Richterlicher Ratschlag

Ballmann zitiert das OLG Karlsruhe NZV 1999, 292-293:

Wenn der Fahrer eines Pkw bemerkt, daß sich ein Fahrzeuginsasse aus dem Fenster der hinteren Tür hinauslehnt und sich mit dem Körper durch die Fensteröffnung weiter herausarbeitet, trifft ihn die Verpflichtung, rechts ranzufahren und zu halten.

Ich denke, daß dieser Vorschlag – Rechtes Fenster, Herauswinden, rechts ranfahren – im Einzelfall zu ernsthaften Problemen führen könnte.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

9 Antworten auf Richterlicher Ratschlag

  1. 1

    … z.B. in einem engen Tunnel …

  2. 2
    RA JM says:

    Vorsicht, da steht eine Latennng. ;-)

  3. 3
    Das Ich says:

    Links ranfahren ist aber auch kein Alternative.
    Und was tut man, wenn man in Ferien z.B in England ist?

  4. 4
    Das Ich says:

    Auch ja, ne Vollbremsung tut´s auch, dann sind zwar die Rippchen nur noch Knochenmehl und die Leber saftet ein wenig, aber der lehnt sich nie wieder aus einem Fenster!

  5. 5
    Tom Paris says:

    Haben Ballmann und Sie eine wechselseitige Werbevereinbarung getroffen? Jetzt besteht der Inhalt der Weblogs bereits daraus, daß man sich aufeinander bezieht. :D

  6. 6
    ballmann says:

    @ Tom Paris
    Warum sollte ich eine Werbevereinbarung schließen ?

    Ich bin froh über jeden, der nicht zu meinem Gericht kommt

  7. 7
    A. K. says:

    Herr Ballmann, aber doch sicher froh über jeden, der Ihr Blog besucht? ;)

  8. 8
    Ö-buff says:

    Ich hatte mal nen Fall, da hat sich der Fahrer aus dem rechten Seitenfenster gewunden. Dummerweise ist er mit dem Kopf hängengeblieben, was insgesamt nicht gesund war…

  9. 9
    Das Ich says:

    Ihr Gericht? Mein Gott, sind die jetzt auch schon Privatisiert?