Liegengeblieben

Aus einer Ermittlungsakte, die wegen eines Verkehrsunfalls angelegt wurde:

liegevermerk

Es geht hier nicht um das Geld und die Fahrerlaubnis des Beamten. Oder dessen Vorgesetzten. Oder der Verwaltungsspitze. Oder des Finanzsenators.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Verkehrsunfall veröffentlicht.

5 Antworten auf Liegengeblieben

  1. 1
    Tilman says:

    Immerhin haben sie die Zeit, anstelle das Zeug zu bearbeiten, diesen „Liegevermerk“ zu schreiben.

  2. 2
    Tom Paris says:

    Was dem Staat recht ist, kann dem Bürger doch billig sein. Meinem nächsten Wiedereinsetzungsantrag werde ich einfach einen „Liegevermerk“ anheften. Das müßte, gemessen an der Selbstgefälligkeit von Verwaltung und Justiz, eine hinreichende Sachdarstellung nebst Glaubhaftmachung sein. Bin mir sicher, das OLG wird sich der eigenen Überlastung erinnern und Großzügigkeit walten lassen.

  3. 3
    Airfix says:

    Mhhhh…
    Ich ahne wie meine Finanzbehörde auf einen Liegevermerk meinerseits reagieren würde.
    Nur weil zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe.

  4. 4
    RA JM says:

    @ Tilman

    Wieso schreiben? Die Dinger werden auch Schiebeverfügungen genannt, liegen vorgedruckt zur gefälligen Verwendung in der Schublade. ;-)

  5. 5

    Oh, etwas (N)Ostalgisches, … wie schön.

    Mich erinnert das an ein Erlebnis in der so genannten Ex-DDR. Da stand mal irgendwo, wo Sachsen schon fast Polen ist, ein Schild „Schlagloch“, das nicht nur (erst) auf gleicher Höhe des sich in der Mitte der Fahrbahn befindenden Kraters stand, sondern auch tieferer Massiv-Beton-Sockel hatte, als er zur Füllung des Loches nötig gewesen wäre. Massiv? Ja, das kann ich beschwören! Ich brauchte die SchildA-Stange als Stütze – sonst wäre ich zusammengebrochen vor Lachen.

    Danke! – You made my day …

    Auch für die Bereicherung meines Wort“schatzes“.
    „Schiebeverfügung“ …. Wer ist dann für die Ziehverfügung zuständig? Und in welcher Ziehlade liegen die?