Aus einer Anklageschrift:
Am Tattag gegen 11.50 Uhr feuerte der Angeschuldigte, der sich auf dem Wege zu einem Haftantritt in die JVA Hakenfelde befand, in der ParkanIage des Kleinen Tiergartens, schräg gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin (Vollstreckungshauptabteilung) und des Ministeriums des Inneren, aus einer SRS-Pistole Walter P 22, cal. 9 mrn P.A.K. mit PTB-Zeichen NT. 789 im Kreis, insgesamt 8 Schüsse (7 Kartuschen 9 mm P.A.K., 1 Kartusche 9 mm P.A.PV.) ab, für deren Führen ein sogenannter Kleiner Waffenschein gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 WaffG notwendig gewesen wäre.
Mir scheint, der Angeschuldigte hat sich über irgendetwas geärgert. ;-)
Der Verfasser der Anklageschrift legt noch einen nach:
Die erforderliche Genehmigung besaß er jedoch nicht.
Wenn ich die Anklageschrift nicht in den Händen gehalten hätte … ich hätte es nicht geglaubt.
Ist finde es verantwortungsbewusst. In die Zelle hätte er die Knarre natürlich nicht mitnehmen können. Und soll er sie dann mit 9 Schuss Munition vor dem Knast liegen lassen sollen? ;-)
Für das Führen der 8 Schüsse wäre ein sogenannter Kleiner Waffenschein notwendig gewesen?
Warum können Staatsanwälte nicht simples, aber dafür richtiges Deutsch benutzen?
Für Schüsse mit einer Schreckschußpistole so ein Theater.
Kinderkram.
Bald wird auch noch das Schmiermesser verboten und alle Hausfrauen mit ihren Tomatenmessern zu Terroristen. Verschäubelt sind wir sowieso bald.
Kommt man sich als StA da nicht bescheuert vor oder ist es Voraussetzung für den Beruf sich an allem reiben zu wollen, sowie sich für nix zu schade zu sein?
Kinderkram? Theater?
Euch sollte man auch gleich einsperren…
@Creflo
Mach dir keine Sorgen. Bald gibt es Blankohaftbefehle. Da kannst du dann 82 Millionen Mal zur Sache kommen.
Jetzt weiß ich ja, weshalb ich 2002 die 50€ für diesen Wisch ausgegeben habe.
Nicht dass da irgendwas geprüft wird. Man gar nachweisen müsste, dass man von der Materie Ahnung hätte oder sonstwas. Nö man zahlt und bekommt es. Geldmacherei ist dieser „kleine Waffenmschein“ mehr isses nicht.
Alkohol oder Drogenabhängigkeit wäre ein Hinderungsgrund, ich frag mich aber wie der Beamte hinterm Schalter das herausfinden sollte?
Vorstrafen darf man nur begrenzt haben ( eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen) , doch wer den Schein deswegen nicht bekommt, den interessiert so ein Pappendeckel sowieso nicht.
Ach ja man muss die Waffen „fachgerecht Aufbewahren“ was genauso Unsinn ist. In einen Waffenschrank müssen Gas-/Signalwaffen jedenfalls nicht.