Nicht schon wieder

Aus der polizeilichen Vernehmung des Mandanten:

Ich möchte eigentlich nicht wieder ins Gefängnis. Da war ich ja bis März wegen Wohnungseinbrüchen.

Im März wurde der Mandant auf Bewährung entlassen. Im Mai hat man ihn erwischt. Bei einem Wohnungseinbruch.

Wie Verteidigen funktioniert, weiß ich. Das mit dem Zaubern werde ich aber noch üben müssen; deckt eine echte Marktlücke ab, wenn man es beherrscht.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

3 Antworten auf Nicht schon wieder

  1. 1
    Peter says:

    na ja, wenn ein jugendlicher Intensivtäter ist, käme ja auch ein kleiner Abentuer-Urlaub in Frage …

  2. 2
    doppelfish says:

    Die Prognosehilfe braucht man da gar nicht erst zu bemühen, oder?

  3. 3
    Lord says:

    Und ich dachte immer in Berlin bekommt man kaum 2/3 ?

    Der Mandant könnte ja in den offenen gehen, da ist es nicht soo schlimm…