Unsere Finanzverwaltung macht wohl ernst mit der Drohung, unbescholtene Rentner und Pensionäre zu Kriminellen zu machen:
Von Ende September an gilt: Alle privaten und gesetzlichen Renten sowie Pensionen bis ins Jahr 2005 zurück sind dem Finanzamt zu melden. Wer für die fraglichen Jahre keine oder keine vollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss daher unbedingt klären, ob er dazu verpflichtet war und Steuern hätte zahlen müssen. Falls ja, sollte er die Steuererklärung nachholen oder korrigieren, bevor die Kontrollen beginnen. Er bleibt dann auf jeden Fall straffrei. Sobald die Finanzämter sich von sich aus melden, ist die Chance vorbei.
Quelle: Stiftung Warentest
Es ist immer wieder ein helle Freude, den Finanzverwaltungen bei der Arbeit zuzuschauen, mit der am Ende immer mehr Bürgern ihre Loyalität zu diesem Rechtsstaat gnadenlos ausgetrieben wird.
Wieso? Alter schützt vor Strafe nicht. Die Finanzverwaltungen machen doch nur ihren Job. Die Anweisung, entsprechend zu verfahren, kommt von ganz oben. Ob es politisch klug und verwaltungstechnisch vernünftig ist, die aus öffentlichen Töpfen gezahlten Renten zu besteuern, auf daß das Geld wieder zurückfließe in die öffentlichen Töpfe, ist eine andere Frage.
Genauso gut könnte man aber auch fragen, weshalb die Staatskasse Umsatzsteuer auf PKH- und Pflichtverteidigervergütung zahlen soll, wenn das Geld doch ohnehin wieder an „die“ Staatskasse zurückfließt (wenn auch nicht vollständig an die, die zahlen muß). Oder weshalb Staatsbedienstete Steuern zahlen, statt daß man sie einfach nur „netto“ besoldet. Steuerrecht ist nun einmal eine in weiten Teilen sinnfreie Umverteilungsmaschinerie.
@ Gerti:
Und das erklären Sie dann gleich mal Ihrem Herrn Großvater, nachdem er die Anhörung nach § 163 a StPO, fein säuberlich auf Altpapier gedruckt, aus seinem Briefkasten genommen hat.
Hmm, müsste man ersteinmal zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung und damit zu einer Einleitung eines Steuerstrafverfahrens kommen, bevor man den § 163a StPO zu Gesicht bekommt.
Dürfte dünn werden.
Und nur weil eine Behörde ihrer Pflicht nachkommt. ;)
es wird verteilt und verteilt und umgeschichtet … bis keiner mehr weiß wohin das Geld warum fließt. Beim organ. Verbrechen nennt man das Geldwäsche, beim Staat nennt man es Abgaben :-)
Stiftung Warentest will sich nur wichtig machen.Woher sollen Rentner das überhaupt wissen ?
Peter: Nein … „Haushalt“.
@Hoenig:
Ich glaube nicht, daß gegen die alten Mütterchen, die ihre Rente nicht ordnungsgemäß versteuern, tatsächlich Strafverfahren durchgeführt werden. Spätestens wenn die zehnte 87-Jährige nach Einspruch gegen den Strafbefehl verdutzt auf der Anklagebank sitzt, die 29-jährige Proberichterin fragend anschaut und ihr etwas von der Flucht aus Ostpreußen erzählt, werden die Amtsgerichtdirektoren des Bezirks um einen Besprechungstermin mit dem Leiter der Finanzverwaltung und dem LOStA bitten und sich „not amused“ ob dieses Unsinns zeigen…
@ Gerti:
Meine schlimmsten Erfahrungen als Verteidiger habe ich in Steuerstrafsachen gemacht. Beim Eingang solcher Mandate in unserer Kanzlei laufe ich sofort ‚rüber in die Apotheke, und hole mir eine Familienpackung Beruhigungsmittel.
Ihr Glaube in allen Ehren. Aber das ist ein Irrglaube! Jede Wette.
Das entsprechende Programm heisst nicht umsonst „Elster“.
Der alles klauende Vogel.
Aber diese Panikmache von Stiftung Warentest. Die Behauptung, Bagatellgrenzen dürfe eine Behörde nicht ziehen. Aber Arbeitszeit von Beamten ist auch wertvoll. Sie schreiben, Privatrenten wären in der Regel nicht betroffen . Über Freigrenzen bei gesetzlichen Renten schreiben sie wohlweislich nichts. Aber wer nur gesetzliche Renten hat, dürfte arm sein und wer nennenswerte Mieteinnahmen hat, macht schon eine Steuererklärung.
Herr Hoenig, auch wenn ich Ihre Einschätzung teile, was für unsinnige Steuerstrafverfahren eingeleitet werden, so sind doch beleibe nicht alle Rentner die armen, unschuldigen Mütterchen die zu Unrecht verfolgt werden.
Unschuldig sind sie schon.
Sie konnten bei ihrer Lebensplanung nichts von der nachträglich eingeführten Steuer wissen.
[…] Gnadenlose Steuergerechtigkeit. Allgemeine Nichtaufgriffsgrenzen wären aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen“, betonte das Bundesfinanzministerium. […]