Auch auf den Neuköllner Maientagen herrscht Ordnung:
Nach dem Besuch des Festgeländes am Samstagabend war ich mir allerdings nicht mehr so sicher, ob diese Hausordnung wirklich zur Kenntnis genommen wurde. Zumindest einige (nicht wenige) Besucher hinterließen den nachhaltigen Eindruck, als wären sie grundsätzlich nicht imstande, die übermittelte Botschaft zu erkennen. Und das lag nicht nur am Alkohol …
Ich frag mich gerade, welchen rechtlichen Gehalt diese Hausordnung hat. Sind das AGB? Dann hätten diese doch bei Vertragsschluss einbezogen werden müssen.
So auf den ersten Blick würde ich sagen, muss man sich nicht daran halten, sofern es sich nicht schon aus dem Gesetz ergibt.
Was spricht gegen eine Einbeziehung?
Die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Das wiederum setzt die Fähigkeit voraus, Lesen und Schreiben zu können. ;-)
Nach dem das Mitführen von Speisen und Getränken aller Art nicht gestattet ist, ich mithin für meine Kinder keine Wasserflasche mitnehmen darf, bleib ich besser daheim…
Unglaublich… Kopfschüttel…
Ist sowas denn rechtens???
@egal
Ich wollte grad schreiben, dass der Kartenkauf wohl der späteste Zeitpunkt eines Vertragsschluss wäre. Jedoch fällt mir grad auf, dass es wohl ein Fehler ist, die Maitage (Eintritt frei) mit einem Festivalgelände gleich zu setzen. Somit trifft die Aussage von CRH zu und zwar auf mich ;-).
hm, da sind ja einige interessante Dinge dabei: :-)
„in erkennbar betrunkenem Zustand zu betreten“: muß man bei späterer Betrunkenheit das Gelände verlassen?
„das Mitführen von Speisen/Getränken ist verboten“: wohlgemerkt, nicht das Mitbringen, sondern das Mitführen! Also an den wohl vorhandenen Buden das Essen und Trinken sofort verzehren und nicht auf dem Gelände mitführen!
„Feuer entzünden“: Richtig so! Rauchverbot!
„mit Gegenständen aller Art werfen“: Bitte nichts in die Mülleimer werfen! Nur vorsichtig legen!
Der letzte Satz erinnert mich an Microsofts EULAs…