Bei uns werden die Urteile im Namen des Volkes verkündet. In Österreich spricht man Recht im
IM NAMEN DER REPUBLIK !
Quelle: Eine Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs.
Was sagt uns dieser Unterschied?
Bei uns werden die Urteile im Namen des Volkes verkündet. In Österreich spricht man Recht im
IM NAMEN DER REPUBLIK !
Quelle: Eine Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs.
Was sagt uns dieser Unterschied?
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Hat sich die Justiz des Nachbarn konsequenter von den Nationalsozialistischen Floskeln verabschiedet als unsere?
Noch bemerkenswerter finde ich, dass das Gericht dem Land aufgegeben hat, dem Kläger die Prozesskosten innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
Da würde hier so mancher Rechtspfleger gehörig ins Schwitzen kommen…
NS-Floskel? Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals im Namen des Reiches bzw. des Führers geurteilt.
„Im Namen des Volkes“ finde ich angebracht. Man muss sich ebend der Wurzel der Macht bewusst werden.
Feudalzeit: Im Namen des Königs/Kaisers
Weimarer Republik: Im Namens des Reiches
Nazizeit: Im Namen des Deutschen Volkes
(Im Namen des Führes gab es meines Wissens nicht)
BRD: Im Namen des Volkes unter Hinweis auf Art. 20 II GG
Dass Staatsakte „im Namen des Volkes“ ergehen, hat eine ehrwürdige, auf die französische Revolution zurückgehende Tradition (und soll natürlich, wie „ballmann“ mit Recht schreibt, den Gedanken der Volkssouveränität zum Ausdruck bringen).
Den zweiten Teil des Kommentars, proletenhaftes Rumgepöbel, habe ich gelöscht. crh
Ein kleines P.S. noch @ „Ballmann“:
„Im Namen des Reichs“ urteilten in der Weimarer Republik (und im Deutschen Reich von 1871) natürlich nur die obersten Gerichtshöfe, deren Träger das Reich war. Die Gerichte der unteren Instanzen waren Gerichte der Bundesstaaten bzw. Länder, und die urteilten auch während dieser Perioden natürlich nicht „im Namen des Reichs“, sondern „im Namen des Volkes“.
Aber dafür sind die Urteile umso angenehmer.
In jeder Demokratie (Volksherrschaft) sollte alle staatliche Macht im Namen des „Volkes“ ergehen.
Ich sehe darin auch kein Problem. Demokratietheoretisch knüpft man nunmal an das „Staatsvolk“ an, auch wenn EU-Bürger mittlerweile auf Kommunaler Ebene Sonderrechte haben.
Wobei: „Im Namen der Menschheit“ hätte natürlich noch eine ganz andere Würde… ;)
Ein Scheidungsurteil im Namen der Menschheit hätte sicherlich evolutionären Charakter und manchmal wünscht man sich das sogar ;)
Bei manchen Eltern sollte die Scheidung „Im Namen der Kinder“ ergehen
Das Volk – ist das nicht diese amorphe Masse, die
Birneein Kanzler einmal als „die Straße“ bezeichnete?@all: Zuerst einmal ist darauf hinzuweisen, dass in er Nazizeit „im Namen des deutschen Volkes“ geurteilt wurde und bis heute der VGH NRW diese Formel nutzt. Ist aber m.W. das einzige Gericht, das noch so urteilt.
Dass „im Namen des Volkes“ geurteilt wird ist mit Blick auf den Art. 20 GG schlicht zwingend, es ist schon fraglich, ob ein anderer Satz überhaupt möglich wäre.
Aber: RA JM (siehe oben) liegt gar nicht so falsch, denn es ist die Frage, ob rechtstheoretisch überhaupt „im Namen“ einer so abstrakten Größe wie „das Volk“ geurteilt werden kann.
Wenn man sich hier so umsieht, könnte es auch eher darauf zurückzuführen sein, dass das Volk in dieser Republik eher noch weniger meldet als bei den Bundesdeutschen…