Kritik

Herr Hoenig, Ihre ganze Verteidigung war für den Arsch.

Die Knäste sind voll von unschuldigen Mandanten, die schlechte Verteidiger haben.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Verteidigung veröffentlicht.

14 Antworten auf Kritik

  1. 1
    RA JM says:

    gezeichnet: Karl A….
    ;-)

  2. 2
    SB-LAW says:

    am eigenen versagen sind bekanntlich immer die anderen schuld … ist doch für den Arsch! ;-)

  3. 3

    Ist doch klar, dass die Verteidigung für den Arsch ist. Die Strafe sitzt man schließlich auch mit der linken Backe ab. Was macht man aber mit dem anderen Teil, muss der zuvor geschieden werden? ;-)

  4. 4
    RALupo says:

    Tja, wir tragen zwar vor Gericht diese langen schwarzen Mäntelchen (jedenfalls außerhalb von Berlin),
    Deshalb sind wir aber noch lange nicht Harry Potter.

  5. 5
    Trop says:

    Trösten Sie sich, dafür haben Sie bestimmt auch schon mit viel Trickserei echte Verbrecher vor dem Gefängnis bewahrt.

  6. 6
    doppelfish says:

    Immerhin wird anerkannt, dass eine Verteidigung nach bestem Wissen und Können stattgefunden hat.

  7. 7
    gb says:

    ist das dann die „loechrige Verteidigung“?

    scnr…

  8. 8
    Edding says:

    Naja, vielleicht meinte er nur, in Köln hätte man in laufen lassen-bei gleicher Sachlage. Aber vielleicht hat er auch zuviel Matlock oder O.J.Simpson geschaut.

  9. 9
    Tom Paris says:

    Sagen meistens Mandanten, die dank intensiver Verteidigerbemühungen von drei der vier Anklagepunkte freigesprochen werden.

    Es gibt aber auch umgekehrte Überraschungen. Gestern hielt ich eine Verteidigung für völlig mißlungen. Die Hälfte der Anträge vergessen, das Plädoyer versiebt. Ich war nicht bei der Sache, total fahrig und unkonzentriert. Außer einem handfesten Streit mit dem Vorsitzenden habe ich nichts zustande gebracht. Die Strafe fiel trotz (oder wegen?) dieser miesen Verteidigungsleistung ungewöhnlich niedrig aus. Nach der Verhandlung gratulierten mir der Angeklagte, seine Verwandten, die Zuschauer und der Sachverständige aufrichtig und herzlich zu der „brillianten“ Verteidigung.

    Für die juristischen Laien war die Auseinandersetzung mit dem Vorsitzenden der ausschlaggebende Punkt für das milde Urteil und das Markenzeichen eines guten Verteidigers. Mit Zurückhaltung und wirklich brillianten juristischen Erwägungen kann man beim Mandanten und der Öffentlichkeit hingegen selten punkten. Das Erfolgsrezept der „Krawallmacher“?

  10. 10
    A.N. says:

    Ach, unschuldig war der Ex-Mandant etwa auch noch? Tsts.

  11. 11
    Ö-buff says:

    Schön sind immer wieder die Momente, wenn der Verteidiger mit dem Mandanten mal kurz vor der Tür ist und der Vorsitzende zum Staatsanwalt sagt: „Man darf den Angeklagten aber auch nicht für seinen Verteidiger bestrafen.“ :) Gerade just letzte Woche wieder gehört. :D

  12. 12
    RA Anders says:

    Ich habe mal einen einschlägig vorbestraften und unter doppelter Bewährung stehenden Betrüger in einem neuen Verfahren wegen 32-fachen Betrug vertreten.
    Komischerweise wurde das mit der neuen Bewährung nichts mehr. Dass der Haftbefehl ausgesetzt wurde und er über Weihnachten bei seinem gerade geboren Sohn bleiben durfte, war ihm nicht genug. Für die Berufung nahm er sich einen neuen Anwalt. Diese brachte dann aber eben auch keine Bewährung.
    Da er aber in der mit den Betrügereinen nach den Aussetzen des Haftbefehls aber weiter gemacht hat und nun die alten zwei Berufungen (editiert crh) Bewährungen widerrufen werden, wird er wohl sehr lange gesiebte Luft atmen.

    Er lässt aber keine Gelegenheit aus, mir immer noch über einen Mandanten aus der JVA auszurichten, dass ich ein Idiot bin. Es kommt wohl auf die Betrachtungsweise an.

  13. 13
    Any M says:

    Undank ist der Welten Lohn. Solche Mandanten sind der Grund dafür, dass man als Anwalt tunlichst immer Vorkasse nehmen sollte.

  14. 14
    wstell says:

    Er hat doch Recht: Ihre ganze Verteidugung war doch für diesen Mandanten!