Schwer beschäftigt

Die Justizbeschäftigte erinnert:

schwerbeschäftigt

Ich überlege an einer passenden Rückantwort. Die Frage nach unserem Aktenzeichen, damit ich weiß, woran mich die beschäftigte Justiz erinnern möchte, finde ich zu banal. Any suggestions?

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

16 Antworten auf Schwer beschäftigt

  1. 1
    Malte S. says:

    „Vielen Dank für die Erinnerung. Sie hat mir leider in der Suche nach den wichtigsten Punkten des Lebens nicht weitergeholfen. Einen fröhlichen Nikolaus.“

  2. 2

    Moin mein Lieber,

    ich sende Schreiben von Behörden, die nicht mein Aktenzeichen tragen, grundsätzlich im Original zurück mit dem Text:

    Geschäftszeichen: -ohne-

    In der
    Strafsache
    Muschi Hahnepampel (oder in Deinem Fall. unbekannt)

    reich ich die Anlage ungelesen im Original zurück, da eine Zuordnung ohne mein Aktenzeichen nicht möglich ist.

  3. 3
    Hans says:

    Natürlich haben Sie im Prinzip recht.

    Aber hier bestätigt sich einmal mehr der Eindruck, dass Sie einfach der Typ Streithansel sind (Sie ebenso wie Ihr Kollege Siebers), der sich „aus Prinzip“ – man könnte auch sagen: aus Rechthaberei – um alles zanken will. Denn das kostet einen in der Summe natürlich viel mehr Zeit als das routinemäßige Notieren der „Gegner-Aktenzeichen“. Und alle Geschäftsstellenmitarbeiter bzw. Sachbearbeiter aller Gerichte, Behörden, Rechtsschutzversicherer etc. Deutschlands zu erziehen schaffen Sie sowieso nicht.

      Lieber Hans, wie sieht Ihre Antwort aus, wenn Sie derjenige wären, dessen Name die Staatsanwaltschaft von mir, Ihrem Verteidiger, hören will, um ihn (den Namen) anschließend vorn auf einen roten Aktendeckel zu schreiben? Sie sollten weiter denken, als von der Wand bis zur Tapete. crh
  4. 4
    BV says:

    Anfrage an einen Anwalt in einem UJs-Verfahren? Diesmal selbst Anzeige erstattet? Vielleicht wäre es ja sinnvoll, auf die Anfrage zu antworten. Wieso nicht einfach mal telefonisch/schriftlich nach dem eigenen Aktenzeichen fragen und sich dann eine passende (inhaltliche) Antwort ausdenken?

  5. 5
    Kampfschmuser says:

    Wie man sieht macht auch ein Beamter mal einen Fehler. Ja, man glaubt es kaum, aber so ist es mal. ;)

    Wieviel Anhaltspunkte sind noch nötig um das Schreiben zu zuordnen?

    – StA Mönchengladbach
    – 26.10.2009
    – Aktenzeichen der Justiz

    Soviele Fälle werden es mit Schreiben vom 26.10. aus Mönchengladbach doch nicht gewesen sein, oder?

    Ich habe bei mir schnell nachgeschaut. Ich habe keins an dem Tag. ;)

    Ansonsten steht rechts brav eine Durchwahl, die zum fehlerbehafteten Beamten führt.

  6. 6

    Ich wußte beim Verfassen dieses Beitrags genau, daß irgendjemand aus der Fraktion „Freunde der Strafverfolgungsbehörde“ von mir verlangt, unser Aktenzeichen selbst zu ermitteln.

    Ja, das ist (und war) grundsätzlich möglich und machbar. Auch am Wochenende. Ohne Unterstützung unserer Mitarbeiterinnen. Allein mit einer schlichten Suche in unserer Datenbank. Hat ein, zwei Minuten gedauert.

    Nur:
    Die wahrheitsgemäße Beantwortung der „hiesige Anfrage vom 26.10.09“ wäre eine Beihilfe des Verteidigers zur Umwandlung des Aktenzeichens von UJs in ein Js – ich soll der StA mitteilen, wer der höchst gefährliche Verbrecher ist, den man seiner selbstverständlich gerechten Strafe zuführen will.

    Mein Job ist, glaube ich jedenfalls, ein anderer.

  7. 7
    Ö-buff says:

    „Guten Tag,

    einen Mandanten namens Unbekannt konnte ich leider unter dem angegebenen Az. nicht finden. Stattdessen gab unsere Datenbank nur Fälle in Sachen Keiner, Niemand und Mustermann her, aber mit anderen Aktenzeichen.“

  8. 8
    RA JM says:

    Abgesehen von dem fehlende Aktenzeichen des Adressaten halte ich es ohnehin für eine lästige Unsitte, an vorherige Schreiben nur zu erinnern, ohne nicht zumindest mit einem Nebensatz zu erwähnen, worum es geht / ging.

    @ Werner Siebers: Machen wir ebenso, nur per Fax (ist billiger + schneller) :-) .

  9. 9
    Ref.iur. says:

    Vorschlag:

    „An StA Mönchengladbach

    Betr.: Ihre Anfrage vom 26.10.2009
    Bezug: Ihr Erinnerung vom 02.12.2009 – Az. UJs 234/09

    Sehr geehrte Frau StAin X,

    eine wahrheitsgemäße Beantwortung Ihrer Anfrage würde den Interessen meines Mandanten widersprechen. Nach Rücksprache mit meinem Mandanten beantworte ich die Anfrage daher nicht. Ich bitte um Verständnis.

    Ferner würde ich Sie bitten, in der weiteren Korrespondenz mein Aktenzeichen (…) mit anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Rechtsanwalt“

  10. 10
    Ref.iur. says:

    Es muss natürlich heißen „Ihre Erinnerung“…

    Ich nehme doch sehr an, dass nach dem Namen Ihres Mandanten gefragt wurde. Falls nicht, wäre es wohl nur billig, wenn die StA Sie zu einem persönlichen Gespräch nach Mönchengladbach laden würde… ;-)

  11. 11
    Toni says:

    Vielleicht sollten Sie in Ihrer Antwort das Justizgeschäftszeichen weglassen, mal gucken, ob das dort zugeordnet werden kann :)

  12. 12
    Moritz says:

    „Vielen Dank für die Erinnerung. Hiermit ist Ihre Anfrage erledigt.“

  13. 13
    MaxR says:

    „Kenntnis genommen“.

  14. 14
    Thoralf says:

    Es liesse sich darauf hinweisen, dass ein Herr Unbekannt als Gründer einer bekannten Berliner Bio-Kette bekannt ist, diesem jedoch unbekannt ist, dass er hier als Mandant bekannt sein könnte.

  15. 15
    fernetpunker says:

    Muschi Hahnepampel – lol

  16. 16
    Edding says:

    Die StA weiß dass Sie einen unbekannten Mandanten wegen Betrugsvorwurfs vertreten, kennt aber den Namen nicht?

    „Ich wußte beim Verfassen dieses Beitrags genau, daß irgendjemand aus der Fraktion “Freunde der Strafverfolgungsbehörde” von mir verlangt, unser Aktenzeichen selbst zu ermitteln“

    Genau darauf haben sie es ja auch mit der Veröffentlichung des Schreibens und mit der Bildunterschrift sowie dem eigentlichen Vorenthalten der Anfrage abgesehen. Zirkus?!