Reaktion auf unseren eMail-Kurs

Ein Teilnehmer unseres kostenlosen eMail-Kurses meldete sich per eMail:

Guten Tag.

Mein Name ist Bulli Bullmann, habe meinen Führerschein seit 1979 und fahre seit 06/2007 wieder intensiv Motorrad. Vorher bin ich PKW oder 50er Roller gefahren. Der E-Mail-Kurs hat mir einen sehr guten Einblick in den „Rechtsalltag“ gegeben. Der Kurs war sehr gut, aber, da es nur ein „Kratzen an der Oberfläche“ war, leider zu kurz. Über Folge-E-Mail-Kurse würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bulli Bullmann

Über so eine Nachricht freuen wir uns natürlich sehr. Wegen des Wunsches nach einer Fortsetzung habe ich Herrn Bullmann geantwortet:

Lieber Herr Bullmann.

Vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und das darin enthaltene Lob unserer Arbeit. Was Ihren Wunsch nach einem Folgekurs angeht, schlage ich Ihnen vor, zunächst für einen guten Rechtsschutzversicherungsvertag zu sorgen und dann mit ca. 120 km/h durch eine Tempo-30-Zone zu fahren, in der ein Meßgerät aufgebaut steht.

Mit der Post, die Sie dann vom Polizeipräsidenten bekommen, und Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsvordruck beginnt der zweite Durchgang. Dann werden Sie Gelegenheit haben, sich ein strammes Bußgeldverfahren einmal von innen anzuschauen.

Am Ende dieses Kurses bekommen Sie dann selbstverständlich auch ein amtlich beglaubigtes Zertifikat über Ihre Teilnahme.

Mit freundlichem Gruße aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig

8-)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

17 Antworten auf Reaktion auf unseren eMail-Kurs

  1. 1
    MaxR says:

    Hoffentlich versteht Bullmann die feinsinnige Ironie.

  2. 2
    shabazz says:

    Wurde hier nur ein B U chstabe verstauscht?

  3. 3
    Das Ich says:

    Muhhuuuuaaaaaa …was würde ich jeden Morgen nur ohne Sie machen. ;-)

  4. 4
    Peter says:

    ROTFL! Selten so gut unterhalten worden, an einem regnerischen Dienstag Morgen. Ich hätte da aber noch 2 Anmerkungen:
    1) machen Sie es sich nicht etwas zu einfach? Das Meßgerät sollte in unmittelbarer Nähe eines Kindergarten aufgebaut sein.
    2) Ist der Polizeipräsidenten sich nicht für solche Schreiben zu schade? Der schreibt doch bestimmt erst ab Terror oder Amoklauf.

  5. 5
    shabazz says:

    @Peter

    Bei uns scheint die Sonne :-).

  6. 6
    Peter says:

    ja, weil ihr immer unser abgelegtes Wetter von gestern habt ;-)

  7. 7
    CK says:

    @Peter

    In Berlin gibt sich auch bei einfachen Ordnungswidrigkeiten auf dem Anhörungsbogen der Polizeipräsident die Ehre.

  8. 8
    doppelfish says:

    Bullmann. Bullmann. Nicht der andere. Bullmann.

    Der Kurs ist übrigens was Feines.

  9. 9
    Peter says:

    @CK: na da würde ich mich doch gleich viel besser betreut fühlen :-)

  10. 10
    RA JM says:

    90 drüber? 680.- € Bußgeld, ggf. mit Gefährdung 820.- €. Dazu Fahrverbot 3 Monate und 4 Punkte. Da kommt Freude auf! (Fragt sich nur, für wen?) ;-)

  11. 11
    SLW says:

    Ich hoffe mal das dem verehrten Herrn Hoenig hier keine Anstiftung zu einer Straftat nach § 26 StGB nachgesagt wird. ;-)

  12. 12
    SLW says:

    … oder unzulässige Werbung nach § 43b BRAO ??

  13. 13
    Liz says:

    „zunächst für einen guten Rechtsschutzversicherungsvertag zu sorgen und dann mit ca. 120 km/h durch eine Tempo-30-Zone zu fahren“

    nur so nach dem Prinzip des sichersten Weges…und weil man ja die Harmlsigkeit mancher Klientel kennt: auf die übliche RSV-3Monats-Warte-Frist hätte ich da rein vorsichtshalber schon noch hingewiesen, damit er nicht gleich nach Vertragsunterschrift losbraust.. ;-)))

  14. 14

    Die Dreimonatswartefrist gilt idR. nicht bei Bußgeldsachen.

  15. 15
    Peter says:

    … gilt idR. nicht bei …
    Tschaka!

  16. 16
    doppelfish says:

    Peter: Na denn mal schnell ’ne 30er-Zone suchen!

  17. 17
    Liz says:

    @CRH…. Sie haben offenbar ein Gottvertrauen in die Unfallfreiheit ohne wartefristrelvante Kollateralschäden Ihrer Klientel bei solchen Tempoexperimenten ? ;-)