Sich aufstellende Fußnägel

Aus einem Vernehmungsprotokoll in einer Strafsache, die ein Millionen-Publikum hat:

Die Belehrung habe ich vollständig verstanden. Von der Verständigung eines Rechtsanwalts nehme ich Abstand, weil ich mir keiner Schuld bewußt bin.

Dann folgen drei eng beschriebene Seiten, auf denen sich der Beschuldigte quasi selbst an’s Kreuz nagelt. Und jetzt soll ich es wieder reparieren …

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Verteidigung veröffentlicht.

4 Antworten auf Sich aufstellende Fußnägel

  1. 1
    Peter says:

    tja, klassischer Fall von Bewußtseinsstörung.
    Woher kommt eigentlich diese weit verbreitete Ansicht, dass man keinen Anwalt braucht, wenn man unschuldig ist (egal ob nun gefühlt oder tatsächlich)?

    > „… die ein Millionen-Publikum hat“

    hmm, mal überlegen:
    – Strafsache
    – keiner Schuld bewußt
    – Millionen-Publikum

    dazu fällt mir nur Mehdorn ein. Andererseits, der nimmt sich bestimmt 5 Anwälte und wahrscheinlich nicht Kanzlei Hoenig (ohne Ihnen zu Nahe treten zu wollen).

  2. 2
    RA Munzinger says:

    Im Umkehrschluss bedeutet die Aussage doch, dass sich jeder, der sich eines Verteidigers bedient, schuldig fühlt.

    Dürfen eigentlich nach dem neuen RDG auch Friseure oder Lehrer die Verteidigung vor gericht übernehmen ?

  3. 3
    A.N. says:

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Millionen-Publikum und einem Millionenpublikum? ;)

  4. 4
    Peter says:

    der Bindestrich und ein großes P?