Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte:
Am heutigen Tage erschien der Heranwachsende Wilhelm Brause, pünktlich und in geordneter Kleidung zu seiner Vernehmung. Die Belehrung und den Tatvorwurf hat er verstanden. Er bestritt jedoch beharrlich, den Geschädigten angegriffen zu haben. Wilhelm ist, nach hiesiger Auffassung, altersgerecht entwickelt. Reifeverzögerungen konnten nicht festgestellt werden.
Wenn der Beamte sowas wie „wider Erwarten“, „zu hiesigem Erstaunen“ oder „entgegen aller Erwartungen“ zu der Pünktlichkeit und der Kleidung des Beschuldigten geschrieben hätte, wäre es noch deutlicher geworden, daß er von Neukölln oder Kreuzberg nach Zehlendorf versetzt wurde.
Zur Frage der altersgerechten Entwicklung brauchen die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe regelmäßig lange Gespräche mit dem Heranwachsenden. Der „erfahrene“ Polizist schafft sowas innerhalb der ersten Minute, in der er den Beschuldigten sieht.
Der Beamte könnte sicherlich der Jugendgerichtshilfe eine tatkräfige Hilfe sein. Als Sozialarbeiter.
Geordnete Vermögensverhältnisse = kein Insolvenzverfahren. Aber was ist denn geordnete Kleidung?
@2: Vielleicht, dass der Hosenbund nicht in den Kniekehlen hängt. :-)
Patrick:
Also nicht so?