Wenn man so einen Ausspruch von einem erfahrenen Strafverteidiger hört, muß etwas ganz Ernsthaftes passiert sein.
Das ist es offenbar auch. Die Entscheidung der Richter am Landgericht Landshut wird in die Geschichte eingehen. So oder so.
Ich bin ehrlich entsetzt.
… Bayern halt… da gehen die Uhren anders und was die Polizei sagt, ist immer richtig…
Würde ich meinen Kopf so schütteln, wie es hier angemessen erscheint, wäre er ab. :-(
Steht denn die Todesursache fest?
Es steht fest, daß die im angegriffenen Urteil festgestellte Todesursache nicht den aktuellen Feststellungen entspricht. Ob das nicht reicht, wird das OLG nun zu klären haben. crh
Es steht nach dem Zeitungsbericht fest, dass die Verurteilten den „Geschädigten“ nicht auf die festgestellte Art und Weise umgebracht haben. Damit dürften sämtliche Feststellungen zur Tatausführung, der Tatbegehung, dem Tatort und evtl. Verdeckungshandlungen hinfällig sein. Richtig sind damit allenfalls noch Feststellungen zum Motiv und evtl. einer grds. Tatverabredung.
Ein Motiv zusammen mit der Tatsache, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen werden kann, hätte aber niemals zu einer Verurteilung gereicht.
Stimmt die Berichterstattung über den Fall, dann würde ich darauf tippen, dass das OLG München das Urteil wohl nach § 359 Nr. 5 StPO aufhebt. Tut es das nicht, dann wird das Urteil jedenfalls durch das BVerfG aufgehoben werden.
In Bayern wechseln die gleichen Personen zwischen Richteramt und Staatsanwaltamt. Das schadet ihrer Objektivität als Richter.
Kann den Fall nicht mal unsere Barna, äh Barabra Salesch zur Überhöhung übernehmen und nachspielen (lassen)? Dann haben wir (das Volk) wenigstens alle etwas davon.