Polizist verhaftet

Überraschende Wendung im Fall der Todesschüsse von Schönfließ: Der Berliner Kommissar ist festgenommen worden, der am Silvesterabend den mit Haftbefehl gesuchten Dennis J. erschossen hat. Am Dienstag will die Staatsanwaltschaft mitteilen, wie sie den Tatverdacht begründet.

Quelle: Tanja Buntrock im Tagesspiegel

Die Ballistiker der Kriminaltechnik scheinen da etwas entdeckt zu haben, was mit den Schilderungen des Polizeibeamten nicht übereinstimmt.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

11 Antworten auf Polizist verhaftet

  1. 1
    kori says:

    Und wenn schon. Es wird eh eingestellt.

  2. 2
    mark says:

    Eingestellt? Bei dem Sachverhalt, der heute raus kam? Und bei der Publicity? Nee, niemals. Der wird jetzt schön geopfert. Der liebe Beamte hat 8x auf ihn gefeuert. Der erste Schuß traf schon tödlich. Und das bevor sich der Jaguar bewegte. Im Sterben fuhr der Junge dann los, starb und das Fahrzeug rollte aus.

    Die beiden anderen Beamten decken natürlich durch Schweigen ihren „Kollegen“. Früher wurden Kollegenschweine nicht gedeckt. Wo bleibt da die Moral und das Gewissen der anderen Beamten?

    Bei einem kleinen Trauerzug im Stadtteil wurden Beamte heute als „Mörder“ beschimpft. Den Groll der Leute kann ich nachvollziehen.

    Von mir aus kann der Beamte 10 Jahre in den Bau gehen. Der feuert in seiner Wut auf einen unbewaffneten Jungen, der im Auto sitzt. Ok, das Gespräch am Fahrzeug war wohl eher unterste Schublade. Aber wenn alle Beamten bei solchen Gesprächen feuern würden, müssten wir geduckt durch die Straßen gehen.

  3. 3
    kori says:

    Sehr interessant. Es wird dennoch eingestellt. Wir können ja wetten.

  4. 4

    Mit einer Einstellung – jdf. nach § 153 oder § 153a StPO – ist sicher nicht zu rechnen, weil der Tatvorwurf auf § 212 StGB lautet. Und das ist wegen der Mindeststrafe von 5 Jahren kein Vergehen im Sinne des § 12 StGB. Nur Vergehen sind einer Einstellung zugänglich.

    Hop oder Top, Urteil oder Freispruch – wenn es bei diesem Vorwurf (oder einem vergleichbaren) bleibt.

  5. 5
    kori says:

    Jo, ich denke mal, da wird sich die Staatsanwaltschaft nach längeren Töpfchenritualen dann doch „gewohnt verhandlungsbereit“ zeigen, da es ja um einen ihrer Schützlinge geht.

    Mein Wettangebot bleibt unverändert: es wird eingestellt. ;)

  6. 6

    Die Entwicklung der Ermittlungen überrascht mich nicht sonderlich.

  7. 7

    @ Kori
    Ich gehe davon, daß der Polizeibeamte einen kompetenten Verteidiger beauftragt (hat). Und der wird selbstverständlich den Kontakt zur Staatsanwaltschaft suchen, um Verhandlungen zu führen. Und dem wird sich ein Strafverfolger von durchschnittlicher Kompetenz sicherlich nicht verschließen. Das ist üblich im heutigen („modernen“) Strafprozeß – unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung des Beschuldigten.

    Täuschen Sie sich nicht: Polizeibeamte sind nicht immer die Schützlinge der Staatsanwälte. Gerade weil die Öffentlichkeit den Ermittlern hier auf die Finger schaut, darf man durchaus von einer sauberen Arbeit ausgehen.

  8. 8
    kori says:

    Ich wollte eigentlich auf einen ganz anderen Aspekt hinaus, nämlich auf den, dass sich jeder durchschnittlich interessierte Laie schon jetzt ausrechnen kann, wie die Sache ablaufen wird: der Polizist zahlt eine Auflage und damit ist die Sache vom Tisch. Kein Urteil, keine Vorstrafe. Der Tatvorwurf wird dann eben wegen subjektiver Notwehr so weit abgemildert, bis es möglich ist, die Sache durchzuziehen. Man dreht es sich halt passend, und erst im Anschluss daran werden die rechtswissenschaftlich klingenden Begründungen drumherumkonstruiert. Das ist mein ernsthafter Eindruck von solchen Verfahren, soweit ich sie in der Presse verfolgen konnte.

  9. 9
    kori says:

    … und was die Schützlinge der Staatsanwaltschaft angeht: da ist es nach meiner Wahrnehmung eben doch so, dass Justizpersonal einen absoluten Bonus geniesst – vom einfachen Gunslinger-Cop über folternde Polizeipräsidenten bis hin zum erpresserischen OLG-Richter nebst Angehöriger (ebenfalls Juristin mit Vollkasko gegen unangenehme Strafzumessungen) – die Urteile bzw. Verfahrenseinstellungen innerhalb dieser Klientel sind regelmäßíg ein Hohn. Kein Vergleich mit dem Schicksal von „Laienpöbel“ vor Gericht.
    Man ist halt doch gern unter sich.

  10. 10

    Das läßt sich ändern. Schreiben Sie sich an der juristischen Fakultät Ihrer Lieblings-Uni ein und bestehen zwei Examen. Schon gehören Sie dem Club, den Sie sich da vorstellen. Ist doch ganz einfach.

  11. 11
    kori says:

    Ach nein, jetzt tun Sie mir aber doch unrecht. Zwar hätte ich durchaus gerne die Kenntnisse eines ausgebildeten Juristen, aber Vorzugsbehandlungen lehne ich sowohl für mich, wie auch für andere ab.
    Wir reden hier doch nicht wirklich über etwaige Neidgefühle von Beobachtern, sondern über die berechtigte Empörung, wie die Justiz ihre Bediensteten immer wieder vor angemessener Strafverfolgung schützt.

    Der hier thematisierte Polizist wird einen moderaten Geldbetrag in vierstelliger Höhe entrichten. Nicht mehr, da es sonst nach erheblicher Schuld aussähe, und auch nicht weniger, da die Berichterstattung sonst zu negativ ausfällt und die Volksseele entzürnt.

    Dafür braucht man keine Glaskugel und auch keine juristische Fachausbildung. Das staunende Publikum wird einmal mehr von der Einstellung des Verfahrens gegen einen Polizeibeamten erfahren, und bei manch einem wird ein versteinertes Lächeln erkennbar sein, verbunden mit der still vor sich hingesprochenen Frage „Warum überrascht mich das jetzt nicht?“.