Da hat mal jemand nachgedacht. Bei 15 Angeklagten mit jeweils zwei Verteidigern kommt man mit einem Satz Akten nicht aus. In solchen Fällen werden so genannte Duplo-Akten angelegt, die dann reihum den Verteidigern und Sachverständigen zur Einsicht gegeben werden.
In diesem Verfahren ist das Gericht einen wesentlichen Schritt weiter gegangen. Da das Original ohnehin auf den Kopierer mußte, hat man gleich 15 Sätze angelegt. Und die 35 Bände in Kartons den Verteidigern zum Verbleib übergeben:
Das spart der Justizkasse am Ende de facto einen Betrag, der dem Gegenwert eines italienischen Edelbikes entspricht: Würde der (Pflicht-)Verteidiger die ca. 5.000 Kopien selbst anfertigen, hätte er einen Anspruch auf Erstattung von 767,50 Euro gegen die Justizkasse. Dieser Betrag multipliziert mit 30 Verteidigern …
Und schneller geht das auf diesem Wege auch noch. Manchmal ist die Justiz ja auch ganz vernünftig.
@ crh:
So ökonomisch (zeitlich wie auch finanziell) diese Vorgehensweise auch ist – einen Haken sehe ich doch: Kann man 100% sicher sein, dass ALLES kopiert worden ist. Ich meine vor allem die Rückseiten, auf denen man mitunter doch die eine oder andere interessante Verfügung oder Aktennotiz findet.
Ein italienisches Edelbike kostet jetzt wieviel? 767,50 Euro – Betrag x für die tatsächlichen Kopier- und Papierkosten = ?
Rockafella, 767,50 x 30 = ca. 23.000 Euro
Wurde schonmal die Verwendung von P2P-Software in Erwägung gezogen? Würde ja ideal passen, bei den Datenmengen.
@ ben:
Wenn mir die Vollständigkeit der AKtenkopien zugesichert wird, habe ich keinen Grund daran zu zweifeln, daß auch die „Rückseiten“ kopiert wurden.
Keine schlechte Alternative: Wir haben eine CD mit 4 Aktenordner bestehend aus je einer PDF-Datei bekommen.
rund 2500 Seiten für 2,50 EUR.
Zzgl. der MwSt. (ca. 4.500 EURO), wäre eine vernünftige Ausstattung zzgl. einiger Tankfüllungen inklusive. Nicht schlecht Herr Specht……
Viel Spaß beim Einscannen ;-)
hmmm, wenn jetzt ein Angeklagter auf Staatskosten freigesprochen wird – ok, dann spart das Gericht die Kostenerstattung an den Verteidiger.
Wenn er aber verurteilt wird, wie werden dann die Kopierkosten abgerechnet? Wenn sein RA die Kopien gemacht haette, haette dieser ja den Verguetungsanspruch dafuer gegen seinen Mandanten – hat das Gericht den jetzt auch, und wenn ja wie hoch?
gb.
@chak, gut: mal 30 Verteidiger, aber selbst wenn ich nur 5 Cent pro Kopie ansetze mal 5.000 komme ich auf 250 Euro Kopier- und Papierkosten pro Schriftsatz. Bleiben nur noch gut 500 Euro Ersparnis für die Justizkasse pro Verteidiger. Für 16.000 Euro bekomme ich übrigens schon einen komfortablen Neuwagen. Diese Angabe wäre vielleicht zur Veranschaulichung der Ersparnis sinnhafter gewesen.
PS: … sinnhafter und anschaulicher für diejenigen, die wie ich nicht wissen, wieviel ein „italienisches Edelbike“ kostet.
Wieso denn eigentlich mal 30? Hat wirklich jeder Angeklagte zwei Pflichtverteidiger?