Lynchmob statt Prozeßrecht

Nicht nur den untypischen Krawallmacher hat es erwischt, nach Ansicht ihrer Verteidigerin auch Alexandra R.:

Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. „Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen“, moniert Arndt.

Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss.

berichtet Peter Nowak in der taz.

Auch wenn es kein Urteil, sondern ein Beschluß war (ok, ja, ich bin ein Besserwisser): Der Druck der Straße: „Auto-Zündlerin wieder frei!“ scheint auch aus Außensicht kein unbeachtliches Moment gewesen zu sein, das da bei der Entscheidung des Landgerichts eine Rolle gespielt haben könnte.

Es gibt eine Reihe weiterer Kritikpunkte an dem (formellen) Verfahren. Aber auch hier – wie zuletzt im Fall Tauss – erfährt die Beschuldigte zuletzt von dem, was sie betrifft. Als Vorletzte ist es ihre Verteidigerin, die von diesem Beschluß erst aus der Presse erfahren habe.

Was ist denn das für eine erbärmliche Justiz, die wiederholt gegen Verfahrensrechte verstößt, die sich von einem Lynchmob treiben läßt?!

Was gibt es da eigentlich noch zu ermitteln? Die Frau sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. Warum schreibt der zuständige Staatsanwalt nicht endlich die Anklage und schickt sie zum Gericht, damit dort in einer Beweisaufnahme öffentlich verhandelt werden kann?

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

4 Antworten auf Lynchmob statt Prozeßrecht

  1. 1
    eborn says:

    Die meisten Richter fahren selbst ein Auto. Das wird vermutlich schon reichen.

  2. 2
    Trop says:

    Naja, man könnte auch mal andersrum fragen, warum die gute Frau überhaupt ein fremdes Auto in Brand setzen wollte? Und da ja momentan fast täglich irgenwelche Idioten teure Autos abzufackeln versuchen, kann man ja mal versuchen mehr darüber herauszufinden.

    Der Fehler fängt bei diesen linken Spinnern an und nicht beim Gericht.

    Soll sie sich halt nen Job suchen und etwas gutes für dieses Land tun, dann hat man auch weniger Stress mit der Justiz.

  3. 3
    abc says:

    @Trop: Was ist das denn für eine sinnlose Argumentation? Nur weil man (mutmaßlich) eine Straftat begangen hat, ist man dann an allem was danach passiert selbst schuld, auch wenn es rechtswidrig ist? Interessante Auffassung von einem Rechtsstaat…

  4. 4
    Winston says:

    Es wird nicht recht deutlich, ob Herr Hönig weiß, was ein „Lynchmob“ ist, und wenn ja, wo den in diesem Fall gesehen hat.

    Und was ist der „Druck der Straße“? Nicht eher das: http://engarde.blogsport.de/?

    Und das die Beschwerdekammer hier nicht verpflichtet war, der Verteidigerin vor der Beschwerdeentscheidung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, müsste Herr Hönig eigentlich auch wissen.