Ladung – so geht’s nicht

Ladung

So kann man vielleicht die Prozeßbevollmächtigten in einer Zivilsache laden. In einer Bußgeld- oder Strafsache sieht eine Ladung des Verteidigers anders aus. Jedenfalls wenn sie wirksam sein soll.

Mal sehen, welcher Honig sich daraus saugen läßt. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

11 Antworten auf Ladung – so geht’s nicht

  1. 1
    mandy says:

    Können Sie einer Unwissenden bitte erklären, was an dem Schrieb nicht stimmt?

      Raten Sie doch erstmal. ;-) crh
  2. 2
    Hannes says:

    Es findet nicht in Saal 11 statt.

  3. 3
    BV says:

    Ich rate auch mal: „Unglückliche“ Adressierung?!

  4. 4
    corax says:

    Da „des“ Verteidigers so hervorgehoben wurde, tippe ich mal, dass eine Ladung nur an den explizit benannten/bevollmächtigten Verteidiger wirksam ergehen kann, nicht an eine allgemeine Kanzleianschrift schon gar nicht wenn „& Partner“ drin steht.

  5. 5
    doppelfish says:

    Schicken Sie doch Ihren Kollegen, RA Glienke hin.

  6. 6
    Ö-Buff says:

    Es sei denn, der Co. hieße „Partner“ mit Nachnamen… ;)

  7. 7
    Honigsucher says:

    Nix mit Honig – Herr Hönig hat die Ladung offenbar erhalten. Also wäre ein etwaiger Zustellungsmangel jedenfalls geheilt (§ 189 ZPO iVm § 37 StPO).

  8. 8
    RALupo says:

    soweit meine rudimentären Grundsätze in der Strafverteidigung reichen, wird der Beschuldigte/Angeklagte immer durch einen Verteidiger persönlich vertreten, nicht durch die Kanzlei…

  9. 9
    ben says:

    Naja, wenn Sie aber doch nur zu 2. sind, dann gehts ja, oder?

  10. 10
    Edding says:

    Weil sich vermutlich keine VM bei den Akten befindet kann man den Verteidiger nicht Laden , schon gar nicht die ganze Kanzlei? Solange die Kanzlei nicht aus mehr als 3 Anwälten besteht, dürfte das noch gehen.

  11. 11
    gb says:

    was steht denn auf der Vollmacht – ach ;)

    ok: Wer hat sich als Verteidiger angezeigt? „ich“ (mit Unterschrift crh) oder „wir“? :)

    Abgesehen von dem kursivgeschriebenen ‚des‘ fiel mir die Frist auf – reichen keine zwei Wochen (es ist ja nicht nur ein Tag weniger, die Postlaufzeit kommt auch noch dazu)?

    neugierig,

    gb