Richterin am Amtsgericht:
Ich liebe meine StPO!Verteidiger:
Dann sollten Sie sie auch mal lesen.
Ich hatte keine Vollmacht zur Akte gereicht. Deswegen bekam ich keine Akteneinsicht; vorübergehend.
Richterin am Amtsgericht:
Ich liebe meine StPO!Verteidiger:
Dann sollten Sie sie auch mal lesen.
Ich hatte keine Vollmacht zur Akte gereicht. Deswegen bekam ich keine Akteneinsicht; vorübergehend.
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Vielleicht hat Frau RiAG ’ne Sonderausgabe, wo das so drinsteht.
Dann scheint die Sonderausgabe aber in einem größeren Umfang ausgliefert worden zu sein…
Anscheinend unerwiderte Liebe.
Liebe macht blind.
Auf die Gefahr hin, das alte hitzige Thema wieder anzufachen: Mir ist da ja neulich nach Erläuterung meiner Motive die Ansicht begegnet, dass man ja wohl eine Vollmacht einreichen könne, die die Zustellung explizit ausklammere.
@ A.N.: Wozu eigentlich die Motive erläutern? Der Verweis auf die StPO reicht doch völlig.
@ skugga:
Es kann dann aber – wie bei mir – der Hinweis des Kammervorsitzenden kommen, man solle doch der überlasteten Geschäftsstelle unter die Arme greifen; es wäre unzumutbar, wenn die Justizbeamten in jedem Einzelfall in die Akte schauen müssten, um die Zustellvollmacht zu prüfen…
+@ A.N.:
Auf gar keinen Fall! Das geht dann richtig schief. (Wie vielleicht vom „Tippgeber“ geplant? ;-)
@ ben: Süß! :)