Aus einem Gutachten, das zur Fortdauer einer Betreuung durch eine Nervenärztin erstellt wurde:
Von Richtern, Staatsanwälten und Vertretern von verschiedenen Behörden, aber auch von Psychiatern fühlt er sich verkannt und bösartig ungerecht behandelt entgegen seinen berechtigten Ansprüchen unter Nichtachtung seiner großen Begabungen und Fähigkeiten.
Dabei führt er eine ausgesprochen aggressive Sprache; er spricht durchweg nur von den „Schwachmaten“, benutzt aber auch immer wieder beleidigende und herabsetzende Ausdrücke wie „altes Schwein, Arschloch“. Damit belegt er alle, die ihm seiner Meinung nach nicht gerecht behandelt haben. Ausgenommen von diesen Beschimpfungen sind nur der Rechtsanwalt Hoenig und sein jetziger Betreuer Herr B.
Wenigstens nach außen hin verhält sich der Mandant einigermaßen gesittet, wenn er über mich, seinem Pflichtverteidiger, berichtet. Die unmittelbare Korrespondenz zwischen ihm und mir sieht ein wenig anders aus und ist zumindest in Teilen nicht jugendfrei. 8-)
Das ist ja geradezu noch erfreulich. Schlimmer ist, wenn man in einem Gutachten lesen muß, daß der Anwalt auch alles falsch gemacht habe und nichts von dem, was er vorträgt wahr sei, man ihn niemals gebeten habe, so etwas zu schreiben und der Anwalt auch ein Ar******* sei. Da stellt sich dann aus Anwaltssicht die Frage, wie man eine Pflichtverteidigung wieder los wird…
ist doch schön, wenn man für seine Arbeit Lob und Anerkennung erntet