Jahresarchive: 2009

Friedenspfeifen?

Es ist ein beinah für unmöglich gehaltener Schritt: Die innig verfeindeten Rocker-Motorradclubs der Bandidos und Hells Angels sollen einen deutschlandweiten Waffenstillstand vereinbart haben. Sowohl das Berliner als auch das Brandenburger Landeskriminalamt (LKA) bestätigen die Friedensgespräche. „Verhandlungen zwischen Bandidos und Hells Angels hat es bereits früher gegeben“, so ein Berliner Ermittler. „Aber nie waren sie so weit fortgeschritten wie heute.“

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Grund dafür – das war zu erwarten – sei der Druck, der seitens der Strafverfolgungsbehörden auf die beiden MC gemacht wurde. Behaupten jedenfalls unisono die Landeskriminalämter in Berlin und Brandenburg.

Wenn dann zwischen den Rot-Weißen und den Bunten Ruhe einkehren sollte, wird sich die Frage stellen: Was wird mit den Jungs vom Gremium MC, die sich in Potsdam bekanntlich recht wohl fühlen. Bisher jedenfalls noch – Ende letzten Jahres hat sich in Brandenburgs Hauptstadt ein Angels-Charter gebildet.

Es bleibt spannend in der Szene.

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Verzweifelter Anrufversuch

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, das Job Center betrogen zu haben. Er soll irgendwelches Kontoguthaben verschwiegen und deswegen zu Unrecht Leistungen bezogen haben. Der Mandant, die Glaubwürdigkeit in Person, verteidigte sich damit, daß er nicht wußte, dazu verpflichtet gewesen zu sein, dieses Guthaben anzugeben; es sei Geld, das ihm nicht gehöre und das er nur verwalte. Den Fremdgeld-Nachweis hat er inzwischen erbracht.

Er hätte es trotzdem angeben müssen, nörgelte der Staatsanwalt. Und wenn er es nicht gewußt habe, hätte er ja nur mal eben beim Job Center anrufen müssen, um nachzufragen. Er halte den Betrugsvorwurf aufrecht.

Die Verteidigung hat dagegen gehalten und um ergänzende Akteneinsicht gebeten. Die Akte kam dann auch irgendwann und enthielt unter anderem dieses Schreiben des Staatsanwalts an die Leitung des JobCenters:

jobcenter

Ich habe die Akte zurück geschickt mit folgendem Begleittext:

Unter Hinweis auf Blatt 232 d.A. beantrage ich, das Verfahren gem. § 170 II StPO einzustellen.

Eine Woche später kam die Einstellungsmitteilung.

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Berlin Kriminell im Knast

10 Tage Ordnungshaft überlebte die Autorin von Berlin Kriminell, Barbara Keller. Wie erwartet berichtet sie darüber auf Berlin Kriminell.

Meine inhaftierten Mandanten – beiderlei Geschlechts – berichten mir stets bei meinen Besuchen in den Haftanstalten, wie es ihnen geht. Auch kenne ich die Berliner Knäste aus eigener Anschauung von innen, jedenfalls soweit wie ich als Verteidiger da rein komme. Und wieder raus! ;-)

Vor dem Hintergrund dieser Vergleichsmöglichkeiten dachte ich immer, daß die beiden Berliner Gefängnisse, in denen Frauen untergebracht werden, relativ entspannt sind. Dem scheint nicht so zu sein, wenn ich mir den Erfahrungsbericht von Barbara Keller so anschaue:

Mittags ein paar Minuten Zeit, das Essen für die nächsten 24 Stunden zu holen. Essen, das die Autorin, die ansonsten als (fast) Allesesserin gelten darf, in der Regel dem WC überantwortete. Begrüßt wurde sie kulinarisch mit einer Schüssel kalter Kartoffeln und einer Soße, die aussah wie Dillsoße aber nach einer Beimengung von geschredderten Socken roch.

Wenn Frau Keller, wie ich sie kenne, sowas schreibt, dann roch das nicht nur so, sondern dann waren die Socken da drin. Nota bene: Es ging hier nicht um eine Bestrafung wegen Kindsmord oder so. Sondern um die Vollstreckung einer zivilrechtlichen Ordnungsstrafe.

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Der Genitiv des Vermieters

speicher-443

Hört sich doch schöner an als „Nachts und bei Frost Fenster zu!“, oder?

Foto: Helga

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Die Mühlen der (Jugendstraf-)Justiz

Mal wieder eine Jugendstrafsache. Und wieder die Frage: Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor oder nicht.

Mein Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger lehnt der Jugendrichter – reflexartig? – ab. Damit war zu rechnen, wenn man die Praxis der Jugendrichter kennt.

Dagegen gibt es – reflexartig! – das Rechtsmittel der Beschwerde. Und dann schaut sich das Landgericht die Sache genauer an. In den meisten Fällen gibt es auf diesem Wege etwas später die Bestätigung, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.

Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. Denn der Beschluß des Landgerichts muß ja noch bekannt gemacht werden. Auch dem Verteidiger. Das passierte in dem Fall, über den ich hier berichte, dann auch.

wege-in-moabit

Manchmal dauert es eben, bis der Beschluß dann beim Verteidiger landet.

Im vorliegenden Fall sind nun noch etwas mehr als 2 Wochen bis zum Termin. Bis ich Akteneinsicht erhalten und den Inhalt der Akte mit der Mandantin (und den besorgten Eltern) erörtert habe, dauert es ein paar Tage. Solange wird sich der Richter gedulden müssen, bis er seine Frage nach dem Umfang der Beweisaufnahme beantwortet bekommt. Aber spätestens am Terminstag wird er wissen, daß er sorgsamer mit den Ressourcen der Justiz umgehen sollte.

Übrigens: An irgendeiner westdeutschen Uni hat man herausgefunden, daß die frühzeitige Bestellung eines Pflichtverteidigers die Verfahren beschleunigt. Und damit billiger macht. Aber wen kümmert das schon …

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Sonntagsspaziergang

mauer443

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Dieser Kostentenor ist ein Traum!

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und das Land Tirol sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Quelle: Wiener Verfassungsgerichtshof

Ich meine mit der Überschrift nicht die Exekution des Bundesministers. Sondern die 14 Tages-Frist. In Moabit wäre so eine Frist das sichere Aus für die Rechtspfleger.

Danke an den Kommentator ben für den Hinweis auf diesen schnuckeligen Kostentenor. crh

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In wessen Namen?

Bei uns werden die Urteile im Namen des Volkes verkündet. In Österreich spricht man Recht im

IM NAMEN DER REPUBLIK !

Quelle: Eine Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs.

Was sagt uns dieser Unterschied?

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Haftraumausstattung

Mit Zustimmung der JVA darf der Haftraum in angemessenem Umfang mit eigenen Sachen ausgestattet werden. Das Mobiliar stellt die JVA. Die meisten Hafträume verfügen inzwischen über Steckdose zur Stromentnahme, sowie seit kurzem auch für den – allerdings gebührenpflichtigen – TV-Satelitenempfang. Bei Bedarf können außerdem – ebenfalls gegen Gebühr – Fernsehgeräte über einen externen Anbieter ausgeliehen oder im Mietkauf erworben werden.

Quelle: Die FAQ der JVA Moabit

Hafträume („Hütten“) mit Steckdosen werden intern auch als Stromzellen bezeichnet.

Übrigens: Mit DSL-Anschlüssen in den Zellen ist nach Auskunft der Anstaltsleitung zeitnah nicht zu rechnen.

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Bewerbung

Eine eMail mit einer Blindbewerbung an unsere Kanzlei:

Guten Tag!

Ich möchte fragen, ob Sie eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten suchen?

Wenn ja, dann würde ich mich gerne bewerben und Ihnen meine Bewerbungsmappe schicken.

Vielen Dank!

So ist das in Ordnung. Und nicht eine dicke Mappe blind in die Kanzlei schicken, die dann im Falle einer Absage wieder zurück geschickt werden muß.

Zur Sache selbst:

Nein, wir bilden keine ReFa aus. Beziehungsweise können wir das nicht, deswegen lassen wir es.

Das, was in der Ausbildung gelernt werden soll, kommt in unserer Kanzlei so gut wie nicht vor. Und das, was bei uns vorkommt, wird in der Ausbildung nicht gebraucht.

Strafrecht scheint insoweit etwas Exotisches zu sein. Schade eigentlich.

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