Schon fast poetisch

Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu unserer Rechtsbeschwerde in einer Bußgeldsache:

Im Gewand der Gehörsrüge wird die Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht geltend gemacht, die als Verfahrensrüge in Bagatellsachen gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht statthaft ist.

Wenn man sonst den knarrenden Tonfall der Staatsanwaltschaft gewohnt ist, hört sich sowas schon fast lieblich an.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

2 Antworten auf Schon fast poetisch

  1. 1
    ballmann says:

    Vorsicht:

    „Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
    Damon, den Dolch im Gewande:
    Ihn schlugen die Häscher in Bande“

  2. 2
    MadameLaStA says:

    das ist toll, ich hab es heute direkt verwendet, allerdings ohne Quellenangabe:)