Sensible Referendarin

Nach über einer Stunde waren sich alle einig – zwei Verteidiger, zwei Angeklagte, ein Nebenklägervertreter, ein Nebenkläger, eine Richterin. Das Verfahren sollte eingestellt und der Nebenkläger angemessen entschädigt werden. Nur eine wollte nicht – die Rechtsreferendarin, die als Sitzungsvertreterin die Anklage vertrat. Darüber hatte ich bereits hier berichtet.

Natürlich habe ich mich geärgert, über die Staatsanwaltschaft, nicht über den armen Azubi. Die junge Frau hat meinen Ärger allerdings in den völlig falschen Hals bekommen und spielte anschließend die Beleidigte. Und teilte dies in dem Stil, den überhebliche Newcomer so an sich haben, schlicht per eMail der Aufsicht mit. Die Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer haben ja nichts Besseres zu tun, als sich mit den Befindlichkeiten einer jungen Frau zu beschäftigen.

Die Reaktion meiner Aufsichts-„Behörde“ fiel entsprechend aus:

ein berufsrechtliches Gebot zur Höflichkeit existiert aber gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht.

Irgendwie tut mir die Referendarin immer noch Leid. Andererseits wird sie ja noch dazulernen … Intensivkurs sozusagen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

37 Antworten auf Sensible Referendarin

  1. 1
    Tilman says:

    Werden Sie die Antwort einrahmen und ins Wartezimmer hängen?

    Wir haben und brauchen kein Wartezimmer. crh ;-)

  2. 2
    ballmann says:

    Sie sind doch eigentlich ein netter Mensch.
    Vielleicht sollten Sie deshalb dem armen Mädel mal ein paar Zeilen schreiben/mailen.

    Solche „frühklindliche Erlebnisse“ können ein ganzes Leben prägend sein.

  3. 3
    ben says:

    Aber, lieber Herr Kollege, jetzt haben Sie es schriftlich: Sie sind unhöflich ;-)

  4. 4
    JG says:

    wenn es demnächst in Berlin eine weitere Studentin der Sozialpädagogik gibt, wissen wir ja wer dafür verantwortlich ist.

    wie sage ich doch immer: “ Wer mit den großen Jungs spielen will, muss zumindest nen graden Strahl piseln können“

  5. 5
    Gerti says:

    Ich glaube nicht, daß Referendare und Berufsanfänger zu sensibel sind. Ich nehme vielmehr an, daß viele „alte Hasen“ aus langjähriger eigener leidvoller Erfahrung unsensibel für die angemessenen Umgangsformen geworden sind.

  6. 6
    Max says:

    Also ich finde die Bemerkung nicht unbedingt unhöflich. Ich kenne genügend Richter die sehr ungehalten reagieren, wenn Großkanzleien irgendwelche kleinen Junganwälte schicken, die zu gar nix befugt sind, so daß jede Erörterung sinnlos wird…

    Es ist immer mühselig, wenn nur jemand da ist, der keine Entscheidungskompetenz hat.

  7. 7

    @ ballmann:
    Vielen Dank für den richterlichen Hinweis; die „paar Zeilen“ sind bereits auf den Weg gebracht.

    Hinsicht meiner eigenen „frühkindlichen Erfahrungen“ kann ich mitteilen, daß ich recht früh festgestellt habe, daß Stricknadeln und 220-V-Steckdosen nicht kompatibel sind. Von dieser Erfahrung zehre ich heute noch.

  8. 8
    Trop says:

    Ich finde auch nicht gut, dass Sie die Katrin S. so angefaucht haben. Jeder fängt mal an und sie wollte halt nichts falsch machen. Das kann man doch verstehen!

    Andererseits ist nun der Petzeimer voll…

  9. 9

    @ Trop:
    Bitte lesen sie den verlinkten Bericht über die Verhandlung.

  10. 10
    studiosus juris says:

    Mit Stil und Rechtschreibung hat es Frau S. nicht so?
    Fängt einen Brief mit „ich“ an, hatte „Sitzngsvertretung“ und RA Hoenig arbeitet am „Paul-Linke-Ufer“. Die Richterin erbat ihre Zustimmung zu einer „Einstelung“. Der RAK lässt sie eine „Mittelung“ zukommen. Ohje…

  11. 11
    kurzlauf says:

    Auch noch mit Schreibfehler „Einstelung“

  12. 12
    Thomas says:

    Die liebe Katrin hat ein dünnes Fell. Da wird sie noch reichlich an sich arbeiten dürfen.

    Weiterhin sind mir folgende Rechtschreibfehler aufgefallen:
    Sitzngsvertretung
    Einstelung
    Mittelung
    Das können doch keine Flüchtigkeitsfehler der guten Dame gewesen sein. Nehmen sie jetzt wirklich jeden bei der StA?

  13. 13

    […] ersten Beispiel ist eine Referndarin noch nicht abgebrüht genug um mit dem rauen Ton in Strafverhandlungen […]

  14. 14
    Kand.in.Sky says:

    sie wird schon noch lauter, böser und älter.

    #k.

  15. 15
    rainyday says:

    vielleicht so eine soziale kompensationsreaktion oder besonders emanzipative anwandlung, unbedingt bei kleinigkeiten überreagieren zu müssen? selbst bin ich der meinung, manches muss man einfach abkönnen und schlucken, der hier geschilderte sv ist zu trivial, um überhaupt darüber nachzudenken, geschweige denn ein derartiges email zu verfassen, die nerven und energie sollte man auch als referendarin für wichtigeres benötigen und verwenden…

  16. 16
    rajede says:

    Soon Quark! Was soll denn an der Feststellung unhöflich sein? Und eine Referendarin die diese Formulierung als eindeutig beleidigend wertet, sollte vielleicht doch einmal einen Kommentar zum StGB zur Hand nehmen wenn sie die Vorlesungen nicht mehr in Erinnerung hat.

    Künftig also formulieren:

    Ich zöge es vor, die Staatsanwaltschaft entsendet Sitzungsvertreter mit der Befugnis Entscheidungen zu treffen!

    Und das ist doch das tatsächliche Problem:

    Die Behördenleitung ist nicht in der Lage oder willens jemanden in die Sitzung zu schicken, der Entscheidungen treffen darf. Die Entscheidung wird dann nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung getroffen, sondern nach Aktenlage durch den Entscheidungsträger, der die Verhandlung nicht verfolgt hat.

    Das ist eine Beleidigung. Eine Beleidigung derjenigen Beteiligten, die Ihre Zeit und Kenntnisse aufwandten für die Rechtsfindung. Das ist schlicht die Aussage: Du bist mir so egal, so unwichtig, daß ich mir nicht die Mühe mache, mich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Ich habe Prioritäten, die Deine Zeit unwichtig erscheinen lassen. Du bist es nicht wert, daß ich anwesend bin.

  17. 17
    Heiko says:

    Dazulernen muss höchstens der Autor, der offenbar seit seinem ersten Posting zu der Sache immer noch nicht geschnallt hat, dass ein Referendar zwar ohne weiteres Freispruch oder Verurteilung beantragen darf, aber ohne ausdrückliche Zustimmung der Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens oder einem Verzicht auf Rechtsmittel gerade nicht einfach zustimmen darf. Der Ausbilder war nicht erreichbar. Die Referendarin hat den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorgetragen und diese hat die Zustimmung verweigert. Die Referendarin durfte also gar nicht mehr zustimmen. Damit war eine Einstellung faktisch nicht mehr zu erreichen.

    Bei dieser Sachlage ist eine süffisante Bemerkung wie „Nun wird die Staatsanwaltschaft Gelegenheit bekommen, sich Gedanken über eine sinnvolle Ausbildung ihrer Referendare zu machen.“ einfach nur peinlich, insbesondere, wenn man dabei eigene Wissenslücken offenbart.

    Noch peinlicher ist es allerdings, wenn trotz der dargestellten Sachlage nach der Verweigerung tatsächlich *mehrfach* geäußert wurde, die Staatsanwaltschaft solle jemanden schicken, mit dem man auf Augenhöhe sprechen könne. Das erfährt der Leser allerdings auch nur aus der Beschwerde selbst, nicht aber aus ihrer Wiedergabe der Umstände. Als Referendar würde ich aus einem derartigen uneinsichtigen Verhalten auch nur ersehen können, dass der Verteidiger mich nicht für ganz voll und meine Besprechung mit der Staatsanwaltschaft nicht ernst nimmt.

    Ich habe auch nicht den Eindruck, dass die Referendarin dazulernen müsste. Die Einlegung einer Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ist unabhängig vom absehbaren Ergebnis doch schon mal ein guter Anfang auf dem Weg zur Ausnutzung des ihr zur Verfügung stehenden Repertoires. Wie war das doch gleich: Alt oder laut?

    Meinen Glückwunsch auch an die übrigen Kommentatoren, die sich sofort auf das Wesentliche konzentriert und sich über Rechtschreibfehler beömmelt haben.

  18. 18
    le D says:

    Heiko: lies nochmal den Ausgangssachverhalt: „Zum Termin werden die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern geladen, der Nebenkläger und seinen Vertreter sowie weitere neun Zeugen. Und zwei Vertreter der Jugendgerichtshilfe. Ein anwaltlicher Beistand für einen Zeugen war angekündigt.“ (plus zwei weitere Zeugen).

    Das ist weder prozessual noch von der Beweislage eine sonderlich übersichtliche Situation, die zu Ausbildungszwecken sichtlich nicht geeignet ist (diplomatisch formuliert). Schlicht und einfach – und wenn die Referendarin das verständliche Schimpfen auf die StA auf ihre Person bezieht, dann ist ihr entweder nicht zu helfen oder sie hat sich innerlich schon mit dem Staatsdienst abgefunden.

    Kollege Jede bringt es deutlicher auf den Punkt: „Eine Beleidigung derjenigen Beteiligten, die Ihre Zeit und Kenntnisse aufwandten für die Rechtsfindung.“.

  19. 19
    RA says:

    Einen solchen Ton gegenüber einer Refrendarin anzuschlagen empfinde ich persönlich auch als etwas daneben.

    Was kann denn die Referendarin dafür, dass sie als Sitzungsvertreterin geschickt wurde?
    Und was kann sie dafür, wenn der Dezernent, den sie am Telefon hat, einer Einstellung nicht zustimmt?

    Das war sicherlich eine blöde Situation, aber solch eine Äußerung gegenüber der Referendarin zeugt nicht wirklich von gutem Stil.

    Als Referendar habe ich 2 Jahre lang Sitzungsvertretung für die StA gemacht und wurde von allen Verteidigern höflich und kollegial behandelt. Der Referendar von heute ist der Kollege von morgen…oder vielleicht auch der Richter oder Staatsanwalt;-)

    Andererseits hätte ich mich auch nicht gleich über einen Verteidiger bei der Kammer beschwert…das finde ich auch etwas neben der Sache und dünnhäutig.
    Wenn die Referendarin einmal als Rechtsanwältin, Staatsanwältin oder Richterin arbeiten will, muss sie sich definitiv noch ein dickeres Fell zulegen…

  20. 20
    shabazz says:

    @RA (Nr.19)
    Also, wenn ich das mal in das Verhältnis zur heutigen Referendarsausbildung setze, dann müssen Sie ja 16 Jahre Referendariat gemacht haben! (Derzeit sind es in unserem BL 3 Monate.) Oder war damals alles anders ;-).

  21. 21
    shabazz says:

    Ähm, die 3 Monate bezogen sich auf die Strafrechtsstation. Sorry.

  22. 22
    RA says:

    Nein, es waren 17 jahre;-)

    Ich habe nicht geschrieben, ich wäre 2 Jahre lang in der Stage gewesen, sondern ich habe 2 Jahre lang Sitzungsvertretung gemacht.

    Hier gibt es die Möglichkeit, gegen zusätzliches Entgelt nebenamtlich Sitzungsvertretung zu machen, während aller Stagen (ausgenommen natürlich die StA-Stage, da gibt es für die Sitzungsvertretung kein zusätzliches Geld;-))Quasi als Nebenjob. Is billig für die Staatskasse und schön für den Referendar. man sammelt Erfahrung und hat zusätzlich Kohle. Waren bei mir immer ein paar Hunderter mehr im Monat. Ca. einmal die Woche war ich immer an irgend einem AG.

  23. 23
    Frank F. says:

    Fuer jeden hier, der sich ueber die „Rechtsschreibfehler beoemmelt“ … Ihr werdet doch sicher schon mitbekommen haben, dass Herr Hoenig derlei Dokumente einscannt und diese offensichtlich per OCR in Textdokumente gewandelt werden. Da kann es durchaus vorkommen, dass ein i zu einem l wird oder ein n zu einem u.
    Noch dazu ist das voellig irrelevant.

  24. 24
    kontaktfreude says:

    rajede, ihre kanzleihomepage und vorstellung der kollegen ist erfrischend, innovativ und kontaktfreude erzeugend, tolle idee. ;-)

  25. 25

    @ Frank F.:

    Hier ist ein Bild des eMail-Texts, ohne OCR als jpg, zum gefälligen Vergleich.

    Die in der eMail enthaltenen Fehler haben durchaus einen Informationsgehalt. Ich frage mich, ob es Rot- oder Weißwein war, den die Referendarin getrunken hat, bevor sie aus Langeweile ihren Rechner angeworfen und mal eben eine Beschwerde in ihren GMX-Account gehackt hat.

  26. 26
    Heiko says:

    @le De (Nr.18)
    Schon erstaunlich, wie du allein aus der Anzahl der beteiligten Personen auf Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit schließen kannst.

    Es ist aber auch völlig unerheblich, ob der Termin für einen Sitzungsvertreter geeignet war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hat auf Nachfrage eine Einstellung abgelehnt.

  27. 27
    le D says:

    Nicht ich, sondern einer der Verteidiger eines Angeklagten. Es wäre ausgesprochen hilfreich, wenn Du ab und zu mal einem Link folgst und dann Liest.

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft mag das völlig egal sein. Alle Beteiligten kostet das überflüssigerweise Kapazitäten, Zeit und die Angeklagten zusätzlich auch noch Geld und Nerven.

  28. 28
    t.h. says:

    „Und teilte dies in dem Stil, den überhebliche Newcomer (und manch betagtere Kollegen, einschließlich mir) so an sich haben, schlicht per eMail der Aufsicht mit. Die Kollegen bei der Rechtsanwaltskammer haben ja nichts Besseres zu tun, als sich mit den Befindlichkeiten einer jungen Frau zu beschäftigen. (Ich hingegen habe die Zeit dieses völlig belanglose Thema in meinem überschätzten Blog breitzutreten und statt Fehler bei mir zu suchen, sie anderen in die Schuhe zu schieben.)“

    Ich habe für Sie, Herr Hoenig, Ihren Text passend verändert und frage mich nun ernsthaft, wer hier den Beleidigten spielt.

  29. 29
    AnotherOne says:

    @ t.h.

    Belangloses Thema? Es geht in der Sache um ein paar Hundert Euro (Terminsgebühren der Anwälte für den neuen Terminstag), die hier zulasten des Angeklagten unnütz verpulvert werden, weil die Staatsanwaltschaft in eine Hauptverhandlung eine Sitzungsvertretung geschickt hat, die ferngesteuert ist und deshalb einer gebotenen Einstellung nicht zustimmen kann.

    Dass die Referendarin diesen Zusammenhang nicht durchblickt und deshalb eine Beschwerde einreicht, setzt dann dem Ganzen noch die Krone auf.

  30. 30

    @ AnotherOne:
    Ich ergänze die „paar hundert Euro“ noch um Folgendes:

    Wenn beispielsweise t.h. einer der neun Zeugen wäre, die zu jenem Termin das erste Mal, zu dem weiteren Termin dann das zweite Mal geladen werden, könnte ich mir gut vorstellen, daß er ganz schön beleidigt wäre.

  31. 31
    Christoph says:

    Nebenbei bemerkt: Die Rechtsanwaltskammer druckt Mails aus und versieht sie mit einem Eingangsstempel?

  32. 32
    Ludwig says:

    Christoph:
    Das machen auch viele Behörden im Regelfall so. Bei manchen Ministerien erhält man sogar individuelle Antworten auf E-Mails im PDF-Anhang als erst ausgedruckten und dann wieder eingescannten Brief.

  33. 33
    Gutachter says:

    Und ich dachte immer, dass im Gerichtssaal die Fetzen fliegen und vor der Tür wird dann wieder gekuschelt. Tststs…

  34. 34
    t.h. says:

    @AnotherOne

    Herr Hoenig beschreibt hier einen Sachverhalt, der die Reaktion der Referendarin betrifft und nur am Rande (mit einem Verweis auf einen vorherigen Blogeintrag) das Thema der misslichen Prozesssitution einbringt, bei deren Beurteilung ich Ihnen gerne zustimme. Das Thema in diesem Blogeintrag, Reaktion der Referendarin, ist für mich aber in jedem Fall belanglos. Wenn Sie dies anders sehen, ist das Ihr gutes Recht.
    Ich hätte hier nicht geantwortet, ginge es mir nicht um die Reaktion auf die Reaktion der Referendarin.
    Herr Hoenig hatte sich nicht unter Kontrolle, konnte sich einen persönlichen Kommentar gegen die Überbringerin der Nachricht nicht verkneifen und versucht nun sogar noch öffentlich nachzutreten, nachdem eine legitime Reaktion der Betroffenen erfolgte. Wenn Sie dies als normal ansehen, ist es Ihnen ebenso gegönnt.
    Ich sehe es nur nicht gerne, wie Herr Hoenig auf Kosten anderer versucht Sympathien für sein umstrittenes Verhalten zu erhaschen, indem uns als Lesern nur die halbe Wahrheit erzählt wird. Da wäre es interessanter zu lesen, wie Herr Hoenig denn, außer dem verbalen Ausrutscher, das eigentliche Problem lösen konnte/möchte. Bisher gab es dazu ja nichts handfestes.

  35. 35

    Bisher gab es dazu ja nichts Handfestes.

    Jetzt aber mal nicht mit Ihren Vorschlägen hinter’m Berg gehalten: Vielleicht haben Sie ja wirklich ein paar gute Ideen. 8-)

  36. 36
    Kant says:

    @AnotherOne und RA Hoenig.

    „um ein paar Hundert Euro“

    Korrekt, man denke auch an die dafür aufzuwendende Lebenszeit, das Geld zu erarbeiten, zumal wenn es sich um an Mitteln und Fähigkeiten arme Mandanten handelt, die nur einen beschränkten Stundensatz erzielen können. Aber soziologisch denkt da anscheinend kaum einer über seinen eigenen kleinen Horizont hinaus…

  37. 37
    rajede says:

    @ Nr. 34
    „Ausrutscher“ ist ein schönes Wort, aber was meinen Sie damit? Die Aussage war weder beleidigend, noch unhöflich, noch unzutreffend. Er hätte auch nach Kompetenz verlangen können, denn die Referendarin hat nun einmal nicht die Kompetenz, einer Einstellung zuzustimmen, wie wir wohl alle wissen. Und es ist wohl kein Ausrutscher, sich darüber zu beschweren, daß zu einer solchen Verhandlung kein kompetenter Sitzungsvertreter entsandt wird.

    Noch interessanter finde ich die Beschwerde der jungen Dame. Jemand mit 1. juristischen Staatsexamen beschwert sich bei der RAK wie folgt:

    Sowohl in Absprache mit meinem Ausbilder als auch mit nochmaliger Rücksprache mit dem Tagesdienst konnte und wollte ich diese Zustimmung nicht erteilen, woraufhin RA Hoenig mehrmals wütend äußerte, man solle hier doch mal einen Staatsanwalt hinschicken, mit dem man auf „gleicher Augenhöhe sprechen könne“. In Anbetracht des doch eindeutig beleidigenden Charakters dieser Äußerung halte ich eine kurze Mittelung dessen für angebracht.

    Sie hält eine Mitteilung an die Kammer für angebracht! Was soll die Kammer mit der Mitteilung anfangen? Zur allgemeinen Erheiterung? Gemeinsame Lesestunde? Sie gibt zumindest nicht zu erkennen, § 73 BRAO zu kennen. Natürlich muß sich nun der Vorstand (in Berlin eine Abteilung bestehend aus zumeist drei Vorstandsmitgliedern) mit der „Mittelung“ als Beschwerde beschäftigen.

    Sie konnte und wollte die Zustimmung nicht erteilen. Wenn sie nicht will, warum fragt sie dann? Warum in Absprache mit dem Ausbilder und dann nochmalige Rücksprache mit dem Tagesdienst? Erschien ihr der Ausbilder nicht kompetent genug?

    Die Forderung nach einem Verhandlungspartner, von dem der Gesetzgeber immerhin verlangt, daß er während der gesamten Verhandlung anwesend ist und man durchaus gute Gründe dagegen einwenden kann, daß Referendare ohne Aufsicht die Sitzungsvertretung übernehmen, mit dem man „auf gleicher Augenhöhe“ sprechen könne, wird als eindeutig beleidigende Äußerung gebrandmarkt, genau genommen wird ihr ein beleidigender Charakter entnommen.

    Diese Dame war offensichtlich überfordert. Ab und zu sieht man noch den guten Brauch, daß der Ausbilder neben dem Referendar sitzt. Aber Ausbildung kostet…