Mit welchen subversiven Methoden manche Banken gegenüber ihren Kunden auftreten, hatte ich bereits mitgeteilt. Daß es auch anders geht, zeigt das Schreiben einer anderen Bank an ihren Kunden:
So wird Vertrauen erhalten und nicht durch verdeckte Ermittlungen zerstört.
Dürfen die das? Bekommen die dafür nicht Ärger mit Herrn K. aus der Turmstraße?
Dieses Schreiben schickt die Deutsche Bank immer heraus, wenn sie Daten weitergibt. Sehr löblich – aber die einzige Bank, die dies tut.
@ T.:
Aber auch anstrengend. Weil der Mandant dann auch SOFORT hier anruft und erklärt haben möchte, was denn da passiert ist. ;-)
Ah, es wird gegen Terroristen ermittelt, gell?
Ist die Bank nicht verpflichtet, ihren Kunden über einen Vorgang zu unterrichten, der das Bankgeheimnis tangiert?
Bankgeheimnis ? HAHA !
Apropos HAHA ,-)
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2009.3.18/7R4707.html
„3. § 30a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung keine „Sperrwirkung“, wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).“
( http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,614041,00.html )