwälte dabei die gegen diesen Wahn vorgehen.

    Paule

  26. 26
    Karl Mannerz says:

    Verstehe ich nicht. Hänge ich eine Jeans ungesichert vor meinem Laden, wird die geklaut – wird mir der Richter Teilschuld vorwerfen. Ich hätte ja moderne, marktübliche „Sicherungssysteme“ installieren können. Dto reagiert meine Versicherung, wenn mein Fahrrad ungesichert vor dem BHF entwendet wird.

    Getty (und anderen) hängen die Bilder vor ihren Läden. Wasserzeichen, Verpixelung und andere heute technische Möglichkeiten des Schutzes ignorieren sie geflissentlich. Aber sie krakelen dann herum, wenn jemand die Bilder mitnimmt. Sehr dubios das VErhalten.

  27. 27
    brig says:

    auch wir haben heute eine rechnung der fa.gettyimages über 1200,00 euro erhalten weil sich auf unserer hotelhomepage ein foto befindet welches lizenzpflichtig sein soll.so weit so gut wir ließen diese homepage von einer firma erstellen und sind natürlich davon ausgegangen das dort professionel gearbeitet wird und für die verwendeten bilder auch lizenzgebühren bezahlt wurden. so wie es jetzt aber aussieht interressiert es nicht wer die homepage erstellt hat sondern der nutzer muss zahlen. komisch würden wir ein verdorbenes essen verkaufen und der gast würde krank werden wer wäre dann verantwortlich?
    nun stellt sich die frage was sollen wir tun? die rechnung an gettyimages bezahlen und anschließend die firma welche unsere homepage erstellt hat verklagen. oder einfach in den sauren apfel beissen und bezahlen.