Kann man diesen Drecksgarten nicht in einer Zeit zusammenrütteln, wenn ich nicht in der Kanzlei arbeite? Vor 8 oder nach 20 Uhr zum Beispiel?!
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Aber ernsthaft: Um 20.00 Uhr schon Feierabend? Ts, ts!
Von Feierabend war nicht die Rede. Dann beginnt die Akquise-Phase der Arbeit … in den Eckkneipen Kreuzbergs. ;-) crh
Ist da nicht die Klassik Bar gewesen? Wurde die dichtgemacht oder wird nur mal wieder umgebaut?
„Rufen Sie mich mal um 19:30 Uhr an, dann wissen Sie, daß ich um diese Zeit keine öden Gespräche führen muß (Nein! Ihr Anruf wird entgegen genommen).“
CRH auf
http://ballmann.wordpress.com/2009/01/10/warum-tun-die-sich-das-an/
Vor 8 Uhr ? och nööö ,… zwischen 6 und 8 lässt sich doch so prima in Ruhe arbeiten – da kann man dann auch locker lange vor 20 Uhr den Stift fallen lassen…
@ Malte S:
Die Classic-Bar gibt es seit fast 3 Jahren nicht mehr. Da ist jetzt ein asiatisches Restaurant drin. Der planierte Garten liegt aber vor dem Nachbarhaus, in dem unten eine Zahnarztpraxis ist.
Oh, dann war ich wohl wirklich zu lange nicht mehr am Paul-Lincke-Ufer. Wird dann im nächsten Heimatbesuch mal nachgeholt… Danke für die Information :)
Die verdichten eine Vegetationsfläche dynamisch mit der Rüttelplatte für eine Raseneinsaat? harharhar
Was sind das denn für Schwachköpfe, das hab ich ja noch nie gesehen.
Das ist gegen DIN 18915 (Vegetationstechnik) und DIN 18917 (Rasenarbeiten) entspricht damit nicht dem Stand der Technik und ist eine mangelhafte Leistung die ich als Auftraggeber weder abnehmen noch bezahlen würde. :)
@ corax:
Und mit so einem Mist müssen sich manche Juristen beschäftigen. Arme Zivilisten, Ihr tut mir manchmal ehrlich Leid.
Der Unterhaltungswert ist doch wesentlich höher, wenn der Krachmacher mit einem Messer im Rücken unter dem Rüttler liegt. Dann braucht man sich um DIN keine Gedanken mehr zu machen.
8-)
.. als Pflichtverteidiger bekommen Sie dann aber nur so einen Kanzleiverweser beigeordnet
Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein Gericht nicht in die Verlegenheit kommen wird, mir einen Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 141 I StPO). Ich habe Drei Freunde, die das sicher gern übernehmen werden
So ist doch mein Interesse fürs juristische erst entstanden,
mit dem FS Klasse 2 fürs Verkehrsrecht und der ganze Ärger mit der VOB und öffentlichen AGs für den Rest. ;-)
Da braucht man zunächst auch keine Juristen für, die ersten Schriftwechsel kann man selber, es ist ja nicht so, dass öffentliche Auftraggeber und deren Bevollmächtigten irgendwie dazu lernen würden. Jedes Jahr die gleichen bekloppten Ausschreibungstexte.
Der Gedanken an Messer kam mir bei manchen Architekten und Grünflächenamtsbediensteten aber auch schon mal.
Was für Probleme mit der VOB, der bereitet doch nur den verdichtungsfähigen Untergrund für das morgige Sandbett vor, damit das moderne Verbundsteinpflaster den vorderen Bereich verschönen kann.
Und dank Verordnungen zum Lärm darf das die beauftragte Fachfirma auch noch innerhalb der Büroarbeitszeiten machen, natürlich auch während der Früh-, Mittags- und Vorabendruhe, Hauptsache die Maschine bescheinigt die regelmäßige Überprüfung und erfüllt damit die Voraussetzungen der entsprechenen Verordnung über die Arbeitssicherheit, die auch den Lärm wieder einschließt.
Interessant könnte es für den RA gewiß dann werden, wenn keine Überprüfung stattgefunden hat und dann auch noch ein „Hobby-Freiwilliger“ gegen Endgeld den Flächenrüttler während der Ruhezeit bedient und nach Möglichkeit mit einer gefälschten Aufenthaltserlaubnis bei der Tätigkeit einen echten geschützten Feldhamster absichtlich mit der Maschine über“rüttelt“. Freilich ist der Hausbesitzer die Gebietskörperschaft, die eine Fachfirma beauftragt hat, die laut Handwerkskammmer Elektrokabel verlegen darf und als Nachunternehmer einen Fliesenleger mit der Leistung für das Straßenbauerhandwerk eingeschaltet hatte. Letztere war freilich so frei den „Hobby-Freiwilligen“ gegen eine Gefälligkeit einzuschalten.
Das interessanteste daran dürfte sicherlich sein, das sich die Gebietskörperschaft der Förderung der Schwarzarbeit schuldig gemacht hat.
Boden der Klasse 1 gem DIN 18300 ist aber als Tragschicht gem DIN 18315 völlig ungeeignet und hat unter Pflasterbelägen gem ATV DIN 18318 nix verloren.
Ändert also nix. Außer, dass es demnächst nochmals viel lauter würde.
Seltsam, mein laubblasender Nachbar schafft es regelmäßig, seine Tätigkeit vor 8 Uhr zu legen :-)
„Ich habe Drei Freunde, die das sicher gern übernehmen werden“
Glaub ich nicht, zuwenig „Schmuddelkram“ in dem Fall ;-)
@ ballmann: Was nicht ist …
Warum nicht Sonntags zwischen 12 und 15h? Dann wissen alle Bewohner die Massnahme zu schätzen mit der die Lebensqualität wieder ein Stückchen höher nach oben gelegt wird…
#k.