Rechtsradikale Umgangsformen

Über drei Monate, zwischen Dezember 2008 und Februar 2009, erpressten Thomas T. (20) und Jeffrey J. (19) einen Freund, der aus ihrer Kameradschaft mit dem klingenden Namen Sturmkommando 88 auszutreten wünschte. 2.500,- Euro zahlte der angehende Bürokaufmann als Auslöse. Als seine Peiniger ihn zwei Monate später ein zweites Mal zur Kasse bitten und martialisch bedrohen, verständigt er die Polizei.

Barbara Keller berichtet über die Umgangsformen in der rechten Szene auf Berlin Kriminell.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Rechtsradikale Umgangsformen

  1. 1
    ballmann says:

    Würden Sie die beiden verteidigen (wollen)?

  2. 2
    doppelfish says:

    Achja, das ist die berühmte Kameradschaft, von der man so viel hört, nichtwahr.

  3. 3

    @ballmann:
    Würden Sie die beiden verurteilen, auch wenn sie unverteidigt sind?

  4. 4
    ballmann says:

    die sind doch eines Verbrechens angeklagt und können daher nicht unverteidigt sein

  5. 5

    Bedauern Sie die Regelung des § 140 StPO?

  6. 6
    ballmann says:

    nein, wieso ?

  7. 7

    Wenn schon der Gesetzgeber die Ansicht vertritt, es darf keine unverteidigte „Verbrecher“ geben: Warum fragen Sie dann einen Verteidiger, ob er seinen Job macht / machen will? :-)

    Ergänzend: „Verteidiger sind nicht dazu da, Mutter Theresa zu verteidigen.“ (Strafverteidiger Jacques Vergès)

  8. 8
    Das Ich says:

    .aaahhh, stimmt, die braune Flut, die uns das Innenministerium weismachen will…
    Klingt nach ner normalen Erpressung, hmm?