Der Bremer Karim Popal vertritt mit drei anderen Anwälten die Interessen von 78 afghanischen Familien der zivilen Opfer des Nato-Bombardements bei Kundus. Am Dienstag regten sie in einem Brief an das Bundesverteidigungsministerium Vorgespräche an, um Zivilklagen zu vermeiden. Die Bundeswehr hatte Anfang September Luftunterstützung im Kampf gegen die Taliban angefordert, die zwei Tanklastzüge entführt hatten. Dem Bombardement sind auch Zivilisten zum Opfer gefallen.
Queller: Weserkurier
Gute Idee, die der Bremer Kollege da hatte. Ein mutiger Mann.
Was ist daran jetzt mutig?
Geschäftstüchtig würde ich ihn eher nennen, oder?
Was stört daran, wenn ein Anwalt „geschäftstüchtig“ ist? Wovon soll er seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie finanzieren?
Mut muß ein Anwalt haben, wenn er sich die Unterschriften unter die Vollmacht in einem Kriegsgebiet geben läßt. Ich wäre dazu zu feige.
Das gibt es nur mit der Bundeswehr. Wenn Marines bei der Belagerung von Falludsha einen halben Wohnblock pulverisiert, regt sich kein Anwalt und kein Gericht. Bläst man in der Nähe des Hauptquartiers der deutschen Truppen einen Versorgungslaster der Taliban weg, gibt es ein großes Hallo. Nicht, dass zivile Opfer wünschenswert sind, aber das hat schon einen merkwürdigen Beigeschmack.
Mutig dürfte es sein, in einem solchen Fall zu klagen. Das Prozesskostenrisiko ist enorm.
Der Streitwert ist wohl sehr hoch, der Beweis von Tatsachen, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 839 i.V.m. Art. 34 GG erfüllen, dürfte schon deshalb äußerst schwierig sein, weil es keine verlässlichen Zeugenangaben geben wird (Zeugen vor Ort sprechen alle kein deutsch; wahrscheinlich zumeist ungebildet) und die Erstellung von Sachverständigengutachten schwierig und äußerst teuer sein dürfte. Ortsbegehungen sind wohl auch ausgeschlossen. Ob die Schäden verlässlich und hinreichend dokumentiert sind, dürfte mehr als zweifelhaft sein.
Zu guter letzt hat unser Verteidigungsminister Gutenberg den Angriff als angemessen bezeichnet. Die militärischen Erwägungen sind für die Geschädigten nicht überprüfbar, so dass der Nachweis des Gegenteils unmöglich sein dürfte. Ggf. könnte hier aber noch eine Beweislastumkehr wie bei der Produzentenhaftung nach § 823 I BGB in Betracht kommen.
Im Ergebnis ist es wohl das Beste, den Vorfall außergerichtlich zu klären. Die Zahlung eines kleinen Geldbetrags (der in Afghanistan sowieso mehr wert ist) ist daher wohl im Besten Interesse aller.
Liegt hier nicht ein Verstoß gegen das Verbot der Einzelfallwerbung nahe, wenn es des Anwalts „gute Idee“ oder auch Geschäftstüchtigkeit war aus dem Unfall Kapital zu schlagen?
Oder ist das mutig, weil Guantanamo Bay noch nicht geschlossen ist?
Da sich der Anwalt damit wohl zum vollkommenen Idioten macht, werden Aufträge in nächster Zeit wohl ausbleiben. Der Ruf sollte auf jeden Fall jetzt nach dieser peinlichen PR Sache stark beschädigt sein.
@ Besucher277
Ich glaube nicht, dass sich Herr Popal damit zum vollkommenen Idioten macht. Dass es zu einem außergerichtlichen Vergleich, in dem sich die Bundesrepublik zur Zahlung einer kleinen Summe verpflichtet, kommt, halte ich nicht für ausgeschlossen. Schließlich hat auch die Bundesrepublik kein Interesse daran, dass der Vorfall noch einmal in einem Zivilgericht aufgerollt wird. Sollte es aber nicht zum Vergleich kommen, dann wäre der Klageweg – wie oben beschrieben – natürlich äußerst riskant. In geeigneten Fällen könnte man es aber mit einem PKH-Antrag versuchen, da die Erfolgsaussichten einer Beweisaufnahme im PKH-Verfahren nur sehr begrenzt geprüft werden dürfen.
Außerdem macht Herr Popal auf seiner website (http://www.kanzlei-popal.de/) einen recht cleveren Eindruck. Er hilft u.A. seit mehreren Jahren beim Justiz-Aufbau in Afghanistan. Ich habe jedenfalls eher den Eindruck, dass er ein ziemlich guter Generalist ist und nicht zu den Wald-und-Wiesen-Anwälten gehört, die einfach mal drauflos hantieren.
Die 78 Toten waren, das kann man aus den Berichten und vor allem auch aus den Reaktionen der Afghanen der umliegenden Dörfer entnehmen, nicht alle unschuldige Zivilisten.
Großartig, dass Kämpfer der Taliban (mal kurz erinnern, für welche „Werte“ die kämpfen…) und deren Sympathisanten nun einen deutschen Anwalt haben.
Wenn nur einer der 78 Opfer kein Zivilist war, zahlt die Bundesregierung die naechste Handgranate, die einen unserer Soldaten ein Bein kostet. Mutig.
Ich frage mich wirklich was Zivilisten um einhalb Uhr nachts paar kilometer vom Dorf bei den Lastern zu suchen hatten?
Vielleicht kann der Anwalt das mal herausfinden hat dort vielleicht eine Friedensdemo mit Kindern und Frauen stattgefunden??
Und war die von der BW genehmigt?
Es gibt eben auch Rechtsverdreher und Eisenbieger die sind ohne jegliche Moral und menschlichen Anstand.