Pass-Raub
Über 5000 Blanko-Ausweise gestohlen
Quelle: Thomas Kittan in der BZ
Wenn man keine Ahnung hat, sehr geehrter Herr Kittan, …
Pass-Raub
Über 5000 Blanko-Ausweise gestohlen
Quelle: Thomas Kittan in der BZ
Wenn man keine Ahnung hat, sehr geehrter Herr Kittan, …
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
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Dies schließt sich in 20Sekunden
…dann sollte uns der ahnungsvolle herr hoenig mal besser aufklären, statt einen so mysteriösen blogeintrag zu machen.
Lassen Sie sich das von einem Jurastudenten erklären, die haben das besser drauf als ich. ;-)
(BTW: Ihre Shift-Taste ist kaputt!)
Auch als juristischer Laie vermute ich einfach mal, dass sich der Post über den Unterschied zwischen dem in der Überschrift angekündigten „Raub“ (§ 249 StGB) und dem Tatgeschehen (eher Einbruchdiebstahl (§ 244 StGB) bzw. schwerer Diebstahl (§ 243 StGB) mokiert.
Ich könnte noch den Unterschied zwischen ‚Pass‘ und ‚Ausweiss‘ bieten. So als Rechtslaie. Wobei auch ich den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl kenne ;)
Ich bezweifle weiterhin, dass es soetwas wie Blanko-Paesse gibt. Der Europaeische-Reisepass wird von der Bundesdruckerei gedruckt und an die Passausgabestellen versandt. Blanko ist da nichts. Eventuell sind die vorlaeufigen und Notpaesse „Blanko“. Dann allerdings kennt das Buergeramt die Nummern der gestohlenen Paesse – was die Aufklaerung der ganzen Einbrueche erleichtern koennte, wenn sich wirklich ein „Diebiot“ versucht damit auszuweisen.
1. Stellt die Ausländerbehörde keine Pässe sondern nur Passersatzpapiere aus. Das erklärt die „Blankoausweise“.
2. Personaldokumente sind keine Blanko-Ausweise, sondern fertig ausgestellte Schriftstücke wie ein Personalausweis.
3. Deshalb ergeben 4700 (vermutliche) Passersatzpapiere und 300 Personaldokumente keine „5000 Blanko-Ausweise“.
4. Ist hier so ziemlich alles fraglich.
@ Sören:
ad 4) Eben. Wie alles in der BZ. Oder?