Notruf der Woche

In der Nacht von Freitag auf Samstag, um 22:15 Uhr, hinterließ ein Anrufer in unserer Kanzlei eine Nachricht, verbunden mit der Bitte um sofortigen Rückruf:

Sein Vermieter hat ihm heute die fristlose Kündigung des Mietvertrages vorgelegt. Darf er das?

Lieber Anrufer aus der Kleinstadt in der Nähe der holländischen Grenze. Vielleicht wäre es eine schlaue Idee, sich mit dieser Frage an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Ein Strafverteidiger wie ich wird Ihnen erst dann richtig helfen können, wenn Sie dem Vermieter eins auf die Glocke gegeben haben, nachdem er begonnen hat, Ihre Wohnung auszuräumen.

Montag – ab 9 Uhr – ist ein guter Tag, um ganz entspannt mietrechtliche Fragen zu klären.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

7 Antworten auf Notruf der Woche

  1. 1
    Sigi says:

    ?? Aufforderung zur Straftat als Versuch der Anbahnung eines Mandats ?? ts ts , Carsten …..

  2. 2

    Nu sei ma nich so zimperlich, lieber Sigi.

    „Eins auf die Glocke geben“ ist die erforderliche Maßnahme, um eine gegenwärtige rechtswidrige Ausräumung von sich abzuwenden. ;-)

  3. 3

    Um es mit den Worten von Kermit dem Frosch zu sagen: „At least he didn’t panic!

  4. 4
    RA JM says:

    Tja Carsten, das ist eben der Fluch der Omnipräsenz! ;-)

  5. 5
    Das Tier says:

    @Tim Croonenbrock
    Das war nicht Kermit, das war sein Neffe Robin:
    http://moviescript.scriptmania.com/starwars/muppet.html

  6. 6
    Gulia says:

    wegen Mietrecht, mein Internet Anschlüß gesperrt fast 3 Monat, und hat mein Ausländische Betreung hat bei uns gesehen andere Anschlüß, hat mir viel mal gesagt „Bitte nicht schreiben“, jetz auch mich drohen mit Umzug in eine andere, wo ich hier fast 8 Jahre, also die machen mit uns was sie wollen, gibt doch Recht, aber kein Gerechtigkeit.

  7. 7