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Jahresarchive: 2009
Noch mehr Zeit, noch mehr Milde?
Insbesondere der Angeklagte darauf gehofft, die leidige, nun fast fünf Jahre alte Geschichte, heute endlich hinter sich bringen zu können. Er hat sich vorbereitet auf den Termin und es ist ihm sehr schwer gefallen, den Gang nach Moabit anzutreten.
Als ich vor Aufruf der Sache in den Saal bin, saß da ein Richter, mir nicht bekannt. Statt der Richterin, die laut Geschäftsplan zuständig ist. Die war erkrankt, wie mir der Richter mitteilte.
Die Prüfung, ob denn der Richter nun zuständig war, konnte ich mir sparen. Denn er war nicht vorbereitet. Zwei Aktenbände, ein Beweismittelordner. Das geht nicht über’s Wochenende. Sagt er.
Und da es kein Ladendiebstahl war, bei dem der Dieb auf frischer Tag erwischt wurde, konnte auch keine Einigung „ex äermelo“ erfolgen. Also: Aufruf der Sache, Aussetzung, Neuer Termin von Amts wegen. Irgend wann im Frühjahr dann …
Mein Versuch, doch noch ein wenig Vertrauen in ein faires Verfahren bei dem Mandanten zu retten, war ein untauglicher. Manchmal habe ich den Eindruck, solche Versuche haben wahndeliktischen Charakter. Jedenfalls in Moabit.
Schauen wir mal, was wir im nächsten Termin daraus machen können.
Der traut sich was
Vor dem Kieler Landgericht muss sich ein ehemaliger NPD-Landesvorsitzender verantworten. Er soll ein Mitglied des Rockerclubs „Hells Angels“ niedergestochen haben.
berichtet Spiegel Online über den Prozeßauftakt am 2.2.08.
Es scheint nicht ganz einfach zu sein, das angeklagte Geschehen aufzudröseln. Die Staatsanwaltschaft sieht es so:
… wirft dem 35-jährigen Angeklagten, einem „führenden Mitglied der rechten Szene in Norddeutschland“, vor, sein Opfer und einen weiteren Mann bei der Messerattacke im Eingangsbereich des Amtsgerichts gezielt niedergestochen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Er habe „den Zusammenstoß provoziert“ und sich extra Gesinnungsgenossen zur Verstärkung mitgebracht.
Anders sieht es ein Zeuge, ein Polizeibeamter:
Danach stürmten im August etwa acht „Hells Angels“ vor dem Eingang des Amtsgerichts auf rund 20 Männer zu, die dort warteten und schlugen „wie die Wahnsinnigen“ sofort los. Drei bis vier Minuten habe das „Tohuwabohu“ gedauert. Der Zeuge räumte aber ein, dass er nur eine eingeschränkte Sicht hatte.
Es sieht gleichwohl nicht gut aus für den Angeklagten: Er hat die ihm zur Last gelegte Tat bereits im Ermittlungsverfahren vor dem Haftrichter gestanden.
Damit dürfte es wohl nicht mehr darauf ankommen, daß die an der Auseinandersetzung beteiligten Rocker als Zeugen – wie zu erwarten ist – nicht aussagen werden.
Nicht nur nebenbei sei folgendes noch erwähnt:
Der Anwalt des Hells Angels Dennis K. beklagte gegenüber der taz, dass „trotz unklarer Beweislage weiter gegen 15 Hells Angels ermittelt wird, während die Ermittlungen gegen 9 Rechtsextreme eingestellt wurden“.
berichtet Andreas Speit in der taz.
Kommentare deaktiviert für Der traut sich was
Verwickelt im Kampfsport
Wie man mit einem Bericht über eine bewaffnete Auseinandersetzung zeigt, daß man von dem, worüber man gerade berichtet, keine Ahnung hat, konnte man gestern im Tagesspiegel nachlesen.
Vor dem Kieler Landgericht beginnt heute ein Prozess gegen den früheren NPD-Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Peter Borchert, wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 35-Jährige soll am 29. August des Vorjahres im Verlauf einer Massenschlägerei vor dem Kieler Gerichtsgebäude mit einem Messer auf ein führendes Hells Angel-Mitglied eingestochen haben, der nur durch eine Notoperation überlebte.
Das ist der zutreffend dargestellt Hintergrund. Der Rest des Beitrags entspricht dem Niveau dieses Zitats:
Die Hells Angels im hohen Norden weisen regionale Unterorganisationen, sogenannte Charter, in Flensburg, Kiel und Alveslohe nahe Kaltenkirchen auf. Sie sind in Aktivitäten von Tätowierstudios, Gastronomie, Türsteher-Dienstleistungen, Kampfsport und Online-Versänden verwickelt.
In Online-Versänden verwickelt. Aha.
Zeitablauf als Strafmilderung
Ich fahre gleich nach Moabit. Schwere Untreue wird dort verhandelt. Der Angeklagte hatte sich selbst angezeigt, der Sachverhalt ist aufgeklärt. Seit 2004. Heute startet der Prozeß. Das ist unsere Justiz, wie ich sie liebe.
Der Zeitablauf nützt meinem Mandanten aber: 7 Fälle schwerer Untreue. Mindestfreiheitsstrafe pro Fall: 6 Monate. Im Normalfall käme dabei eine Gesamt-Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren heraus. Die wäre nicht mehr bewährungsfähig.
Nach Rücksprache mit Staatsanwalt und Gericht rechne ich heute mit einem Ergebnis zwischen 12 und 18 Monaten. Ausgesetzt zur Bewährung. Auch wegen der überlangen Zeit, die die Staatsanwaltschaft benötigt hat, um in einem aufgeklärten Fall zu ermitteln.
Ein Wort zu unserer Küche
Aus der Speisenkarte in einer freundlichen Gaststätte einer Brandenburgischen Kleinstadt:
Beim nächsten Termin vor dem Amtsgericht dieser Kleinstadt werden wir in der Mittagspause eine Gaststätte ausprobieren, die bei der Auswahl ihrer Köchin auf deren Fähigkeiten mehr achtet als auf deren Gewicht.
Oder vielleicht ein Pausenbrot mitnehmen und abends dann in Berlin lecker essen gehen.
Glaskugel überflüssig
Palästinenser haben erneut Raketen und Granaten auf den Süden Israels abgefeuert. Ein Geschoss schlug direkt neben einem Kindergarten ein. Bei der Explosion einer weiteren Granate in Grenznähe wurden zwei Menschen verletzt.
Quelle: Spiegel online
Was jetzt kommt, ist vorhersehbar. Auch für die Palästinenser. Und erst Recht für die Hamas.
Die Bank, Dein Freund und Helfer
Da wir die Herkunft des bar eingezahlten Geldes nicht kennen und die Geschäfte einen dubiosen Eindruck machen, erstatten wir Anzeige.
Aus der Mitteilung einer deutschen Bank an die Staatsanwaltschaft.
Sorry, „Bankgeheimnis“ was not found in our database.
Massenmord ein verfehlter Ansatz?
„Eine pauschale Erlaubnis, Verdächtige einfach zu töten, hält Arnold jedoch für einen „völlig verfehlten Ansatz“.
SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold zu SPIEGEL ONLINE.
„Verfehlter Ansatz?“ Ist diesem Herrn Politiker (unterstellt das Zitat trifft zu) der afghanische Mohn zu Kopf gestiegen?! Warum bezeichnet er diesen Befehl nicht als das, was er ist?!
Was ist das für ein „Experte“, dieser Rainer Arnold?!
Sind Soldaten Mörder?
Wenn es nach Nato-Oberbefehlshaber John Craddock geht, dürfte die Zahl der zivilen Kriegstoten in Afghanistan bald kräftig steigen: Laut einem geheimen Schreiben, das Spiegel-Online zugegangen ist, soll der US-Kommandeur Befehl erteilt haben, tödliche Gewalt gegen Drogenhändler anzuwenden, auch wenn diese nicht das Kriterium eines militärischen Ziels erfüllten – also wenn es keinen Nachweis gebe, dass sie dem bewaffneten Aufstand angehören. Es sei „nicht länger nötig, Geheimdienstaufklärung zu betreiben oder zusätzliche Beweise zu erbringen“, heißt es.
schreibt Antje Bauer in der taz über Nato-Oberbefehlshaber John Craddock, der angeordnet haben soll, Drogenhändler in Afghanistan umzubringen.
Richterlicher Notdienst in der Nacht …
… scheitert nach Ansicht zumindest eines beteiligten Richters daran, daß er
Kräfte für den nächsten Tag sammeln
muß. Ok, aber das müssen Krankenschwestern auch. Und Strafverteidiger. Nun ja, es mag bei Richtern anders liegen.
Aber es gibt ein weiteres Argument des zitierten (von mir geschätzten) Richters dafür, ab 23 Uhr die Schlafmütze überzuziehen:
Dem Richter ist die Ermittlungsakte also samt dem Antrag der StA vorzulegen. Er hat die Akte durchzuarbeiten und ggf. einen Durchsuchungsbeschluss schriftlich mit Begründung zu erlassen, zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Da die Richter normalerweise nicht neben dem AG-Gebäude wohnen, ist mit Anfahrtzeiten zu rechnen.
Wenn ich mir so anschaue, wie in Moabit die Akten transportiert werden, dann hat ballmann Recht.
Wie sähe es denn aus, wenn sich die Ermittlungsbehörden und die Justiz einmal dazu aufraffen könnten, mit Technik zu arbeiten, die dem übrigen Volk seit mehr als einem Jahrzehnt zur Verfügung steht? Den Adobe Akrobat und Flachbettscanner gab es schon, als ich noch Hausarbeiten für das JPA schreiben mußte.
Der Polizei-Bericht flugs auf dem Laptop getippt, die Digitalfotos zur Akte gespeichtert, mit der Karte signiert, per UMTS durch ein VPN an den Bereitschafts-Staatsanwalt, von dort elektronisch weiter an die richterliche Schlafmütze, die kurz gelupft wird. Studium der Akte im Bett liegend und per VPN die Mitteilung an das SEK vor Ort, daß die Durchsuchung unverhältnismäßig oder rechtmäßig wäre. Auf dem Weg zum Einsatzort wird der Beschluß im Einsatzwagen ausgedruckt („… ist auch ohne Unterschrift gültig!„), am Durchsuchungsobjekt angekommen die Tür eingetreten und den Beschluß dem am Boden liegenden Grundrechtsträger vorgelegt.
In unserer Kanzlei wäre sowas kein Problem. Mir steht auch dann die gesamte Infrastruktur unserer Kanzlei zur Verfügung, wenn ich Weihnachten am Lago Maggiore sitzend von einem Mandanten beim Marzipanessen und Kräfte-für-die-nächsten-Wochen-Sammeln gestört werde.
Man muß nur wollen. Dann geht das. Auch nach 23 Uhr.