Heute beim Besuch des Mandanten in der Untersuchungshaft:
Verteidiger:
Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie.Mandant:
Zuerst die gute!Verteidiger:
Der Haftbefehl wegen der gefährlichen Körperverletzung wird aufgehoben.Mandant:
Und die schlechte?Verteidiger:
Es gibt einen neuen Haftbefehl. Wegen Totschlags. Der Geschädigte ist an seinen Verletzungen gestorben.
Nein, nur ein fiktives Gespräch. Aber: Mit welchen Worten überbringt der Verteidiger seinem Mandanten so eine Nachricht einigermaßen schonend ‚rüber?
Ein Taftbefehl wegen Verdachts des Totschlags setzt voraus, dass die Staatsanwaltschaft und der Haftrichter von einem dringenden Tatverdacht hinsichtlich des Tötungsvorsatzes ausgehen.
Dann wäre aber schon der erste Haftbefehl zugleich wegen Verdachts des versuchten Totschlags ergangen.
Das Gespräch stammt wohl aus einem Witzebuch für Nichtjuristen.
Können ja inzwischen neue Ermittlungsergebnisse re Vorsatz aufgetaucht sein? Wenn nicht ergeht der Haftbefehl dann wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung mit Todesfolge ;o).
Aber zur Ausgangsfrage: Man lässt den Scherz mit der guten Nachricht weg und sagt gleich zur Einleitung, dass es schlechte Nachrichten gibt…
Arzt: Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Patient: Erst die schlechte. Arzt: Sie haben Alzheimer. …und die gute Nachricht? Arzt: Das haben Sie Morgen wieder vergessen…
IS genauso flach ;-)
Es kommt doch aufs Motiv des Täters drauf an ob die Nachricht gut oder schlecht ist?
Vielleicht ärgert er sich über das scheitern des Totschlages mehr als über das was an Knast oben drauf kommt.
oder;
Kommt ein Mann zum Arzt. Sagt der Arzt: – „Ich hab eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie! – Die Gute ist, sie werden im Himmel mal ein guter Fussballspieler!“ Mann: – „Oh toll. Und nun die schlechte?“ Arzt: – „Morgen ist ihr erstes Spiel…“
„Wollten Sie nicht schon immer mal längere Zeit ausspannen und sich nicht mehr um Job, Steuern, Wohnung und den ganzen Rest kümmern müssen? Dann hab ich eine gute Nachricht für Sie…“
Die Frage wie die Angehörigen des Opfers das sehen darf übrigens auch gestellt werden.
#k.
Der Verteidiger ist einseitiger Interessenvertreter des beschuldigten / angeklagten Mandanten. Um das Opfer kümmert sich – ebenso einseitig – ggf. der Nebenklägervertreter; oder eben der Staatsanwalt. crh
Man muß als Verteidiger einem Mandanten so etwas überhaupt nicht schonend beibringen. Verkündung und Erläuterung einer Entscheidung ist grundsätzlich Sache des Richters. Und es wäre schön, wenn Entscheidungen gelegentlich so ausfielen, daß sie auch diejenigen verstehen können, in dessen Namen sie ergehen.
@ JM:
Willkommen in der Rechtsrealität. 8-)
„Man muß als Verteidiger einem Mandaten so etwas nicht schonend beibringen“
toll, dann muss alle umgehen mit den geplanten Gewaltkrimminalität. sonst droht HarzIV für manche Jüstizarbeiter.
Zweite wegen Alzheimer in Wikipedie steht: “ Bis heute ist die Ursache der Alzheimer-Erkrankung nicht vollständig geklärt“.
Wenn ich habe die Krankheit, dann kann sein durch die Misshandlungen vom Sozialsystem und die Falsche Behandlung, aber bei mir kein vergesslichkeit, mein Gehirn ist top fit