Dem Mandant wird vorgeworfen, ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nicht zum ersten Mal. Die letzte Fahrt liegt – laut Strafregister – etwa 14 Monate zurück. Weil das auch nicht das erste Mal war, wurde er seinerzeit zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 8 Monate. Er hat Glück gehabt: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bewährungszeit zwei Jahre.
Während dieser Bewährungszeit wurde er dann gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis beim Autofahren angetroffen. Darüber soll nun nächste Woche vor Gericht verhandelt werden. Vor dem Amtsgericht in Leipzig. Heute rief der Mandant hier an, um sich zu erkundigen, wie ich denn nach Leipzig käme.
Soll ich Sie abholen? Ich muß sowieso durch Kreuzberg fahren, da kann ich Sie doch auch gleich mitnehmen.
Nicht nur Steuerberater haben Dauermandanten.
Wie schätzen Sie denn die Chancen auf nochmalige Bewährung ein?
Koennte ja auch sein, dass er sich fahren laesst, oder?
Knast. Ist er wenigstens 85 oder hat einen IQ von 50. Für sowas muss es doch eine Ausrede geben (er könnte natürlich auch regelmäßig besoffen gefahren sein ;-)
Nehmen Sie ein One-Way-Ticket, dann können Sie vielleicht sein Fahrzeug zurückführen.
Weltklasse. Mir ist eine Akte bekannt (nach mehreren Durchgängen in allen Instanzen auf viele hundert Blatt gewachsen), in der der Angeklagte nach ausdrücklicher und unmissverständlicher Erläuterung durch das Berufungsgericht, dass er keinesfalls ein Kfz führen dürfe, nach der Verhandlung von dem Vorsitzenden gesehen wurde, wie er selbst vom Gerichtsparkplatz fuhr. Dem war auch nicht mehr zu helfen…
8 Monate für Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens sehr stattlich. Das war wohl auch nicht nur das zwei oder dritte Mal.
Vor dem hiesigen Amtsgericht habe ich auch einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis und Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt verteidigt. Der Mandant fuhr unter den Augen des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft mit einem Porsche vor…
Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen? Mal überlegen: FoF wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Vielfach vorbelastet: Da nähern wir uns für jeden Fall schon der Höchststrafe, vielleicht neun Monate. Gesamtstrafenbildung: 1 Jahr. Bewährung? Kann man davon ausgehen, dass er zukünftig ohne Knast sich straflos führen wird? Nicht bei einem zweifachen Bewährungsversager. Also keine Bewährung. Rechnet man die acht Monate aus der vorhergehenden Verurteilung hinzu (Mit einem Bewährungswiderruf ist zu rechnen), kommt man auf eine zu verbüßende Strafe von 1 Jahr und 8 Monate. Na, herzlichen Glückstrumpf!
Also: wenn Sie es schaffen sollten, das Gericht zu einer nochmaligen Bewährung zu bekommen, dann bitte berichten: wir werden alle aus dem Staunen gar nicht mehr heraus kommen.
Wäre das nicht eine psychische Beihilfe, wenn Sie mitfahren?
@AnotherOne: Ob den Witz einer versteht?
Das Verhalten des Mandanten ist dämlich, ohne Frage. So richtig blöd wäre freilich, wenn auch Leipziger Amtsrichter hier mitlesen würden.
Für wie blöd halten Sie *mich*? crh
Großartig, traurig und unterhaltsam zugleich.
Fahren ohne Fahrerlaubnis steht im übrigen nicht der Kilometerpauschale entgegen.;-) Die kann man auch geltend machen, wenn man gar keinen Fühereschein hat.
Irgendwie erinnert mich das an den Kerl, der grade frisch wegen mehrerer § 265a StGB verurteilt wurde und zuletzt noch vom Richter gefragt wird, wie er denn heute zum Gericht gekommen sei. Natürlich mit dem Bus. Natürlich ohne Karte….