Liebe (der) Richterin

Richterin am Amtsgericht:
Ich liebe meine StPO!

Verteidiger:
Dann sollten Sie sie auch mal lesen.

Ich hatte keine Vollmacht zur Akte gereicht. Deswegen bekam ich keine Akteneinsicht; vorübergehend.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Verteidigung, Vollmacht veröffentlicht.

9 Antworten auf Liebe (der) Richterin

  1. 1
    doppelfish says:

    Vielleicht hat Frau RiAG ’ne Sonderausgabe, wo das so drinsteht.

  2. 2
    ra kuemmerle says:

    Dann scheint die Sonderausgabe aber in einem größeren Umfang ausgliefert worden zu sein…

  3. 3
    Brandau says:

    Anscheinend unerwiderte Liebe.

  4. 4
    ballmann says:

    Liebe macht blind.

  5. 5
    A.N. says:

    Auf die Gefahr hin, das alte hitzige Thema wieder anzufachen: Mir ist da ja neulich nach Erläuterung meiner Motive die Ansicht begegnet, dass man ja wohl eine Vollmacht einreichen könne, die die Zustellung explizit ausklammere.

  6. 6
    skugga says:

    @ A.N.: Wozu eigentlich die Motive erläutern? Der Verweis auf die StPO reicht doch völlig.

  7. 7
    ben says:

    @ skugga:
    Es kann dann aber – wie bei mir – der Hinweis des Kammervorsitzenden kommen, man solle doch der überlasteten Geschäftsstelle unter die Arme greifen; es wäre unzumutbar, wenn die Justizbeamten in jedem Einzelfall in die Akte schauen müssten, um die Zustellvollmacht zu prüfen…

  8. 8
    RA JM says:

    +@ A.N.:
    Auf gar keinen Fall! Das geht dann richtig schief. (Wie vielleicht vom „Tippgeber“ geplant? ;-)

  9. 9
    skugga says:

    @ ben: Süß! :)