In einer Strafsache, in der der Tatvorwurf durchaus das im Interesse der (Berliner) Öffentlichkeit stehen dürfte, hat die Pressestelle des Landgerichts in unserer Kanzlei angerufen. Die dortige Mitarbeiterin teilte mit, daß RTL mit mir gern über die Hauptverhandlung (die in den nächsten Tagen stattfinden wird) sprechen möchte.
Die Pressestelle gibt die Namen der Verteidiger „aus Datenschutzgründen“ nicht einfach heraus. Ich könne mich aber bei der Mitarbeiterin melden und ihr meine Zustimmung zur Weitergabe meiner Kontaktdaten an RTL mitteilen.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, den Journalisten Reportern Herrschaften vom Rammeln-Töten-Lallen-Fernsehen mit dem Mittelfinger zu winken.
Bei „RTL Aktuell“ kommen manchmal Sätze wie „Seine Unschuld ist noch nicht bewiesen“.
Bedeutet das „nein“ ? :)
Nichts anderes habe ich erwartet.
Ach Schade, wir wollen doch alle mitkriegen was für ein Fall das ist…. ;-)
@ Hansy:
Das wird dann in der Zeitung stehen. Unter dem Titel: „Verteidiger teert und federt freche Fernsehfritzen!“
Recht so! Man weiß nie, wie ein Interview zusammen geschnitten wird.
Doch, gerade beim RTL muß man das wissen. Und genau deswegen kommt der Wink mit dem Finger. crh
Ohne jetzt auch über RTL herzuziehen … müsste es nicht heißen „durchaus im Interesse“?
Fixed, thx. crh
Was leider keiner schreibt: Respekt für das professionelle Vorgehen (der Pressestelle) des LG!
Wir reagieren vom Büro aus auf Interviewanfragen von Fernsehsendern gern mal damit, dass wir unseren Stundensatz für Privataufträge nennen. Dann erledigt sich deren Interesse meistens von selbst… ;)
Ich finde das Vorgehen des Gerichtes, erst den jeweiligen Verteidiegr zu kontaktieren für höchst angenehm und lobenswert.