Kesselberg: Rechtswidrige Sicherstellung

Stolz präsentierte das Polizeipräsidium Oberbayern Ende Oktober 2008 die erlegte Beute vom Kesselberg:

sicherstellung

Am Sudelfeld waren es 26 erlegte Kräder.

Dem lag eine Verwaltungsanweisung aus dem Jahre 2007 zugrunde:

Wegen der auf der Bundesstraße 11 im Bereich des Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee bestehenden Unfallhäufigkeit unter Beteiligung von Motorradfahrern erteilte das Polizeipräsidium Oberbayern 2007 eine Grundsatzweisung: Ein Motorrad soll sichergestellt, abgeschleppt und mindestens bis zum nächsten Morgen, an Wochenenden bis zum Montagmorgen verwahrt werden, wenn der Fahrer innerhalb eines Jahres am Kesselberg einmal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 40 km/h beziehungsweise zweimal um mehr als 25 km/h überschreitet. …

Gute Idee, könnte man meinen, wenn man einer dieser hemdsärmeligen Bayern wäre. Die Polizei vor Ort frohlockte fröhlich:

Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungen bei solch unverantwortlicher Fahrweise wurde im März diesen Jahres gerichtlich bestätigt. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München wies die Klage eines Motorradfahrers ab, dem im August 2007 seine Suzuki wegen gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen sichergestellt wurde.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Oberbayern

Das sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München allerdings ganz anders. In einem am 9.2.08 bekannt gegebenen Urteil
(Az.: 10 BV 08.1422) bescheinigt der VGH den Oberbayern: So geht’s nicht!

Die Sicherstellung von Fahrzeugen setzt voraus, dass im Einzelfall die konkrete Gefahr eines in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang drohenden weiteren Verkehrsverstoßes droht. Dies ist nur der Fall, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist. Eine solche Prognose-Entscheidung im Einzelfall kann nicht schematisch an die Höhe einer einmaligen oder zweimaligen Geschwindigkeitsübertretung geknüpft werden….

Na bitte, es gibt auch noch Bayern mit Augenmaß.

Worum geht’s hier eigentlich? Um diese alte Bergrennstrecke, die an den Wochenenden für Moppedfahrer gesperrt ist:

(Sorry, aber ich habe kein Video mit einem schönen italienischen V2-Sound gefunden; deswegen ist die Musik hier ganz hilfreich – man hört diese Zwiebacksäge nicht so deutlich. ;-) )

Links gefunden bei Richter Carsten Krumm c/o Beck Blog

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