Solidargemeinschaften

„Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun“, sagte Richter Manfred Steinhoff, als er die Freisprüche begründen musste. „Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts.“ Das Verfahren sei „gescheitert“ an der „Schlamperei“ und den „Falschaussagen der Beamten“.

Quelle: Dietmar Hipp auf SPON über das Strafverfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge.

Es kommt in dem Beitrag auch ein „Polizeiwissenschaftler“ zu Wort:

Es ist eine fragwürdige Solidarität unter Polizisten, die entweder schweigen oder ihre Aussagen untereinander abstimmen. „Solche Fälle lassen sich immer wieder auf bestimmte Muster zurückführen“, sagt der Hamburger Polizeiwissenschaftler Rafael Behr. Die „Obstruktionsmechanismen“ reichten vom „Sich-nicht-erinnern-Können“ über das Zurückhalten von Aussagen wider besseres Wissen bis zur Falschaussage. Motiv bei diesem „Gefahrgemeinschaftssyndrom“ sei vor allem der „Schutz des kollegialen Nahraums“: „Selbst wenn der Kollege etwas falsch gemacht hat, wir halten zusammen, wir liefern den nicht aus.“ Oft genug seien die Beamten aber auch heimlich davon überzeugt, dass das Opfer die Behandlung verdient habe.

Solche Strukturen sind auch aus anderen Solidargemeinschaften bekannt. Nur dort werden sie von den Ermittlungsbehörden, also auch von Polizeibeamten, verurteilt.

Link gefunden in der Handakte.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Polizei veröffentlicht.

6 Antworten auf Solidargemeinschaften

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    Tilman says:

    Ein interessanter Nebenaspekt der Sache ist Mouctar Bah. Er war ein Freund von Jalloh, hatte sich für die Aufklärung eingesetzt, und wird nun seit Jahren von den dortigen „Behörden“ schikaniert:

    Berichte in der taz und im Blog INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH

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    doppelfish says:

    Was fehlt, ist die Konsequenz. Wer demnächst sich bei der Polizei bewirbt, sollte sich erstmal auf ein Ermittlungsverfahren wg. § 129 StGB freuen dürfen.

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    das Ich says:

    Ns also wenn mal nen paar Linke Terrorosten in der GESA ne Treppe runterfallen ist das eben so…niemand hat sie gezwungen Stress zu machen.
    Da hab ich echt nichts gegen ein bisschen „Nachhilfe“.
    Andererseits haben wir gerade ein Urteil in Strassburg kassiert, welches uns vorschreibt, Gewaltverbrecher freizulassen..mit ner netten Entschädigung. Mal sehen was die Grosse Kammer dazu sagt, ich gehe mal davon aus, dass das bis dahin kommen wird.
    Zwischen Recht und Realität ist es ein langer Weg.

    Würden Sie jemanden aus Ihrer Kanzlei „ausliefern“ ?

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    Kampfschmuser says:

    Und da wundern sich Polizisten, wenn man äußerst mißtrauisch ihnen gegenüber tritt-
    Dabei können sie ihren eigenen Schweinestall nicht mal sauber halten. Vielleicht sind sie aber restlos alle schmutzig. So kommt natürlich auch keine Sauberkeit auf. ;)

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    Carl says:

    @ das Ich

    Lesen Sie doch mal bitte Art.104 Abs.1 S.2 GG. Für die von Ihnen zitierte „Nachhilfe“ ist das Gericht zuständig, nicht die Exekutive.