Die rechtsextreme NPD will nach Informationen des ARD-Politmagazins «Fakt» gezielt Einfluss auf die Rechtsprechung gewinnen. Die Partei soll ihre Anhänger bundesweit dazu aufgerufen haben, sich an Schöffenwahlen zu beteiligen. Darin heiße es, ehrenamtliche Richter hätten die Möglichkeit, «das gesunde Volksempfinden in die Urteilsfindung einfließen» zu lassen. Zudem ließe sich «ein höheres Strafmaß etwa gegen kriminelle Ausländer und linksradikale Gewalttäter» durchsetzen. Brandenburg und Sachsen zeigten sich besorgt und wollen mit einer Gesetzesänderung reagieren.
Quelle: MDR.de via Beck Online
Die Verteidigung sollte stets wissen, wer genau denn da hinter dem Richtertisch sitzt. Die Strafkammern am Landgericht müssen (erstinstanzlich) rechtzeitig die Besetzung mitteilen. Bei den Schöffengerichten im Amtsgericht muß der Verteidiger sich kümmern.
In aller Regel hilft als erstes dann schon einmal die Google-Suche. Wenn man dann herausfindet, daß es sich um einen Nazi handelt, der da urteilen sollte, muß das eben thematisiert werden. Oft kennen die Vorsitzenden Richter die Hintergründe ihrer Schöffen nicht. Auch denen sollte man mitteilen, mit wem sie es gegebenfalls zu tun haben.
So ist etwa eine NPD-Kreistagskandidatin seit Anfang des Jahres als Schöffin am Amtsgericht Riesa tätig.
Solche Konsorten ermittelt man schnell: Ines Schreiber ist die Schöffin in Riesa (aber nicht die Ärztin aus MV)
Ist es denn möglich, dass ein Anwalt einen Schöffen aufrund seiner NPD-Parteizugehörigkeit ablehnen darf?
Es ist nicht die Frage, ob der Angeklagte(!) einen Richter ablehnen darf. Das sieht das Gesetz so vor.
Spannend ist die Entscheidung des Gerichts über das Ablehnungsgesuch. Und die fehlende Verfassungstreue der Nazis könnte ein Grund sein.
Ist jedes NPD-Mitglied ein Nazi und verfassugsuntreu? Muss sich jedes NPD-Mitglied die verfassungsfeindlichen Aussagen anderer zurechnen lassen?
JA. Punkt. crh
Die NPD ist keine verbotene Partei und daher ist das alleinige Berufen auf Parteimitgliedschaft ein denkbar schlechter Grund. Da sollte man wohl noch etwas mehr in der Hinterhand halten, um die Besorgnis zu begründen.
Das trifft zu. Aber bei diesem Leuten wird es nicht schwer fallen, entsprechendes Zubehör zu finden. crh
Ist die NPD jetzt endlich verboten? Hatte ich nicht mitbekommen.
Denn falls sie nicht verboten wäre, dann bestünde wohl auch kein Grund jemanden wegen der Zugehörigkeit zur NPD anzulehnen. Das wäre das gleiche, als wenn man SPD, FDP oder SED Mitglieder ablehnen würde.
In einer Demokratie darf man „rechts“ sein. In China wäre das etwas anderes.
Außerdem wird es Zeit, dass man sich mal gegen die Beleidigung Nazi wehrt. Nicht jeder, der gegen 80% Ausländerkriminalität in Großstädten ist, ist automatisch ein Nazi.
Nicht „automatisch“. (Nur) insoweit stimme ich Ihnen zu. crh
Einem erfahrenen Strafverteidiger dürfte es nicht schwerfallen, von „diesem“ Schöffen im zwanglosen Geplänkel vor Aufruf der Sache das ein oder andere Statement zu erhalten. Da kann man ordentlich Futter für den Ablehnungsantrag sammeln. Weiß der Richter, wen er da neben sich zu sitzen hat, wird er in der Regel das zulassen.
Wenn man unter den Anwälten einen entsprechenden Austausch zu diesen Schöffen führt, können solche Dinge weitergegeben und auch von den Kollegen für entsprechende Ablehungsanträge genutzt werden.
Nicht unterschätzt werden sollte auch der erfahrene Richter, der im Falle des Falles sein geschriebenes Urteil nach Rechtsmitteln schreien läßt.
Nachdem sich die Berliener Richter bei ihrer Urteilsfindung nach dem gesunden Volksempfinden richten ist eine Beteiligung der NPD-Schöffen gar nicht mehr erforderlich: http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozesse-Maikrawalle-1-Mai;art126,2870499
Wichtig wäre, dass die Gemeinden, die die Schöffenlisten aufstellen und verabschieden das Nazi-Gesocks schon aussortieren. Leider gibt es aber viel zu wenige Bürger, die bereit sind, sich als Schöffen wählen zu lassen. Deshalb haben es die Braunen manchmal einfach, auf die Vorschlagsliste zu kommen.
Bis 2012 (?) müsste aber erstmal Ruhe sein, erst da sind wieder Schöffenwahlen
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich…ganz schön viele Vorurteile von Leuten von denen ich es nicht erwartet hatte.
Anscheinend sind hier manche „gleicher“. Solange die nicht mit Hakenkreuzflage im Gerichtssaal auftauchen und den H**tlergruss machen sobald der Richter den Saal betritt, sollte es schwer sein die auszusortieren, bloss weil sie einem Verteidiger nicht in der Kram passen. Da steht nämlich nicht immer „Nazi“ drauf.
@ Herr Handschumacher: Ein kleines Geplänkel vor der Verhandlung…nicht doch ;-) Sie versuchen doch nicht etwa das Gericht zu beeinflussen???
Ache ja, steht man in Berlin noch auf wenn die Richter den Sall betritt? Hab festgestellt, dass hier in Köln ab und an ein paar wartende Anwälte nicht mehr aufstehen…(und nein , sie waren nicht eingeschlafen, oder sind gähnend aufgewacht http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/richter-schickt-gaehnenden-zuhoerer-hinter-gitter_artikel_1246563230987.html)
Wenn ich die eine oder andere Kommentierung z.B. zu dem Blogeintrag „Dem Volk auf´s Maul geschaut“ lese, dann scheint es etliche Leute zu geben, die besser nicht Schöffe werden sollten – auch ohne in der NPD zu sein.
> Ist jedes NPD-Mitglied ein Nazi und
> verfassugsuntreu? Muss sich jedes NPD-Mitglied
> die verfassungsfeindlichen Aussagen anderer
> zurechnen lassen?
>
> JA. Punkt. crh
Vergessen Sie dabei nicht, daß es sich bei der NPD-Führung möglicherweise mehrheitlich um verfassungstreue Beamte der Bundes- und Landesbehörden handelt?
Können derartig staatstrue Beamte per se überhaupt verfassungsfeindliche Aussagen machen?
Schon allein ihr Diensteid verbietet ihnen das ja!
Hier ging es doch darum, daß die NPD ihre Leute zu Schöffen berufen lassen wollen, um härtere Urteile – insbesondere bei Ausländerkriminalität – zu erwirken.
Daß man solche Leute als Verteidiger rausschießen möchte, ist absolut legitim und Aufgabe des Verteidigers.
Und losgelöst von der NPD will ich hier mal an die Casa „Richter Gnadenlos“ erinnern. In diese Richtung soll das ja gehen.
Irgendwann gelang es einem Kollegen, diesen Richter wegen Befangenheit bereits vor Aufruf abzulehnen. Da drohte nun die Ablehnung in allen Verfahren, weshalb er kurzerhand zur Zivilabteilung beordert wurde.
Also, der Ablehnungsantrag ist der Freund des Verteidigers.
@das ich:
Doch! ;-)
Mal ne ganz andere Perspektive: Die armen „echten“ Richter, die sich im Hinblick auf das Strafmaß jedes Mal mit solchen Schöffen herumstreiten werden müssen. Sonst gibt es da ja in der Regel wenig Streitigkeiten.
Aber allein wenn ich so an die Wahlplakate hier denke („Todesstrafe für Kinderschänder“) sehe ich schon die entsprechenden Personen mit verschränkten Armen und zur Faust geballtem Gesicht im Beratungszimmer sitzen… :(
@ Handschumacher …na denn ;-)
Und die Blöd-Zeitung entwickelt sich langsam aber sicher zur fünften Kolonne der NPD.
So verabscheuungswürdig die Taten auch sind, aber den Täter nur noch „die Bestie“ und das „Drecksschwein“ zu nennen, bzw. den Vater, der die Tochter verhungern ließ, nur als „Fettwanst“ zu betiteln, ihnen also jedes menschliche abzusprechen und die auch einem Straftäter zuzugestehende Menschenwürde mit Füßen zu treten, ist faschistoid.
Mit solch einer menschenverachtenden Polemik hat mal bei uns alles angefangen. Und ich meine damit nicht die Blöd-Erfindung „Florida-Rolf“.
Ich schweife jetzt zwar etwas ab, passt aber irgendwie zu dem Thema.
Was soll ich sagen ?
HANNES sein KOMMENTAR ist RECHTENS und der
BALLMANN ist ein großer SPINNER und anscheinend
ein Freund der KAKERLAGEN welche sich in unserem
Land und auf Steuerzahler Kosten ernähren.
@ Guenter Stelzner:
Si tacuisses, philosophus (naja) mansisses.
Hä, von welchem Land reden wir hier?
Seit wann werden denn Richter gegen rechtsradikale und Nazis tätig?
Hab ich da was verpasst?
Matthias