Eine Frau ist am Samstag aus der Untersuchungshaft in Berlin-Lichtenberg geflohen. Sie nutzte offenbar bei der Anlieferung des Mittagessens eine Möglichkeit zu entwischen – unter dem Transportwagen.
berichtete am Sonntag der Tagesspiegel.
Nicht gut geplant, denn irgendwann gingen der Frau wohl die Kohlenhydrate aus. Und Geld, um (legal) für den Nachschub zu sorgen, war auch nicht zur Hand. So geschickt die Flucht war, so ungeschickt war die Suche nach Eßbarem:
Nach ihrer Flucht am Samstag aus dem Frauen-Gefängnis in Berlin-Lichtenberg ist eine 28-Jährige Untersuchungsgefangene am Sonntag wieder festgenommen worden. Die Frau, die wegen des Verdachts auf einen Raubüberfall einsaß, ging nach einem Ladendiebstahl in Charlottenburg der Polizei ins Netz.
berichtet heute morgen die Morgenpost.
Das wird nun ein wenig dauern, bis die Frau in den Genuß von Vollzugslockerungen kommen wird.
Hätte sie sich mal lieber im Frachtraum versteckt, da, wo das leckere Essen ist.
Leckeres Essen? In der JVA??? Na danke. Außer es war die Lieferung fürs Wachpersonal. DIE bekommen normales Essen und keine Bratmargarine als Butterersatz (Vorteil: billig, aber für den direkten Verkehr verboten)
Stimmt es eigentlich, dass eine Flucht aus dem Gefängnis an und für sich nicht strafbar ist, es also keinen entsprechenden Straftatbestand gibt?
Ja, eine strafrechtliche Sanktion für die Flucht sieht das System nicht vor. Im Rahmen des weiteren Strafvollzugs / bzw. Vollzugs der U-Haft wird ein gescheiterter Flüchtling es aber schon spüren, daß die Staatsgewalt mit sowas nicht einverstanden ist (Stichwort: Vollzugslockerungen). crh
[…] wir einen härteren Jugendstrafvollzug?grußwort zur 1. veranstaltungraus und reinPossibly Related Posts:Forensische Ambulanz Langenfeld vertagtBeitragsdetailsTags » Eikelborn, […]