Nachdem ich die Kosten, die Drango und die Gothaer für das Eilverfahren an mich überwiesen hat, bereits Ostern im Vinschgau ausgegeben habe, mußte ich mir ja etwas einfallen lassen, was ich mit dem Urlaubsgeld, das das Landgericht in der Hauptsache gegen Drango festgesetzt hat, anstelle:
Heute abend geht es mit dem Autoreisezug über München nach Mittenwald und am Samstag dann von dort aus mit dem Fahrrad auf einen Kaiserschmarren zum Karwendelhaus. Besten Dank auch!
In September geht es einmal quer über die Alpen, hoffentlich ist das Kammergericht schnell genug. ;-)
*lol*
stell dir vor drango und die gothaer werden zu deiner einzigen einnamequelle. nie mehr in komplizierte faelle einarbeiten, nurnoch auf die ueberweisung der ‚telefonrente‘ warten *g*
Wieso müssen denn 8% selbst gezahlt werden?
@ abc:
Das können Sie dem Urteil (Seiten 7 und 8 ) des LG Berlin entnehmen, das ich hier besprochen habe.
Ein bisschen Verhandlungsspielraum braucht man eben immer. ;-)
Das Karwendelhaus ist wohl erst ab Juni offen (lt. Homepage), also Wegproviant mitnehmen ;)
Evtl. möchte Sie Drango auch bloß auf eine höchst individuelle Art glücklich machen, vielleicht besteht ja doch eine homoerotische Zuneigung? ;-)
Mittenwald… Hach! Wünsche viel Vergnügen und gute Erholung.
Lol – wie geil :D – „der arme“
Viel spaß im kurzurlaub
Wohlbehalten (von ein paar Verspannungen im Nacken mal abgesehen) zurück, kann ich den Kommentar von Hungriger bestätigen: Das Karwendelhaus ist geschlossen, immer noch teilweise im Schnee versunken und der Weg dorthin führte über mehrere Lawinen.
Zum Auffüllen der Kohlehydratspeicher hätte der Kaiserschmarren daher nicht mehr ausgereicht, das war nur mit einer doppelten Portion Pasta zu bewerkstelligen. Und die gab’s im Ristorante nach dem downhill.
Bei der Gothaer Versicherung ist man sich offenbar grundsätzlich für nichts zu schade:
http://www.nw-news.de/owl/3788789_Ein_Muslim_spuelt_nicht_ab.html
Haushaltsführungsschaden: „Den zu begleichen lehnt die Gothaer Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S. hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34. Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde.“