Schulgebet

In der zehnminütigen Pause nach der 6. Schulstunde darf sich Yunus M., nachdem er sich auf der Schultoilette gereinigt hat, mehrmals in einem sonst abgeschlossenen Klassenraum gen Mekka verbeugen. Dies dürfe aber nur außerhalb der Unterrichtszeit geschehen, so die Richter. Zudem dürften „keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs“ eintreten. Mit diesem Gerichtsentscheid hat sich Yunus M., der von Anwalt Fabian Heyle vertreten wurde, gegen das Land Berlin durchgesetzt.

Quelle: Berliner Zeitung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) den Vorzug gegeben. Von einem strenggläubigen Schüler könne „nicht erwartet werden, grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu beten“, wenn keine konkreten und unzumutbaren Beeinträchtigungen des Schulbetriebs einträten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

7 Antworten auf Schulgebet

  1. 1
    Hannes says:

    Wenn er streng gläubig ist und nach dem Koran lebt, dann sollte man ganz andere Dinge mit ihm machen: http://www.ave-zentrum.org/html/krieg.html#007

    So schaufelt man sich in Berlin sein eigenes Grab.

  2. 2
    Thomas says:

    Da sehe ich aber eine aussichtsreiche Berufung der Senatsbildungsverwaltung. Staatliche Schulen büßen ihre Neutralität ein und es können sich dort „Glaubensinseln“ bilden. Der Staat hat die Pflicht zu weltanschaulicher Neutralität.

  3. 3
    Malte S. says:

    Nein, hat er eben nicht in diesem Verständnis. Er hat die Pflicht jedem die Ausübung seiner Religion zu ermöglichen – das gilt so lange unumstößlich, bis durch die Religionsausübung die Rechte anderer verletzt werden. Genau das hat das VG auch geurteilt.

    Soweit und so lange der Staat Kreuze an seinen Wänden, religiöse Zeichen bei den Schülern (und gelegentlich bei den Lehrern), christliche Nonnenkutten u.ä. gestattet, muss er auch die Ausübung anderer Religionen ermöglichen.

    @Hannes: Lies mal die Bibel. Gerade die von Dir zitierten Abschnitte des Koran finden sich sehr ähnlich in dem christlichen Machwerk.
    btw: Was sollte man mit ihm machen?

  4. 4
    Mone says:

    Warum sollen Schüler nicht beten dürfen? Niemand soll gezwungen werden, aber hier wurde der Wunsch nach Gebeten abgeschlagen. Aus der Quelle: „Die Schule stellt Yunus M. darauf den Raum 205a zur Verfügung, einen sonst abgeschlossenen Computerraum. Damit sollte verhindert werden, dass Yunus M. öffentlich vor anderen Schülern betet.“ … Erinnert mich an das Anfixen beim zufälligen Ansehen von Kipobildern. Und hier soll verhindert werden, dass Muslime beim Beten angesehen werden *kopfschüttel*.

  5. 5
    Kand.in.Sky says:

    So ganz verstehe ich dieses Urteil nicht Werden nun Schulen zu Gebetshäusern, gleich welcher ReligionsRichtung?

    Und da die Schulleitern von der Schule als neutralen Ort sprach…
    http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,652098,00.html
    … wurde auch alle anderen Symbole (Kreuze) aus dem Gebäude entfernt?

    Da freut es mich in den nächsten Tagen Jurablogs nach Meinungen durchzusuchen.

    #k.

  6. 6
    Bürger says:

    Ich verstehe das ganze Aufhebens auch nicht wirklich. In vielen Schulen wird morgends gemeinschaftlich gebetet – christlich natürlich. Am Beten selbst kann es also nicht liegen.

    Wieso der Junge dazu allerdings einen abgeschlossenen Raum braucht verstehe ich auch wiederum nicht. Oder hatte er an der Schule schon Probleme damit? Dann wäre das mit dem eigenen Raum allerdings eine Folge nicht erträglichen Verhaltens seitens netter deutscher Christen.

    Noch komischer finde ich jetzt, dass alle eine Revision fordern. Sollen die erstmal alles christliche rauswerfen.

  7. 7
    abc says:

    @Bürger: Er hat den Raum wohl von der Schule zugewiesen bekommen, da die nicht wollte, dass er in der (Schul-)öffentlichkeit betet.